Lärmschutz an der Schiene braucht Planungssicherheit

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Lärmschutzwand 3

März 2016

Lärmschutz braucht Planungssicherheit: Bundesregierung und EU müssen jetzt die Weichen stellen

Ein Mei­nungs­bei­trag von Mat­thi­as Gastel MdB und Micha­el Cra­mer MdEP

 Es kommt nicht alle Tage vor, dass Unter­neh­men stren­ge und zügi­ge Umwelt­vor­ga­ben für ihre Bran­che ver­lan­gen. Umso bemer­kens­wer­ter ist die For­de­rung, die die „Alli­anz pro Schie­ne“ vor weni­gen Tagen für den Bahn­sek­tor erhob: Die Bun­des­re­gie­rung sol­le schnell ein Gesetz auf den Weg brin­gen, das lau­te Güter­wag­gons ab dem Fahr­plan­wech­sel im Dezem­ber 2020 aus Deutsch­land ver­bannt. Damit wird eine lang­jäh­ri­ge For­de­rung von lärm­ge­plag­ten Anwoh­nern auf­ge­grif­fen und deut­lich gemacht: Ohne eine Lösung des Lärm­pro­blems hat die ansons­ten umwelt­freund­li­che Schie­ne kei­ne Zukunft.

Das liegt vor allem an den dra­ma­ti­schen Aus­wir­kun­gen des Lärms. Laut der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on ist sie nach der Luft­ver­schmut­zung das zweit­größ­te Umwelt­pro­blem. Die Euro­pä­er ver­lie­ren durch Umge­bungs­lärm jedes Jahr min­des­tens eine Mil­li­on gesun­de Lebens­jah­re. Der Schie­nen­ver­kehr ist mit 14 Mil­lio­nen Betrof­fe­nen in der EU eine der Haupt­quel­len von Lärm.

Schon des­halb müs­sen wir einen kla­ren und ambi­tio­nier­ten Fahr­plan für Lärm­schutz auf den Weg brin­gen. Genau das haben jedoch bis­her weder die Euro­päi­sche Uni­on noch die deut­sche Bun­des­re­gie­rung geleis­tet. Zwar haben Uni­on und SPD in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart, den Schie­nen­lärm bis 2020 deutsch­land­weit zu hal­bie­ren und ab dann kei­ne lau­ten Güter­wag­gons mehr auf das Schie­nen­netz zu las­sen. Doch ein ent­spre­chen­des Gesetz gibt es noch immer nicht. Und auch auf EU-Ebe­ne feh­len kla­re Vor­ga­ben: Obwohl das Euro­päi­sche Par­la­ment mit brei­ter Mehr­heit ein EU-wei­tes Ver­bot von lau­ten Güter­wag­gons bis 2020 for­dert, hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on zuletzt nur ein unver­bind­li­ches Arbeits­do­ku­ment ohne kla­ren Zeit­rah­men ver­öf­fent­licht.

Die­se Untä­tig­keit ist unver­ant­wort­lich, denn sie bedroht neben der Gesund­heit auch die Akzep­tanz der umwelt­freund­li­chen Schie­ne. Bis­her stel­len die Men­schen sich aus­drück­lich nicht gegen den Zug­ver­kehr an sich, son­dern weh­ren sich dage­gen, dass Bahn­un­ter­neh­men wegen des Kos­ten­drucks mit jahr­zehn­te­al­ten Wag­gons über das Netz rat­tern. Denn die Lebens­qua­li­tät lei­det mas­siv, Immo­bi­li­en ver­lie­ren an Wert und nicht nur im Rhein­tal blei­ben die Tou­ris­ten aus.

Ange­sichts man­geln­der Fort­schrit­te wer­den die For­de­run­gen nach dras­ti­schen Maß­nah­men immer lau­ter. Der Koali­ti­ons­ver­trag der Bun­des­re­gie­rung sieht vor, dass gege­be­nen­falls Tem­po­be­schrän­kun­gen und Nacht­fahr­ver­bo­te erlas­sen wer­den kön­nen. Das wür­de nicht nur die ange­streb­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung von der Stra­ße auf die Schie­ne unter­gra­ben, son­dern auch jene Bahn­un­ter­neh­men direkt tref­fen und bestra­fen, die früh­zei­tig auf lei­se Wag­gons umge­stellt haben.

Doch so weit muss es nicht kom­men. Denn der Lärm­schutz und die Stär­kung des Schie­nen­ver­kehrs sind ver­ein­bar, wenn jetzt die rich­ti­gen Wei­chen gestellt wer­den. Dafür muss die deut­sche Bun­des­re­gie­rung – wie in der Schweiz bereits erfolgt – das ange­kün­dig­te Gesetz für ein Ver­bot lau­ter Wag­gons ab Ende 2020 sofort auf den Weg brin­gen. Und in der Zwi­schen­zeit müs­sen wirk­sa­me Anrei­ze zur schnel­len Umrüs­tung der Brem­sen gesetzt wer­den, indem die Preis­un­ter­schie­de zwi­schen lei­sen und lau­ten Wag­gons bei den Tras­sen­prei­sen ver­grö­ßert wer­den.

Um Wag­gons mit schad­haf­ten Rädern zuver­läs­sig zu iden­ti­fi­zie­ren und Lärm zu ver­rin­gern, kann moder­ne Tech­no­lo­gie „Made in Ger­ma­ny“ ein­ge­setzt wer­den: Mit einer Inves­ti­ti­on von nur 10 Mil­lio­nen Euro könn­te die gesam­te Güter­wag­gon­flot­te kon­ti­nu­ier­lich über­wacht wer­den. Und weil Ver­schleiß­erschei­nun­gen dann früh­zei­tig erkannt wer­den, wür­den die Bahn­un­ter­neh­men sogar Geld spa­ren.

Fest steht außer­dem: Im Jahr 2020 ist die Bekämp­fung des Schie­nen­lärms kei­nes­wegs abge­schlos­sen. Heu­te müs­sen die Maß­nah­men und Inno­va­tio­nen ent­wi­ckelt wer­den, die den Schie­nen­lärm nach 2020 wei­ter redu­zie­ren. Sei­tens der Bun­des­re­gie­rung braucht es hier­für poli­ti­sches Enga­ge­ment und lang­fris­ti­ge­re Zie­le.

Die deut­schen Bemü­hun­gen müs­sen Teil einer abge­stimm­ten euro­päi­schen Lösung sein, weil  mehr als die Hälf­te des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der EU grenz­über­schrei­tend erfolgt. Die EU muss jetzt einen Fahr­plan fest­le­gen, um die tech­ni­schen Vor­ga­ben für neue Güter­wag­gons künf­tig auch auf die Bestands­flot­te anzu­wen­den und dabei die Grenz­wer­te ste­tig zu ver­schär­fen. Stren­ge­re Vor­ga­ben soll­te es aber nicht ein­sei­tig für die Bahn, son­dern auch für ande­re Ver­kehrs­trä­ger geben. Und nicht zuletzt ist natür­lich auch der Bahn­sek­tor gefor­dert, sei­ner For­de­rung Taten fol­gen zu las­sen. Dabei kann er auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bau­en: Für die Nach­rüs­tung mit neu­en Brems­soh­len, die den vom Men­schen emp­fun­de­nen Lärm hal­bie­ren, stellt die EU mehr als 200 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung.

Wenn die Unter­neh­men die­se Gel­der abru­fen und die Poli­tik Pla­nungs­si­cher­heit schafft, kön­nen bald nicht nur die Anwoh­ner ent­lang der Bahn­tras­sen, son­dern auch die Chefs der Bahn­un­ter­neh­men wie­der ruhig schla­fen.