Land hat Straßen nachvollziehbar priorisiert

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20.03.2018

Einigung auf Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans

Das Land Baden-Würt­tem­berg hat ges­tern Abend in Stutt­gart und zeit­gleich in Ber­lin die Ergeb­nis­se der Umset­zung des Bedarfs­plans (Prio­ri­sie­rung der Stra­ßen­bau­pro­jek­te im Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan) vor­ge­stellt. Dazu erklärt Mat­thi­as Gastel MdB (Grü­ne), Mit­glied des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses:

„Es ist gut, dass das Land nach objek­tiv nach­voll­zieh­ba­ren, trans­pa­ren­ten Kri­te­ri­en wie Umwelt, Städ­te­bau, Lärm und Ver­kehrs­fluss eine Rei­hen­fol­ge für die Pla­nun­gen erstellt hat. Denn der Bund hat kei­ne Prio­ri­sie­rung vor­ge­nom­men, son­dern 80% der für Baden-Würt­tem­berg vor­ge­se­he­nen Stra­ßen­bau­pro­jek­te in den Vor­dring­li­chen Bedarf und damit die höchs­te Dring­lich­keit ein­ge­stuft. Die­se Vor­ha­ben hat das Land zu pla­nen. Das Land hat nun einen den Pla­nungs­ka­pa­zi­tä­ten und der zügi­gen Pla­nungs­ab­wick­lung ange­mes­se­nen Fahr­plan erstellt.“

Zu kon­kre­ten Pro­jek­ten:

Auto­bahn­aus­bau in der Regi­on Stuttgart/südlich von Stutt­gart

Vor­ge­se­hen sind „zeit­na­he Pla­nungs­be­gin­ne“ für den Aus­bau des Auto­bahn­kreu­zes Stutt­gart – Anschluss­stel­le Deger­loch und wei­ter bis zur Anschluss­stel­le Ess­lin­gen.

Kom­men­tar: „Bestehen­de Stra­ßen aus­zu­bau­en hat Vor­rang vor Stra­ßen­neu­bau. Da die­se Auto­bahn­ab­schnit­te sehr regel­mä­ßig über­las­tet sind macht deren Aus­bau Sinn.“

Nord­ost­ring Stutt­gart

Wur­de vom Bund in den „Wei­te­ren Bedarf mit Pla­nungs­recht“ ein­ge­stuft und vom Land nicht prio­ri­siert. Eine Pla­nung ist von Lan­des­sei­te aus nicht vor­ge­se­hen.

Kom­men­tar: „Der Bund erwar­tet die Pla­nung durch das Land nicht und es ist gut, dass das Land die Fin­ger davon lässt. Das Land soll­te sei­ne knap­pen Pla­nungs­ka­pa­zi­tä­ten auf sinn­vol­le Stra­ßen­pro­jek­te mit gerin­ge­rem Kon­flikt­po­ten­ti­al kon­zen­trie­ren. Der Nord­ost­ring bräch­te durch den erheb­li­chen Flä­chen­ver­brauch gro­ße Umwelt­kon­flik­te mit sich und wür­de nur einen frag­wür­di­gen Bei­trag zur Ver­kehrs­ent­las­tung leis­ten.“

Aus­bau B 27 zwi­schen Aich­tal und L‑E Nord

Das Pro­jekt befin­det sich bereits in Pla­nung. Wei­te­re Pla­nungs­leis­tun­gen wur­den im März 2018 aus­ge­schrie­ben. Die Umwelt­ver­träg­lich­keits­stu­die liegt vor. Im Opti­mal­fall ist eine Fer­tig­stel­lung bis Ende 2027 mög­lich.

Kom­men­tar: „Die hohe Ver­kehrs­wirk­sam­keit wur­de glaub­wür­dig nach­ge­wie­sen. Ins­be­son­de­re die Orts­durch­fahrt von Bern­hau­sen wird eine deut­lich spür­ba­re Ent­las­tung erfah­ren, wenn die Leis­tungs­fä­hig­keit der B 27 erhöht wur­de und es weni­ger Anlass für Schleich- und Abkür­zungs­fahr­ten durch bewohn­tes Gebiet gibt. Selbst­ver­ständ­lich ist, dass mit dem Aus­bau der B 27 der Lärm­schutz ent­lang die­ser stark befah­re­nen Stra­ße deut­lich ver­bes­sert wer­den muss.“

Ort­um­fah­rung Owen

Das Pro­jekt erhielt eine rela­tiv hohe Punk­te­zahl. Der Pla­nungs­be­ginn ist bis spä­tes­tens 2025 vor­ge­se­hen.

Kom­men­tar: „Die hohe Belas­tung der Orts­durch­fahrt ist unstrit­tig und ich gön­ne den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Owens die Aus­sicht auf eine Ver­kehrs­ent­las­tung.“

Aus­bau B 10 zwi­schen Plochin­ger Drei­eck und Stutt­gart-Neckar­park

Das Pro­jekt erhielt eine mit­tel­ho­he Punk­te­zahl. Der Pla­nungs­be­ginn ist ab 2025 oder spä­ter vor­ge­se­hen.

Kom­men­tar: „Wie im engen Neckar­tal zwei zusätz­li­che Spu­ren gebaut wer­den sol­len ist genau­so erklä­rungs­be­dürf­tig wie der Sinn die­ses Stra­ßen­aus­baus. Die B 10 führt nach Stutt­gart hin­ein. Es kann aber nicht im Inter­es­se der Lan­des­haupt­stadt sein, dass noch mehr Ver­kehr dort­hin gelei­tet wird. Ich hof­fe sehr, dass sich im Pla­nungs­ver­lauf zeigt, dass die­se bes­ser so schnell wie mög­lich wie­der ein­ge­stellt wer­den.“

Zu den Hin­ter­grün­den:

Die Umset­zungs­kon­zep­ti­on des Lan­des ist zwei­stu­fig auf­ge­baut.

Die ers­te Stu­fe umfasst Pro­jek­te, die im Bau sind oder die sich bereits in einem lau­fen­den Pla­nungs­pro­zess befin­den. Es han­delt sich um 73 Maß­nah­men mit einem Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men von 5,6 Mil­li­ar­den Euro (Kos­ten­stand 2014).

Pro­jek­te der zwei­ten Stu­fe wer­den der­zeit noch nicht aktiv geplant son­dern wer­den dann pla­ne­risch in Angriff genom­men, wenn Pla­nungs­ka­pa­zi­tä­ten frei wer­den und Haus­halts­mit­tel des Bun­des ver­füg­bar sind. Die zwei­te Stu­fe umfasst 61 Stra­ßen des Vor­dring­li­chen Bedarfs und zusätz­lich fünf Stra­ßen des Wei­te­ren Bedarfs mit Pla­nungs­recht (WB*). Dafür wur­de eine Prio­ri­sie­rung anhand aus­ge­wähl­ter Kri­te­ri­en erstellt.