Aktuelles zum Ausbau der Schienenwege auf den Fildern

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Wann wird die S‑Bahn “Neu­hau­sen” als Ziel anzei­gen?

24.05.2018

Noch kein grünes Licht für S‑Bahn nach Neuhausen

Die Ver­län­ge­rung der S‑Bahn von Fil­der­stadt-Bern­hau­sen über ‑Siel­min­gen nach Neu­hau­sen ist lei­der noch nicht auf der Ziel­ge­ra­den. Es lau­ern Risi­ken.

Rund 5.000 Fahr­gäs­te zwi­schen Bern­hau­sen und Siel­min­gen sowie 3.000 nach Neu­hau­sen wer­den an nor­ma­len Werk­ta­gen erwar­tet. Doch bis es – hof­fent­lich – so weit ist, müs­sen noch Prü­fun­gen bestan­den wer­den. Stei­gen­de Bau­kos­ten könn­ten dem Pro­jekt Pro­ble­me berei­ten. Die letz­te Kos­ten­schät­zung stammt aus dem Jahr 2014. Das zuletzt ermit­tel­te Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis lan­de­te bei 1,1 und damit nur denk­bar knapp über dem Wert, der als Vor­aus­set­zung für die Bun­des­för­de­rung nach dem Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (GVFG) gilt. Der GVFG-Antrag soll im Herbst 2018 gestellt wer­den. Mit einer Ent­schei­dung über die Bun­des­för­de­rung ist zu Jah­res­be­ginn 2020 zu rech­nen. Die Kos­ten wer­den aktu­ell neu ermit­telt. Wie mas­siv Bau­kos­ten in den letz­ten Jah­ren gestie­gen sind, zei­gen die Schie­nen­pro­jek­te in Stutt­gart und Karls­ru­he oder auch die Schön­buch­bahn. Stei­gen­de Kos­ten kön­nen nur durch einen höhe­ren Nut­zen, kon­kret durch höhe­re Fahr­gast­zah­len auf­grund von Bevöl­ke­rungs- und Beschäf­tig­ten­zu­wachs, aus­ge­gli­chen wer­den. Die aktua­li­sier­te Kos­ten­be­rech­nung ist die Grund­la­ge für den GVFG-Antrag und wird daher in Kür­ze erwar­tet. Wenn die Neu­be­rech­nun­gen gut aus­ge­hen, wird im Som­mer oder spä­tes­tens im Herbst der Erör­te­rungs­ter­min in Fil­der­stadt oder Neu­hau­sen statt­fin­den und im Jahr 2019 wird mit dem Fest­stel­lungs­be­schluss für das der­zeit lau­fen­de Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren gerech­net. Bis wann ein Bau­be­ginn und eine Fer­tig­stel­lung denk­bar sind, kann die Stutt­gar­ter Stra­ßen­bah­nen AG (SSB) der­zeit noch nicht sagen. Der Zeit­plan befin­de sich der­zeit in der Über­ar­bei­tung, so die SSB in ihrem Ant­wort­schrei­ben auf einen umfas­sen­den Fra­gen­ka­ta­log von mir.

Die Berech­nungs­me­tho­dik für das Nut­zen-Kos­ten-Ver­hält­nis steht zuneh­mend in der Kri­tik. Denn wich­ti­ge Fak­to­ren wie bei­spiels­wei­se der Umstei­ge­ef­fekt vom Auto auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel oder kon­kre­te Umwelt­zie­le blei­ben außen vor und flie­ßen nicht in den betrach­te­ten Nut­zen ein.

Bei aller Unge­wiss­heit des Aus­gangs aus­ste­hen­der Unter­su­chungs­er­geb­nis­se wäre es mir lie­ber gewe­sen, man hät­te den Aus­bau der S‑Bahn früh­zei­tig alter­na­tiv für meh­re­re Vari­an­ten über­prüft. Dazu hät­te eine Ver­län­ge­rung über Neu­hau­sen hin­aus ins Neckar­tal und damit die Her­stel­lung einer attrak­ti­ven Quer­ver­bin­dung gehört. Eine sol­che wür­de aber vor­aus­set­zen, dass die S‑Bahn, die auf Höhe der Fir­ma Thys­sen wegen der Zufahrt zum Unter­neh­men in eine Tief­la­ge gebracht wer­den muss, bis Neu­hau­sen in der Tief­la­ge ver­bleibt, um dann im Tun­nel unter der Fil­der­kom­mu­ne hin­durch geführt wer­den zu kön­nen. Alter­na­tiv ist dar­an zu den­ken, in Neu­hau­sen Kopf zu machen und den Ort in west­li­cher und nörd­li­cher Rich­tung zu umfah­ren. Dies habe ich hier aus­führ­lich dar­ge­stellt: https://www.matthias-gastel.de/bahn-lueckenschluss-von-den-fildern-ins-neckartal/#.WwFy3k1lLIU

Zunächst ein­mal drü­cke ich der S‑Bahn nach Siel­min­gen und Neu­hau­sen bei­de Dau­men!

Aus­bau der Stadt­bah­nen in tro­cke­nen Tüchern

Anders als bei der S‑Bahn kön­nen die Aus­bau­plä­ne für die Stadt­bahn als gesi­chert gel­ten. Die Stadt­bahn-Linie U 6, die der­zeit in Fasa­nen­hof endet, soll ab Som­mer 2018 zur Mes­se bzw. dem Flug­ha­fen ver­län­gert und Ende 2021 in Betrieb genom­men wer­den. Die SSB gehen von täg­lich knapp 5.000 Fahr­gäs­ten aus.

Die Linie U 5 soll von Lein­fel­den Bahn­hof bis zum neu­en End­hal­te­punkt Mar­ko­man­nen­stra­ße ver­län­gert wer­den. Hier­für wird gera­de die Ent­wurfs­pla­nung erstellt und das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vor­be­rei­tet. Der Plan­festel­lungs­be­schluss wird für 2019 und die Inbe­trieb­nah­me für 2021 ange­strebt.

Auch die­se Infor­ma­tio­nen ent­stam­men dem Ant­wort­schrei­ben der SSB an mich.