Bürgermeisterwahlen im Ländle

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03.10.2016 (ver­fasst für den Rund­brief der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Ver­ei­ni­gung “Grü­ne und Alter­na­ti­ve in den Räten von Baden-Würt­tem­berg”, deren Vor­stand ich ange­hö­re.)

Rathaus

Statistisches zu Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg

Bür­ger­meis­ter­wah­len in Baden-Würt­tem­berg gal­ten bis­lang als ein weit­ge­hend uner­forsch­tes Feld. Eine aktu­el­le Stu­die des sta­tis­ti­schen Amtes der Stadt Stutt­gart schließt die­se Lücke zumin­dest teil­wei­se und bringt eini­ge inter­es­san­te Erkennt­nis­se ans Licht. Aus­ge­wer­tet wur­den die rund 900 Wah­len (inklu­si­ve der zwei­ten Wahl­gän­ge) zwi­schen den Jah­ren 2010 und 2015. Hier eini­ge der Ergeb­nis­se kurz zusam­men gefasst:

1. Im Durch­schnitt tre­ten heu­te noch zwei bis vier Kandidat*innen an. Bei 31 Pro­zent aller (Ober-)Bürgermeisterwahlen trat nur eine Per­son an, bei 28 Pro­zent sind es zwei, bei 19 Pro­zent sind es drei und bei 11 Pro­zent sind es vier. Fünf oder mehr Bewerber/innen gibt es bei jeder zehn­ten Wahl. Wenn die/der Amtsinhaber/in wie­der antritt, tre­ten durch­schnitt­lich 1,9 und wenn sie/er nicht wie­der antritt tre­ten 3,8 Bewerber*innen an. Die Anzahl der Kan­di­die­ren­den sinkt. Übri­gens ist die Zahl der Kan­di­die­ren­den in Baden im Durch­schnitt etwas höher als in Würt­tem­berg.

2. Bei 65 Pro­zent der Wah­len kan­di­dier­te die/der Amts­in­ha­ben­de wie­der. 40 Pro­zent der Gewähl­ten kamen in ihre ers­te Amts­zeit. 37 Pro­zent kamen in ihre zwei­te, 16 Pro­zent kamen in ihre drit­te, 6 Pro­zent kamen in ihre vier­te und immer­hin noch 2 Pro­zent kamen in ihre fünf­te oder gar sechs­te Wahl­pe­ri­ode. Ein Lang­frist­ver­gleich zeigt jedoch, dass die Amts­zei­ten ten­den­zi­ell kür­zer wer­den.

3. Neu­wah­len (umgangs­sprach­lich auch als „2. Wahl­gang“ bezeich­net) gibt es dann, wenn beim ers­ten Wahl­ter­min nie­mand mehr als die Hälf­te der gül­ti­gen Stim­men erreicht hat. Neu­wah­len fin­den frü­hes­tens am zwei­ten und spä­tes­tens am vier­ten Sonn­tag nach der Wahl statt (§ 45 GemO). Dann ent­schei­det die höchs­te Stim­men­zahl. Es dür­fen neue Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die ursprüng­lich nicht antra­ten, hin­zu­sto­ßen. In 90 Fäl­len kam es im Betrach­tungs­zeit­raum zu Neu­wah­len. Damit wur­den 11 Pro­zent aller Bür­ger­meis­ter­wah­len nicht gleich ent­schie­den. Meist war dann die/der Amtsinhaber*in nicht mehr wie­der ange­tre­ten (bei 68 von 90 Wah­len ohne Ent­schei­dung am ers­ten Wahl­ter­min). In aller Regel nimmt beim zwei­ten Durch­gang die Kan­di­die­ren­den­zahl deut­lich ab.

4. Die Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit spielt zumin­dest in klei­ne­ren Gemein­den eine unter­ge­ord­ne­te Rol­le. 58 Pro­zent der Gewähl­ten gehör­ten kei­ner Par­tei oder Wäh­ler­ver­ei­ni­gung an. Unter den einer Par­tei oder Wäh­ler­ver­ei­ni­gung ange­hö­ren­den Bewerber*innen liegt die CDU mit 73 Pro­zent weit vor­ne. Es fol­gen die der SPD (15 Pro­zent), der Frei­en Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen (7 Pro­zent) und der Grü­nen (2 Pro­zent). Je klei­ner die Gemein­de, umso eher sind die Bürgermeister*innen par­tei­los. Und umge­kehrt.

5. Obwohl zwei Drit­tel der bei Kom­mu­nen Beschäf­tig­ten und sogar rund drei Vier­tel der Stu­die­ren­den an den Hoch­schu­len für öffent­li­che Ver­wal­tung Frau­en sind, sind nur 9,2 Pro­zent der sich bei Bür­ger­meis­ter­wah­len bewer­ben­den Frau­en. Bei den Wah­len ging seit dem Jahr 2010 in 6,8 Pro­zent aller Wah­len eine Frau als Sie­ge­rin her­vor. Und doch steigt der Anteil von Frau­en in die­sen Posi­tio­nen, wenn­gleich von sehr gerin­gem Niveau aus­ge­hend und sehr lang­sam.

6. Bür­ger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­ter wur­den im betrach­te­ten Zeit­raum mit durch­schnitt­lich 78,1 Pro­zent der Stim­men gewählt. Kan­di­dier­te nur sie/er, erfolg­te die Wahl mit durch­schnitt­lich 94,9 Pro­zent aller Stim­men. Die Höhe der Zustim­mung steigt sta­tis­tisch mit der Anzahl der absol­vier­ten Amts­zei­ten.

7. Zur Abwahl einer/eines sich wie­der­be­wer­ben­den Bürgermeister*in kommt es nur bei rund jeder zwan­zigs­ten Wahl. Etwas über die Hälf­te sol­cher Abwah­len ereig­ne­ten sich bereits im ers­ten Wahl­gang. Das jüngs­te, in die­ser Aus­wer­tung noch nicht berück­sich­tig­te, Bei­spiel ereig­ne­te sich in Neckar­sulm.

8. Die durch­schnitt­li­che Wahl­be­tei­li­gung lag bei 51,2 Pro­zent. In Gemein­den mit bis zu 2.000 Ein­woh­nern lag sie bei 63,5 Pro­zent und sinkt mit stei­gen­der Orts­grö­ße. Wenn die/der Bürgermeister*in nicht wie­der antritt ist die Wahl­be­tei­li­gung im Durch­schnitt höher und eben­so dann, wenn meh­re­re Per­so­nen antre­ten. Die Kop­pe­lung von Bür­ger­meis­ter- mit Par­la­ments­wah­len erhöht die Wahl­be­tei­li­gung deut­lich um zehn bis zwan­zig Pro­zent. Span­nung belebt das Geschäft. Der Lang­frist­trend zeigt jedoch lei­der einen Rück­gang der Wahl­be­tei­li­gung.