Gäubahn-Ausbau droht neue Hängepartie

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Der für den Aus­bau vor­ge­se­he­ne Abschnitt Rott­weil – Neu­f­ra befin­det sich erst im Vor­pla­nungs-Sta­tus.

30.05.2018

Bundesregierung verzögert Finanzierungsvereinbarung

Seit eini­gen Wochen besteht Bau­recht für den Aus­bau der Gäu­bahn auf dem Abschnitt zwi­schen Horb und Neckar­hau­sen. Doch die Bun­des­re­gie­rung ver­zö­gert die wei­te­ren Schrit­te bis zum Bau­be­ginn.

Die Gäu­bahn (Stutt­gart – Sin­gen – Zürich) ist in wei­ten Tei­len nur ein­glei­sig. Damit ist deren Leis­tungs­fä­hig­keit beschränkt, die Stre­cke gilt dar­über hin­aus als stör­an­fäl­lig. Seit vie­len Jah­ren wird dar­über dis­ku­tiert, ob und wie sie par­ti­ell zu einem zwei­ten Gleis kom­men soll. Im Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan, den die Bun­des­re­gie­rung im Som­mer 2016 beschlos­sen hat, ist der Aus­bau auf dem Abschnitt zwi­schen Horb und Neckar­hau­sen als „vor­dring­lich“ ein­ge­stuft wor­den. Aller­dings kam die­se Ein­stu­fung nach lan­gen Debat­ten erst zustan­de, nach­dem das Land Baden-Würt­tem­berg mit einem eige­nen Gut­ach­ten die Wirt­schaft­lich­keit nach­ge­wie­sen hat­te. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss liegt seit weni­gen Wochen vor. Damit besteht Bau­recht. Bis zur Bau­rei­fe müs­sen zwei – eigent­lich rela­tiv klei­ne – Hür­den über­wun­den wer­den: Es braucht eine Aus­füh­rungs­pla­nung durch die Deut­sche Bahn und eine Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Bund, der für die Stre­cken­in­fra­struk­tur zustän­dig ist, und der Deut­schen Bahn. Letz­te­re könn­te zur Hän­ge­par­tie wer­den. Ich hat­te die Bun­des­re­gie­rung gefragt, wann die Ver­ein­ba­rung unter­zeich­net wer­den soll. Ant­wort: Man sei im Gespräch mit dem Land und müs­se Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz von Nei­ge­tech­nik­zü­gen klä­ren. Bei­des sind rei­ne Ablen­kungs­ma­nö­ver. Denn: Das Land hat mit dem Aus­bau nichts zu tun, es han­delt sich um einen BUN­DES­schie­nen­weg. Auch der Ver­weis auf Fra­gen zur Nei­ge­tech­nik ist falsch, denn der Aus­bau die­ses Abschnitts macht mit oder ohne Nei­ge­tech­nik glei­cher­ma­ßen Sinn.

Mein Ein­druck: Die Bun­des­re­gie­rung zögert mit vor­ge­scho­be­nen Begrün­dun­gen die Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung und damit den Aus­bau des Abschnitts Horb-Neckar­hau­sen hin­aus. Ein­mal mehr droht der von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­ne Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan von ihr sel­ber unter­lau­fen zu wer­den. Der Gäu­bahn-Aus­bau stand schon im Vor­dring­li­chen Bedarf des alten Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans – und nichts geschah. Dies darf sich nicht wie­der­ho­len, jetzt muss es erkenn­bar vor­an­ge­hen!

Zwei wei­te­re Abschnit­te der Gäu­bahn ste­hen eben­falls zum Aus­bau an. Es han­delt sich um die Abschnit­te Rott­weil-Neu­f­ra sowie Spai­chin­gen-Riet­heim-Wurm­lin­gen. Der ers­te befin­det sich, so die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf mei­ne Fra­gen, in der Vor­pla­nung. Der ande­re befin­det sich noch nicht ein­mal in die­ser frü­hen Pha­se, son­dern wird noch über­haupt nicht geplant.

Mein Ein­druck hier­zu: Der Bund hat offen­sicht­lich nichts aus den fata­len Fol­gen des Bau­stel­len­de­sas­ters von Ras­tatt gelernt. Durch die wochen­lan­ge Sper­rung der Rhein­tal­bahn wur­de offen­sicht­lich, wie knapp bemes­sen die Schie­nen­ka­pa­zi­tä­ten im Süd­wes­ten sind. Daher muss der Bund end­lich sei­ner Ver­ant­wor­tung nach­kom­men und für den raschen Aus­bau der Schie­nen­we­ge sor­gen, um Eng­päs­se und damit Stör­fak­to­ren zu besei­ti­gen und einen zuver­läs­si­gen Bahn­ver­kehr zu ermög­li­chen.