Mindestens 70.000 Klagen gegen Autohersteller

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

27.03.2018 (Prres­se­er­klä­rung)

VDA erneut gegen Hardware-Nachrüstung

Mat­thi­as Gastel (MdB, Grü­ne) zur erneu­ten Ableh­nung der tech­ni­schen Nach­rüs­tung älte­rer Die­sel­fahr­zeu­ge durch den VDA-Prä­si­den­ten (sie­he FAZ-Inter­view):

„Mit der erneu­ten Ableh­nung von Hard­ware-Nach­rüs­tun­gen älte­rer Die­sel­fahr­zeu­ge ver­setzt der Ver­band der Deut­schen Auto­mo­bil­in­dus­trie (VDA) den Kun­den sei­ner Bran­che wei­te­re Schlä­ge ins Gesicht. Erst haben die Her­stel­ler ihren Kun­den Autos ver­kauft, die den Ver­spre­chen nicht gerecht wur­den, son­dern zu vie­le Stick­oxi­de aus­sto­ßen. Nun las­sen sie ihre Kun­den allei­ne, wenn Fahr­ver­bo­te dro­hen. Betrü­gen und trick­sen, Mil­li­ar­den­ge­win­ne ein­fah­ren, hohe Vor­stands­bo­ni aus­be­zah­len, aber die Kun­den im Stich las­sen – Die Auto­mo­bil­in­dus­trie ram­po­niert ihr Image wei­ter. Bei alle­dem schaut die Bun­des­re­gie­rung zu und nimmt die Her­stel­ler in Schutz. Die unhei­li­ge Alli­anz zwi­schen Auto­mo­bil­in­dus­trie und Bun­des­re­gie­rung, die den Die­sel­skan­dal erst ermög­licht hat, lebt wei­ter. Zum Scha­den der Kun­den und des Auto­mo­bil­stand­or­tes.“

Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel hat durch eine Umfra­ge unter Anwalts­kanz­lei­en her­aus­ge­fun­den, dass in Deutsch­land min­des­tens 70.000 Kla­gen im Zusam­men­hang mit dem Die­sel­ab­gas­skan­dal gegen Auto­kon­zer­ne geführt wer­den. Mat­thi­as Gastel erklärt hier­zu:

„Min­des­tens 70.000 Kla­gen getäusch­ter Kun­den aus Deutsch­land sind gegen Auto­mo­bil­her­stel­ler anhän­gig – und es wer­den immer mehr. Die Erfolgs­aus­sich­ten der Klä­ger sind sehr gut. Die Urtei­le lau­ten bei­spiels­wei­se auf ‘vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung´. Und in der Tat: Eini­ge Auto­her­stel­ler haben mit kri­mi­nel­ler Ener­gie betro­gen. Die Leid­tra­gen­den sind die Kun­den, deren Fahr­zeu­ge einen deut­li­chen Wert­ver­lust erlit­ten haben. Daher sind die immer ein­deu­ti­ger wer­den­den Gerichts­ur­tei­le im Inter­es­se der Ver­brau­cher zu begrü­ßen. Sie stel­len einen Teil der Gerech­tig­keit wie­der her. Die Urtei­le zei­gen, dass ein­zel­ne Ver­brau­cher gegen­über Kon­zer­nen alles ande­re als wehr­los sind. Das ist ein gutes Zei­chen für unse­ren Rechts­staat.

Nicht ver­ges­sen wer­den soll­te, dass die Betrü­ge­rei­en eini­ger Auto­mo­bil­kon­zer­ne auch zu Las­ten der Gesund­heit der Men­schen gehen, die über­höh­ten Schad­stoff­wer­ten aus­ge­setzt sind. Auch hier ste­hen die Auto­bau­er in der Ver­ant­wor­tung.“

Zu den Hin­ter­grün­den:

Allei­ne die fünf von uns befrag­ten Kanz­lei­en ver­tre­ten rund 70.000 Klä­ger aus Deutsch­land. Durch das Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts in Sachen Luft­rein­hal­te­plä­nen und Fahr­ver­bo­ten ver­zeich­nen die Kanz­lei­en deut­li­che Anstie­ge an Neu-Man­da­tie­run­gen. Der Anteil der im Sin­ne der Kla­gen­den erfolg­rei­chen Gerichts­ver­fah­ren ten­diert inzwi­schen gegen 100 Pro­zent. Am häu­figs­ten wird der VW-Kon­zern mit vier sei­ner Kern­mar­ken, dar­un­ter VW und Audi, ver­klagt. Aber auch gegen Daim­ler wer­den Kla­gen geführt und führ­ten bereits zu ver­gleich­ba­ren Ergeb­nis­sen wie bei VW.

Im Erfolgs­fal­le wird die Ent­schä­di­gungs­sum­me bei Rück­nah­me des Fahr­zeu­ges wie folgt errech­net: Es wird von einer mög­li­chen Fahr­leis­tung bis zum Lebens­en­de eines Autos von 300.000 Kilo­me­ter aus­ge­gan­gen. Anhand des dama­li­gen Kauf­prei­ses und des heu­ti­gen Kilo­me­ter­stan­des wird der Rest­wert ermit­telt. Für die Klä­ger ergibt sich dadurch im Erfolgs­fal­le eine rela­tiv hohe Ent­schä­di­gung. Die Gerichts­kos­ten tra­gen in die­sen Fäl­len die Auto­kon­zer­ne. In etwa einem Drit­tel der Kla­gen wer­den Ver­glei­che erzielt, in zwei Drit­teln kommt es zum Urteil. Kommt es zum Ver­gleich, müs­sen sich die Klä­ger schrift­lich ver­pflich­ten, über den Ver­gleich zu schwei­gen. Die Auto­her­stel­ler haben kein Inter­es­se dar­an, dass noch mehr ihrer Kun­den den Rechts­weg beschrei­ten. Eine höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dung gibt es noch nicht. Ins­be­son­de­re der Volks­wa­gen­kon­zern möch­te eine sol­che lie­ber ver­mei­den und stimmt lie­ber Ver­glei­chen zu.

Betrof­fe­nen ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung wird nicht unbe­dingt zum Kla­ge­weg gera­ten.

Teil­wei­se wol­len Gerich­te von den Auto­her­stel­lern Bewei­se gelie­fert bekom­men haben, dass sie nicht betro­gen haben. „Die Wort­wahl der Rich­ter ist erstaun­lich hart“ schreibt das Han­dels­blatt. In der Tat: Gerich­te argu­men­tie­ren und urtei­len gegen­über den Auto­mo­bil­bau­ern sehr deut­lich. Dann ist die Rede von „vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schä­di­gung“ (§ 626 BGB), von „arg­lis­ti­ger Täu­schung“ und einem „Sys­tem zur plan­mä­ßi­gen Ver­schleie­rung des Vor­ge­hens gegen­über Auf­sichts­be­hör­den und Ver­brau­chern.“