Bund hat Fußverkehr nicht auf dem Schirm

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Schuhe1

08.12.2015

Jeder vier­te Weg wird in Deutsch­land zu Fuß zurück­ge­legt. Ent­ge­gen sei­ner Bedeu­tung wird der Fuß­ver­kehr von der Poli­tik aber lei­der kaum wahr­ge­nom­men. Dies gilt auch – und in beson­de­rer Wei­se – für die Bun­des­re­gie­rung. Die Ant­wort aus dem Hau­se Dob­rindt auf eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen mach­te dies mehr als deut­lich. Sie hat den Fuß­ver­kehr nicht auf dem Schirm.   Geset­zes­in­itia­ti­ven sind eben­so Fehl­an­zei­ge wie spe­zi­el­le För­der­mit­tel für den Fuß­ver­kehr. Not­wen­di­ge Anpas­sun­gen des ord­nungs­recht­li­chen Rah­mens unter­lässt die Regie­rung und schiebt Fach­gre­mi­en die Ver­ant­wor­tung zu. Die ohne­hin spär­lich besetz­te Abtei­lung, die sich im BMVI mit dem nicht moto­ri­sier­ten Ver­kehr (Rad- und Fuß­ver­kehr) beschäf­tigt, wur­de unter Dob­rindt noch wei­ter zusam­men­ge­stampft. Und dies, obwohl die Auf­ga­ben zuge­nom­men haben. Gera­de mal noch fünf Mit­ar­bei­te­rIn­nen befas­sen sich damit (zuvor sechs). Auf die Fra­ge, ob Tem­po 30 die Ver­kehrs­si­cher­heit in Städ­ten erhöht, „ver­fügt die Bun­des­re­gie­rung über kei­ne Erkennt­nis­se“, obwohl dazu wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se vor­lie­gen. Und jedes Kind lernt, dass Brems­we­ge bei gerin­ge­rer Geschwin­dig­keit kür­zer wer­den. Um den umwelt­freund­li­chen Fuß­ver­kehr zu för­dern, muss die Regie­rung den Kom­mu­nen end­lich mehr Rech­te zuge­ste­hen, in ihren Stadt­ge­bie­ten unkom­pli­ziert Tem­po 30 aus­wei­sen und Ampel­schal­tun­gen fuß­gän­ger­freund­lich steu­ern zu kön­nen. Dies lehnt der Bund aber lei­der ab, anstatt die Ent­schei­dun­gen dar­über den­je­ni­gen zu über­las­sen, die am bes­ten über die jewei­li­ge ört­li­che Situa­ti­on Bescheid wis­sen.

Ver­wun­dert bin ich auch dar­über, dass der Bun­des­re­gie­rung kei­ne Erkennt­nis­se dar­über vor­lie­gen, wie Wege mit Kopf­stein­pflas­ter für Men­schen, die auf einen Roll­stuhl oder Rol­la­tor ange­wie­sen sind, bes­ser nutz­bar gemacht wer­den kön­nen. Sie ver­weist ledig­lich auf „Nor­men und tech­ni­sche Regel­wer­ke“, die den Betrof­fe­nen häu­fig aber nicht wei­ter­hel­fen. Die im euro­päi­schen Ver­gleich sehr nied­ri­gen Buß­gel­der für das Zupar­ken von Geh- und Rad­we­gen müs­sen erhöht wer­den, damit die Geh- und Rad­we­ge von den Men­schen auch genutzt wer­den kön­nen. In Deutsch­land wird für das Zupar­ken von Geh-/Rad­we­gen oder von Behin­der­ten­park­plät­zen ein Buß­geld von nur 10 bis maxi­mal 35 Euro erho­ben. In Öster­reich sind es bis zu 70 Euro, in der Schweiz 100 Euro und in den Nie­der­lan­den gar bis zu 360 Euro. Sei­tens der Poli­zei haben wir immer wie­der den Wunsch nach Spiel­räu­men für höhe­re Buß­gel­der ver­nom­men. Und auch von Feu­er­weh­ren wird immer wie­der die For­de­rung an die Poli­tik her­an­ge­tra­gen, das Par­ken in zwei­ter Rei­her wir­kungs­vol­ler zu sank­tio­nie­ren, um die Behin­de­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen zu ver­rin­gern. Der Bund aber ver­wies in der Ant­wort auf die Anfra­ge ledig­lich auf eine frü­he­re Klei­ne Anfra­ge der Grü­nen, in der ein höhe­res Buß­geld bereits abge­lehnt wur­de.

Dass im Umgang mit neu­en Mobi­li­täts­trends wie E‑Wheels (Elek­tro­ein­rad), E‑Skateboards und Seg­ways Ein­schät­zungs- und ggf. Rege­lungs­be­darf besteht, sieht auch die Bun­des­re­gie­rung. Sie hat, ant­wor­tet sie auf unse­re Fra­gen, daher die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen beauf­tragt, sich einen Markt­über­blick zu ver­schaf­fen. Die recht­li­chen Unklar­hei­ten bei der Nut­zung neu­er Mobi­li­täts­for­men müs­sen so schnell wie mög­lich aus­ge­räumt wer­den.

Hier geht’s zur Klei­nen Anfra­ge und den Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung: KA Fuß­ver­kehr