Neues zur Ausweisung von Tempo 30

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01.02.2017

Die­ser Bei­trag wur­de für den Rund­brief der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Ver­ei­ni­gung der Grü­nen B‑W ver­fasst.

Änderung der StVO: Im Schneckentempo zu mehr Tempo 30

Wol­len Kom­mu­nen auf Haupt­ver­kehrs­stra­ßen Tem­po 30 anord­nen, bei­ßen sie bis­lang häu­fig auf Gra­nit. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wur­de die Aus­wei­sung von Tem­po 30 nun aber ver­ein­facht. Am 14. Dezem­ber 2016 trat eine von der Bun­des­re­gie­rung und dem Bun­des­rat beschlos­se­ne Ände­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) in Kraft. Nun heißt es, dass Tem­po 30 auf Stra­ßen des über­ört­li­chen Ver­kehrs „im unmit­tel­ba­ren Bereich von an die­sen Stra­ßen gele­ge­nen Kin­der­gär­ten, Kin­der­ta­ges­stät­ten, all­ge­mein­bil­den­den Schu­len, För­der­schu­len, Alten- und Pfle­ge­hei­men oder Kran­ken­häu­sern“ aus­ge­wie­sen wer­den darf. Dies soll der Ver­kehrs­si­cher­heit die­nen. Der kom­pli­zier­te Nach­weis eines Unfall­schwer­punk­tes ist dafür nicht mehr erfor­der­lich.

Ent­ge­gen vie­ler Bericht­erstat­tun­gen in Medi­en han­delt es sich jedoch kei­nes­wegs um die erleich­ter­te Ein­bin­dung von Haupt­stra­ßen in Tem­po 30-Zonen. Viel­mehr muss die Tem­po 30-Rege­lung auf kur­ze Abschnit­te beschränkt blei­ben. Sonst, so die Befürch­tung des Bun­des, könn­te der Ver­kehrs­fluss zu sehr beein­träch­tigt wer­den. Auf Bit­ten des Bun­des­ra­tes wird die Bun­des­re­gie­rung noch eine ergän­zen­de All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­vor­schrift mit Details zur Umset­zung erar­bei­ten, über die dann noch der Bun­des­rat zu ent­schei­den hat. Kom­mu­nen kön­nen das neue Recht aber bereits jetzt umset­zen, da die Neu­re­ge­lung der StVO ver­bind­lich ist. Dies hat uns die Bun­des­re­gie­rung auf Anfra­ge bestä­tigt.

Das was jetzt vom Bund kommt ist ein rich­ti­ger, aber lei­der nur halb­her­zi­ger Schritt. Wir Grü­nen for­dern, dass die Kom­mu­nen nicht nur an ein­zel­nen aus­ge­wähl­ten Stel­len, son­dern inner­orts gene­rell über Tem­po 30 ent­schei­den dür­fen. Die Kom­mu­nen kön­nen die Ange­mes­sen­heit vor Ort selbst am bes­ten ein­schät­zen. Der Bund scheint hier – trotz der beschrie­be­nen Locke­rung – nach wie vor ande­rer Mei­nung zu sein.