Für Innovationen statt deutlicher Tariferhöhungen im Taxigewerbe

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02.05.2017, ergänzt am 14.05.2017

Kein Grund für höhe­re Taxi­prei­se in Stutt­gart

Eine ver­glei­chen­de Ana­ly­se des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel kommt zum Ergeb­nis, dass Stutt­gart die dritt­höchs­ten Prei­se unter den deut­schen Groß­städ­ten hat. Zur ange­kün­dig­ten Tarif­er­hö­hung des Taxi­ge­wer­bes in Stutt­gart sowie Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen und Fil­der­stadt erklärt Mat­thi­as Gastel, MdB aus Fil­der­stadt und Mit­glied des Ver­kehrs­aus­schus­ses:

„Nur immer wei­ter an der Preis­schrau­be zu dre­hen, bringt das Taxi­ge­wer­be lang­fris­tig nicht auf einen grü­nen Zweig. Die saf­ti­ge Preis­er­hö­hung ist nicht gerecht­fer­tigt, denn Stutt­gart hat bereits die dritt­höchs­ten Tari­fe unter den 12 größ­ten Städ­ten Deutsch­lands. Zudem ist der Ser­vice des Stutt­gar­ter Taxi­ge­wer­bes nicht auf der Höhe der Zeit. So ist im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Städ­ten die Zah­lung mit EC-Kar­te meist nicht mög­lich.

Nicht Preis­stei­ge­run­gen, son­dern Maß­nah­men im Inter­es­se der Kun­den sind nötig, damit das Taxi­ge­wer­be den Teu­fels­kreis von gerin­ger Aus­las­tung und sin­ken­den Ein­nah­men durch­bricht. Der Fahr­gast bezahlt aktu­ell nur zu einem gerin­gen Teil für sei­ne eige­ne Fahrt und zu einem Groß­teil für Leer­fahr­ten und lan­ge War­te­zei­ten der Taxi­fah­rer zwi­schen den Fahr­ten. Obers­tes Ziel müs­sen daher Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen, eine höhe­re Aus­las­tung und mehr Fahr­gäs­te sein. Um lang­fris­tig erfolg­reich zu sein, muss sich das Taxi­ge­wer­be wei­ter­ent­wi­ckeln und sich für Ver­än­de­run­gen im Inter­es­se der Fahr­gäs­te öff­nen. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se die gebüh­ren­freie Bezah­lung mit EC-Kar­te.

Der Gesetz­ge­ber muss für fai­re und zeit­ge­mä­ße Rah­men­be­din­gen sor­gen und die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zum Zuge kom­men las­sen. Das Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz muss an die Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se der Men­schen sowie den aktu­el­len Stand der Tech­nik ange­passt wer­den. Um neu­en Beför­de­rungs­an­ge­bo­ten den Ein­stieg zu erleich­tern, soll­te die Expe­ri­men­tier­klau­sel des Geset­zes aus­ge­wei­tet wer­den. Durch Taxi-Sha­ring kön­nen sich die Fahrt­kos­ten für den ein­zel­nen Fahr­gast um bis zu 40 Pro­zent ver­rin­gern.

Ich bin über­zeugt: Mit neu­en Ideen las­sen sich neue Fahr­gäs­te für das öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel Taxi gewin­nen und bes­se­re Ein­kom­mens­per­spek­ti­ven für vie­le Taxi­fah­rer eröff­nen.“

Hier geht es zu den Ergeb­nis­sen der Ana­ly­se der Taxi­ta­ri­fe in deut­schen Groß­städ­ten:

Über­sichts­ta­bel­le Taxi­prei­se März 2017

Inter­es­sant ist übri­gens, dass in Ham­burg die von den Behör­den vor­ge­schla­ge­ne Tarif­er­hö­hung aus­ge­rech­net durch die Taxi­bran­che abge­lehnt wird: “Die Tarif­an­he­bung ist über­zo­gen und durch wirt­schaft­li­che Not­wen­dig­keit nicht zu begrün­den. Es ist zudem zu befürch­ten, dass vie­le Kun­den jetzt auf den öffent­li­chen Nah­ver­kehr oder auf Anbie­ter wie zum Bei­spiel Car2Go umstei­gen”, wird ein Bran­chen­ver­tre­ter im Ham­bur­ger Abend­blatt zitiert.

Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on zum Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz:

Hin­sicht­lich der Regu­lie­rung des Taxi­mark­tes wur­de das PBefG jahr­zehn­te­lang nicht ange­passt. Die im PBefG ent­hal­te­ne Expe­ri­men­tier­klau­sel ermög­licht zwar vier Jah­re lan­ge Test­pha­sen, aber im Anschluss ist weder eine Eva­lua­ti­on des Expe­ri­ments noch eine Mög­lich­keit der Ver­län­ge­rung bzw. Dau­er­an­wen­dung von Modell­ver­su­chen vor­ge­se­hen. Dies soll­te drin­gend geän­dert wer­den, um Inno­va­tio­nen zu för­dern und die Anrei­ze Neu­es aus­zu­pro­bie­ren zu erhö­hen.