Kritisch nachgefragt: Befristete Ausnahmegenehmigung für S 21 auf den Fildern

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

10.08.2017

DB sieht kein Pro­blem mit Befris­tung

Ich hat­te die Bun­des­re­gie­rung nach dem Zeit­plan für die Umset­zung von Stutt­gart 21 auf den Fil­dern (Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt 1.3b) gefragt. Ein zwei­ter Fra­gen­teil bezieht sich auf die nur befris­tet erteil­te Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für die Mit­nut­zung der S‑Bahn-Stre­cke durch Züge des Per­so­nen­fern­ver­kehrs.

Hin­ter­grund sind wei­ter anhal­ten­de Pro­ble­me bei der Umset­zung der Pla­nun­gen zwi­schen der  Rohrer Kur­ve und dem Flug­ha­fen (Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt 1.3b), aber auch des dar­an anschlie­ßen­den Abschnit­tes an Flug­ha­fen und Auto­bahn (Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt 1.3a). Die Bau­ar­bei­ten konn­ten am letzt­ge­nann­ten Abschnitt noch nicht gestar­tet wer­den, da die Deut­sche Bahn eine lau­fen­de Kla­ge abwar­tet. Für die geplan­ten Bau­maß­nah­men zur Mit­nut­zung der S‑Bahn-Stre­cke durch Fern­zü­ge läuft das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren noch. Eine Fer­tig­stel­lung ist offi­zi­el­len DB-Anga­ben zufol­ge zwei Jah­re nach Inbe­trieb­nah­me des Stutt­gar­ter Tief­bahn­hofs und der Neu­bau­stre­cke Stutt­gart-Ulm vor­ge­se­hen.

Genau die­se Zeit­pla­nung muss aber ange­zwei­felt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung hat auf mei­ne Anfra­ge geant­wor­tet, sie gehe von den bis­he­ri­gen Zeit­plä­nen aus. Dem­nach wür­de Stutt­gart 21 im Jahr 2021 und die Anbin­dung des Flug­ha­fens durch die Gäu­bahn Ende 2023 in Betrieb gehen.

Die Züge der Gäu­bahn, die aus Zürich kom­men, sol­len auf Grund­la­ge einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung die Tras­se der S‑Bahn nut­zen kön­nen. Die­se Aus­nah­me ist bis zum Jahr 2035 befris­tet. Als die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt wur­de, ging die DB noch von einem frü­he­ren Inbe­trieb­nah­me-Ter­min aus. 

 Mein Kom­men­tar dazu:

„Bis­lang konn­te die Deut­sche Bahn noch kei­ne ihrer Plä­ne, weder in Hin­blick auf Zeit noch auf Kos­ten, ein­hal­ten. Die Zeit, für die der Gäu­bahn die Mit­nut­zung der S‑Bahn-Tras­se ver­bind­lich zuge­sagt wur­de, wird immer kür­zer und das Risi­ko damit immer grö­ßer. Eine Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung ist zwar nicht unwahr­schein­lich, muss aber davon abhän­gig gemacht wer­den, dass es zu kei­nen nen­nens­wer­ten Beein­träch­ti­gun­gen der S‑Bahn kommt. Dafür, dass der Misch­be­trieb aus S‑Bahnen und Regio­nal- sowie IC-Zügen funk­tio­niert, wur­de auf Initia­ti­ve des Lan­des mit dem Voll­aus­bau der Rohrer Kur­ve und dem drit­ten Gleis am Flug­ha­fen viel unter­nom­men. Ob dies reicht, um einen sta­bi­len Betrieb der S‑Bahn zu gewähr­leis­ten, wird sich zei­gen.“