Fahrraddiebstahl: Die Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung

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24.04.2017

Hohe Zahl an Dieb­stäh­len – Gerin­ge Auf­klä­rungs­quo­te

Die Anzahl an Fahr­rad­dieb­stäh­len ist seit Jah­ren auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2015 wur­den in Deutsch­land 335.174 Fahr­rä­der als gestoh­len gemel­det. Das heißt, es gibt durch­schnitt­lich alle 90 Sekun­den einen gemel­de­ten Fahr­rad­dieb­stahl und ins­ge­samt 16 Mal mehr gestoh­le­ne Fahr­rä­der als Autos. Beson­ders in den Groß­städ­ten ist Fahr­rad­dieb­stahl ein zuneh­men­des Pro­blem.

Die Auf­klä­rungs­quo­te von ange­zeig­ten Fahr­rad­dieb­stäh­len ist über den Zeit­raum der letz­ten zehn Jah­re nied­rig geblie­ben – bei bun­des­weit ca. neun Pro­zent. Kein Wun­der: Vie­le Fahr­rad­dieb­stäh­le sind inter­na­tio­nal organ­siert, die poli­zei­li­chen Bekämp­fungs­maß­nah­men erfol­gen aber über­wie­gend auf loka­ler oder regio­na­ler Ebe­ne. Dies räum­te die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf eine Anfra­ge unse­rer Bun­des­tags­frak­ti­on ein. Poli­zei­li­che Behör­den inner­halb des Schen­gen­raums koope­rie­ren nur sehr ein­ge­schränkt bei der Auf­klä­rung von Fahr­rad­dieb­stäh­len. Im Ver­gleich zu Fahr­rad­dieb­stäh­len ist die Auf­klä­rungs­quo­te bei Auto­dieb­stäh­len mit ca. 27 Pro­zent drei­mal so hoch und für den gesam­ten Schen­gen­raum auf­grund ver­stärk­ter Koope­ra­ti­on der Behör­den bei der Ver­fol­gung von Pkw-Dieb­stäh­len sogar anstei­gend. Es gibt jedoch auch offen­sicht­li­che Defi­zi­te bei der Codie­rung von Fahr­rä­dern. Die gän­gi­ge Pra­xis wirkt auf poten­ti­el­le Die­be nicht abschre­ckend und erleich­tert nicht die Zuord­nung auf­ge­fun­de­ner Fahr­rä­der zu ihrem recht­li­chen Eigen­tü­mer.

Sta­tis­tisch erfasst wer­den nur ange­zeig­te Fahr­rad­dieb­stäh­le. Es muss von einer hohen Dun­kel­zif­fer aus­ge­gan­gen wer­den, da vie­le Fahr­rad­dieb­stäh­le nicht ange­zeigt wer­den. Grün­de dafür sind etwa die gerin­ge Auf­klä­rungs­quo­te, nicht abge­schlos­se­ne Fahr­rad­ver­si­che­run­gen und die zum Teil ver­brei­te­te Bewer­tung von Fahr­rad­dieb­stahl als Baga­tell­de­likt. Im Gegen­satz zum Fahr­rad­dieb­stahl ist die Dun­kel­zif­fer beim Auto­dieb­stahl nied­ri­ger, da die Auf­klä­rungs­quo­te höher ist, ein Auto einen höhe­ren mone­tä­ren Wert hat und die meis­ten Autos gegen Dieb­stahl ver­si­chert sind.

Mein State­ment:

„Die Bun­des­re­gie­rung darf sich nicht davon­steh­len, wenn es um die wir­kungs­vol­le Bekämp­fung von Fahr­rad­dieb­stahl geht. Zumal Fahr­rä­der immer höher­wer­ti­ger wer­den und die Anzahl der Dieb­stäh­le in vie­len Städ­ten Höchst­stän­de erreicht. Mit dem Fin­ger auf die Län­der zu zei­gen ist unzu­rei­chend, solan­ge die Bun­des­re­gie­rung ihre eige­nen Hand­lungs­mög­lich­kei­ten unge­nutzt lässt. Bei Pkw-Dieb­stäh­len hat eine enge­re grenz­über­schrei­ten­de Zusam­men­ar­beit zu einer deut­li­chen höhe­ren Auf­klä­rungs­quo­te geführt. Auch bei Fahr­rad­dieb­stäh­len han­delt es sich häu­fig um inter­na­tio­nal agie­ren­de Täter­grup­pen. Die Bun­des­re­gie­rung muss sich daher bei den aktu­el­len Ver­hand­lun­gen über das Schen­ge­ner Infor­ma­ti­ons­sys­tem dafür ein­set­zen, dass künf­tig auch bei Fahr­rad­dieb­stäh­len grenz­über­schrei­tend gefahn­det und kon­trol­liert wer­den kann. Not­wen­dig ist außer­dem, dass jedes Fahr­rad eine per­so­nen­be­zo­ge­ne Codie­rung erhält, die den Eigen­tü­mer des Fahr­rads angibt und Fahr­rad­die­be abschreckt.