Fragen zum Kostengutachten zu S 21

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19.02.2018

Auch Wirtschaftlichkeit hinterfragt

Wie­der haben wir uns mit zahl­rei­chen kri­ti­schen Fra­gen an die Bun­des­re­gie­rung gerich­tet. Wie­der haben wir über­wie­gend nichts­sa­gen­de Ant­wor­ten erhal­ten. Die dürf­ti­gen Ant­wor­ten sind ins­be­son­de­re des­halb eine Zumu­tung, wie die Frist zur Beant­wor­tung zuvor zwei­mal ver­län­gert wor­den war.

Zur Wirt­schaft­lich­keit

Es ist dreist, dass die Wirt­schaft­lich­keit von Stutt­gart 21 plötz­lich nicht mehr im Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis betrach­tet wird, son­dern in Abhän­gig­keit von den Aus­stiegs­kos­ten und dem Pro­jekt­fort­schritt. Nach die­ser Logik wird das Pro­jekt trotz stei­gen­der Kos­ten und gleich­blei­ben­dem Nut­zen durch den Pro­jekt­fort­schritt immer wirt­schaft­li­cher!

Kos­ten­an­stie­ge durch lang­wie­ri­ge Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren

Als Bei­spie­le für die lang­wie­ri­gen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und Kos­ten­an­stie­ge nennt die Bun­des­re­gie­rung die Bau­preis­stei­ge­run­gen, deut­lich auf­wän­di­ge­re Ver­fah­ren für den Tun­nel­bau im Anhy­drit und ver­än­der­te Nor­me und Vor­schrif­ten beim Brand­schutz, der Ent­rau­chung der Ent­fluch­tung sowie dem Lärm­schutz. Den Natur­schutz nennt die Bun­des­re­gie­rung nicht als Ursa­che für lang­wie­ri­ge Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und damit Mehr­kos­ten, son­dern ver­weist auf eine ande­re Klei­ne Anfra­ge unse­rer Frak­ti­on. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich natur­schutz­recht­lich für Stutt­gart 21 seit dem Jahr 2007 nichts geän­dert hat.

Etwas erstaun­lich ist, dass sie die „umfang­rei­chen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren“ als ursäch­lich für Zeit­ver­zug und Kos­ten­an­stie­ge macht, gleich­zei­tig aber kei­ne Hand­lungs­be­dar­fe bei der Per­so­nal­aus­stat­tung des für die Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zustän­di­gen Eisen­bahn­bun­des­am­tes sieht.

Die Fol­gen der Kos­ten­stei­ge­run­gen für das Schie­nen­netz

Der Fra­ge, wie ver­hin­dert wer­den soll, dass stei­gen­de Kos­ten für Stutt­gart 21 zu Ver­zö­ge­run­gen oder zur Unter­las­sung von Inves­ti­tio­nen in die bun­des­wei­te Schie­nen­in­fra­struk­tur führt, weicht die Bun­des­re­gie­rung wort­reich aus. Sie benennt die Pflich­ten der Deut­schen Bahn für die Unter­hal­tung und Instand­set­zung ihrer Schie­nen­we­ge, sagt aber nicht, wie sie die­se finan­zie­ren soll, wenn immer mehr Geld ins Pro­jekt Stutt­gart 21 fließt.

Poli­ti­scher Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen der Deut­schen Bahn?

Die Bun­des­re­gie­rung teilt nicht die Mei­nung des DB-Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den, dass die Poli­tik zu viel Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen der Deut­schen Bahn neh­men wür­de. Zugleich weicht sie aber der Fra­ge, in wel­cher Wei­se poli­ti­scher Ein­fluss zuguns­ten des (Weiter)Baus von Stutt­gart 21 aus­ge­übt wur­de, aus. Sie wider­spricht an die­ser Stel­le also nicht der poli­ti­schen Ein­fluss­nah­me.

Zug­steue­rung im Netz Stutt­gart – Ulm

Alle Stre­cken der bei­den Pro­jek­te Stutt­gart 21 und der Neu­bau­stre­cke Wend­lin­gen – Ulm sol­len sowohl mit dem euro­päi­schen Zug­si­che­rungs­sys­tem ETCS als auch mit kon­ven­tio­nel­ler Zug­si­che­rung rea­li­siert wer­den. Eine teu­re und inkon­se­quen­te Lösung, die wir hin­ter­fra­gen wer­den!