2016 strengere Lärmregeln für Motorräder – aber nicht ausreichend!

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Genua Piazza Corvetto01.12.2015

Das ken­nen wir ver­mut­lich alle: Wir sit­zen gemüt­lich auf dem Bal­kon oder im Gar­ten und wer­den plötz­lich durch den Krach eines auf­heu­len­den Motor­ra­des auf­ge­schreckt. Beson­ders ner­vig ist der Motor­rad­lärm nachts, wenn wir schla­fen wol­len. Und auch im Tou­ris­mus wird immer häu­fi­ger von Kon­flik­ten berich­tet: Men­schen suchen bei­spiels­wei­se den Schwarz­wald auf, um beim Wan­dern die Ruhe in der Natur zu genie­ßen. Ins­be­son­de­re an Wochen­en­den mit gutem Wet­ter wer­den man­che idyl­li­schen Täler, die von kur­ven­rei­chen Stra­ßen durch­zo­gen wer­den, von Dau­er­lärm durch Motor­rad­ko­lon­nen groß­flä­chig ver­lärmt. Es gibt kei­nen Grund, dies län­ger zu akztep­tie­ren. Es muss Schluss sein mit dem „Spaß­bo­nus“ für Motor­rä­der, den eini­ge weni­ge auf die Kos­ten der ande­ren aus­le­ben!

Inwie­weit die im Janu­ar 2016 in Kraft tre­ten­den Neu­re­ge­lun­gen hilf­reich sind oder sogar aus­rei­chen bzw. was aus mei­ner Sicht getan wer­den muss, habe ich hier dar­ge­stellt:

  1. Was genau wird sich durch die neue EU-Ver­ord­nung, die im Janu­ar in Kraft tritt, ver­bes­sern? Wenn etwas bes­ser wird, wo? Und wenn nein, wo nicht?

Zur Erlan­gung einer EU-Typ­ge­neh­mi­gung müs­sen von neu­en Motor­rä­dern ab dem 01.01.2016 neue Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den. Damit sol­len Mög­lich­kei­ten zur Mani­pu­la­ti­on an den Schall­dämp­fern erschwert wer­den.

Außer­dem gel­ten ab Janu­ar 2016 neue EU-Bestim­mun­gen zur Lärm­mes­sung. Wird bis­lang aus­schließ­lich im Geschwin­dig­keits­be­reich von 50 bis 80 km/h gemes­sen, wird dies künf­tig im Geschwin­dig­keits­kor­ri­dor von 20 bis 80 km/h erfol­gen und damit rea­li­täts­na­her sein. Die Test­zy­klu­ser­ken­nung und die Steue­rung, die der Ein­hal­tung von Grenz­wer­te in Test­si­tua­tio­nen dient, wer­den unter­sagt.

  1. Was müss­te noch stär­ker von der Poli­tik getan wer­den?

Nach Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung ist es die Auf­ga­be der Bun­des­län­der, zu ver­hin­dern, dass zu lau­te Ersatz­schall­dämp­fer oder Schall­dämp­fer ohne Typ­ge­neh­mi­gung in den Ver­kehr gebracht wer­den. Von den Bun­des­län­dern ist jedoch zu ver­neh­men, dass die­se nicht in der Lage sind, die Motor­rä­der und den von ihnen aus­ge­hen­den Lärm wir­kungs­voll zu kon­trol­lie­ren. Dies hat unter ande­rem damit zu tun, dass unzu­läs­si­ge bau­li­che Ver­än­de­run­gen nicht ohne Wei­te­res zu erken­nen und die Lärm­mes­sun­gen sehr kom­pli­ziert und auf­wän­dig sind. Hin­zu kommt, dass die Buß­gel­der bei unzu­läs­si­gen Ver­än­de­run­gen an den Maschi­nen zu nied­rig sind (frü­her gab es dafür Punk­te in Flens­burg!) und eine Wei­ter­fahrt nicht unter­sagt wer­den kann, da es sich “nur” um ein Lärm- und kein Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­blem han­delt. So wun­dert es nicht, dass etwa 30 Pro­zent aller Motor­rä­der mit auf uner­laub­ter Wei­se mani­pu­lier­ten Aus­puff­an­la­gen unter­wegs sind (Kon­trol­le von 1.400 Motor­rä­dern durch die Poli­zei in Ober­bay­ern zwi­schen März und Juli 2015).

Die bis­lang zuläs­si­gen 80 dB(A), die noch dazu nur im Geschwin­dig­keits­kor­ri­dor zwi­schen 20 und 80 km/h ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, sind deut­lich zu hoch. Die Bun­des­re­gie­rung möch­te sich auf EU-Ebe­ne zwar dafür ein­set­zen, dass die für Motor­rä­der anzu­wen­den­den Lärm­grenz­wer­te abge­senkt wer­den – aber erst am dem 01.01.2020. Dies ist zu spät! Not­wen­dig sind deut­lich stren­ge­re Lärm­grenz­wer­te, die auch bei Geschwin­dig­kei­ten von mehr als 80 km/h ein­zu­hal­ten sind. Und es muss mög­lich sein, dass Motor­rä­der, an denen uner­laub­te Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men wur­den, aus dem Ver­kehr gezo­gen wer­den.

Dis­ku­tiert wer­den soll­te auch, ob beson­ders lau­te Motor­rä­der, die nach der dama­li­gen Rechts­la­ge zuge­las­sen wur­den, auf bestimm­ten Stre­cken mit hoher Lärm­be­trof­fen­heit von Anwoh­nen­den und nachts mit einem Fahr­ver­bot belegt wer­den sol­len. Man­ches spricht für eine solch dif­fe­ren­zier­te und gegen eine pau­scha­le, alle Motor­rä­der ein­schlie­ßen­de Rege­lung.