Rechtzeitige Reform des Wahlrechts versäumt

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27.12.2016 (Pres­se­er­klä­rung)rtg2

Bundestag droht aufgebläht zu werden

Spä­tes­tens seit der letz­ten Wahl­rechts­re­form ist bekannt, dass der nächs­te Bun­des­tag sehr groß wer­den könn­te. Nach dem Bun­des­wahl­ge­setz liegt sei­ne Min­dest­grö­ße bei 598 Abge­ord­ne­ten. Durch eine stei­gen­de Zahl von Über­hang- und Aus­gleich­man­da­ten könn­te er von der­zeit 630 auf rund 700 Abge­ord­ne­te anwach­sen. „Uni­on und SPD stan­den als Mehr­heits­frak­tio­nen in der beson­de­ren Ver­ant­wor­tung. Sie haben das The­ma Wahl­rechts­re­form jedoch schlei­fen las­sen“, kri­ti­siert Mat­thi­as Gastel, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter der Grü­nen. Nun ist es für die anste­hen­de Wahl im Herbst 2017 zu spät, weil in den meis­ten Wahl­krei­sen bereits die Kan­di­da­ten nomi­niert und Lan­des­lis­ten auf­ge­stellt wur­den. „Wir Grü­ne haben schon seit der letz­ten Wahl­rechts­re­form Gesprächs­be­reit­schaft signa­li­siert. Dabei hat­ten wir eine Redu­zie­rung der Direkt­wahl­krei­se ins Gespräch gebracht. Wir hat­ten dazu auch par­la­men­ta­ri­sche Initia­ti­ven in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Die­se Vor­schlä­ge zur Begren­zung der Anzahl der Abge­ord­ne­ten wur­den bis­lang abge­lehnt“, erläu­tert Gastel. Und wei­ter: „Fest steht für uns, dass sich bei einer Wahl­rechts­re­form das Zweit­stim­men­er­geb­nis und damit der Wil­le der Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler in der Zusam­men­set­zung des Bun­des­ta­ges eins zu eins wider­spie­geln muss. Jede abge­ge­be­ne Stim­me muss uns gleich viel wert sein. Die­ser demo­kra­ti­sche Grund­satz muss Aus­gangs­punkt jeder Über­le­gung sein. Das ist mit dem bis­her bekann­ten Vor­schlag des Bun­des­tags­prä­si­den­ten zu einer Fest­le­gung einer Ober­gren­ze von 630 Abge­ord­ne­ten (bei Bei­be­hal­tung von 299 Direkt­wahl­krei­sen) nicht gege­ben. Wir Grü­ne wol­len, dass sich die Par­tei­en gemein­sam an eine Reform des Wahl­rechts machen, mit der nach demo­kra­ti­schen Prin­zi­pi­en die Anzahl der Man­da­te begrenzt wird. Unser Gesprächs­an­ge­bot gilt wei­ter.”