Rede zum Gesetzgebungsverfahren über den assistierten Suizid

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02.07.2015 – Rede zu Pro­to­koll

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen,

vie­le von uns befin­den sich noch in einem inten­si­ven Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess – oder haben die­sen bereits abge­schlos­sen. Nicht eine Frak­ti­ons­mei­nung ist gefragt, son­dern die eige­ne. Die eige­ne Mei­nung, die sich bil­det aus per­sön­li­chen Erfah­run­gen im Umgang mit Ster­ben­den und dem Tod sowie aus eige­nen Wert­vor­stel­lun­gen. Bei vie­len von uns sind die­se Wer­te­vor­stel­lun­gen zusätz­lich reli­gi­ös geprägt. Hin­zu kom­men die – wider­stre­ben­den – Erwar­tun­gen aus der Gesell­schaft. Letzt­lich geht es ins­be­son­de­re um die Fra­ge, wel­che Rol­le der Mensch spie­len darf – oder auch muss – wenn es um das Ende eines Lebens geht.

Ich sel­ber habe in den letz­ten sie­ben Mona­ten einen inten­si­ven Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess betrie­ben durch die Lek­tü­re von Fach­ar­ti­keln und zahl­rei­chen Gesprä­chen mit Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, Hos­piz­hel­fern, Fach­kräf­ten aus der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung, Bera­tungs­stel­len sowie Kir­chen­ver­tre­te­rin­nen und Kir­chen­ver­tre­tern. Dazu habe ich in mei­nem Wahl­kreis zu Gesprä­chen gela­den. Zu vie­len Aspek­ten konn­te ich mir eine kla­re Mei­nung bil­den. In eini­gen Fra­gen bin ich mir nach wie vor unsi­cher, ob es über­haupt einer gesetz­li­chen Rege­lung bedarf und wenn ja, wie die­se kon­kret gefasst wer­den kann.

Inzwi­schen habe ich mich für einen Gesetz­ent­wurf ent­schie­den, den ich unter­schrie­ben habe. Die­ser wur­de von Rena­te Kün­ast und Kai Geh­ring (Grü­ne) sowie Petra Sit­te (Lin­ke) aus­ge­ar­bei­tet und wird inzwi­schen von Abge­ord­ne­ten aus drei Frak­tio­nen unter­stützt.

Es han­delt sich um den „Ent­wurf eines Geset­zes über die Straf­frei­heit der Hil­fe zur Selbst­tö­tung“. Die­ser Gesetz­ent­wurf belässt die Rechts­la­ge im Wesent­li­chen so, wie sie der­zeit ist. Die Hil­fe zur Selbst­tö­tung bleibt dem­nach straf­frei. Es han­delt sich um ein eigen­stän­di­ges, neu­es Gesetz und nicht die Ände­rung eines bestehen­den Geset­zes. Zweck die­ses Geset­zes ist die Fest­le­gung der Vor­aus­set­zun­gen für die Hil­fe zur Selbst­tö­tung.

Zu den Inhal­ten die­ses Geset­zes:

  • Die Selbst­tö­tung wie die Hil­fe dazu blei­ben wie bis­her straf­frei.
  • Dem ent­ge­gen ste­hen­de berufs­stän­di­sche Rege­lun­gen der Ärz­te­schaft wer­den unwirk­sam.
  • Wer in orga­ni­sier­ter oder geschäfts­mä­ßi­ger Form (Ärz­te) Hil­fe zum Sui­zid leis­tet, muss vor­her ein Bera­tungs­ge­spräch geführt haben. Dabei sind Alter­na­ti­ven zur Selbst­tö­tung zu bespre­chen. Zwi­schen dem Bera­tungs­ge­spräch und der Hil­fe­leis­tung zum Sui­zid müs­sen min­des­tens 14 Tage ver­gan­gen sein.
  • Die gewerbs­mä­ßig (d. h. auf fort­lau­fen­de Gewinn­erzie­lung) aus­ge­rich­te­te Hil­fe zur Selbst­tö­tung ist unter­sagt und wird mit einer Frei­heits­stra­fe von bis zu zwei Jah­ren bestraft.
  • Das Gesetz schafft die Vor­aus­set­zung für ein Wer­be­ver­bot für Hil­fe­leis­tun­gen zu Selbst­tö­tun­gen.
  • Das Gesetz wird alle vier Jah­re eva­lu­iert.

 

Wes­halb ich die­sen Gesetz­ent­wurf unter­stüt­ze

Der Sui­zid ist straf­frei und auch die Hil­fe dazu. An Ers­te­rem will nie­mand rüt­teln. Wie kann etwas straf­frei sein, die Hil­fe dazu aber nicht? Und ist es nicht so, dass wenn sich jemand Hil­fe holt, sie oder er durch die ande­re, bera­ten­de Per­son viel­leicht noch Alter­na­ti­ven auf­ge­zeigt bekom­men kann und dadurch vom Vor­ha­ben, aus eige­ner Hand das Leben been­den zu wol­len, abge­hal­ten wird? Wer nicht auf Hil­fe set­zen kann, wird mit grö­ße­rer Wahr­schein­lich­keit einen ein­sa­men Tod ster­ben. Und wer nicht auf Hil­fe set­zen kann, wird mit grö­ße­rer Wahr­schein­lich­keit eine bru­ta­le­re Metho­de wäh­len, um aus dem Leben zu schei­den. Sol­che Metho­den belas­ten häu­fig für lan­ge Zeit ande­re, unfrei­wil­lig betei­lig­te Men­schen. Man den­ke an die vie­len Sui­zi­de auf den Glei­sen der Bahn und den­ke dabei auch dar­an, wel­ches Leid dies bei den Lok­füh­rern aus­löst.

Ich fin­de, dass nie­mand das Recht hat, den Ent­schluss eines des Lebens über­drüs­si­gen Men­schen zu bewer­ten oder gar zu ver­ur­tei­len. Es soll­ten aber alle Wege für Gesprä­che und Bera­tun­gen offen gehal­ten wer­den. Ein Ver­bot der Assis­tenz wür­de die­se Wege weit­ge­hend ver­schlie­ßen. Denn wes­halb soll­te eine ster­be­wil­li­ge Per­son einen Arzt auf­su­chen, wenn die­ser ihm unter kei­nen Umstän­den das ersehn­te Medi­ka­ment bereit­stel­len darf? Das Bera­tungs­ge­spräch bie­tet die Chan­ce, dass sich der Betref­fen­de doch noch anders, näm­lich für sein Leben, ent­schei­det. Der Ver­zicht auf ein Hil­fe­ver­bot wirkt damit sui­zid­prä­ven­tiv. Es ist gut, dass dies von den Autoren meh­re­rer Gesetz­ent­wür­fe so gese­hen wird.

Was mir gut am oben skiz­zier­ten Gesetz­ent­wurf gefällt ist die Bedenk­zeit. Damit wird das Risi­ko ver­rin­gert, dass es zu fata­len Kurz­schluss­ent­schei­dun­gen kommt. Dem Fest­hal­ten am Leben wird eben­so eine Chan­ce ein­ge­räumt wie der fes­te Wunsch eines Ster­be­wil­li­gen ernst genom­men wird.

Wich­tig ist mir, dass die Ärz­te­schaft auf Grund­la­ge eines bun­des­weit ein­heit­li­chen Rechts­prin­zips arbei­tet. Dass eini­ge Stan­des­ver­tre­tun­gen ihren Mit­glie­dern etwas ver­bie­ten, was der Gesetz­ge­ber nicht ver­bo­ten hat, ist nicht hin­nehm­bar und führt zu einem kaum durch­schau­ba­ren Fli­cken­tep­pich an unter­schied­li­chen Regeln und för­dert noch dazu einen Ster­be­hil­fe­tou­ris­mus. Selbst­ver­ständ­lich sind Ärz­te ihrem Gewis­sen unter­wor­fen und wer­den zu nichts gezwun­gen, was ihrem ethi­schen Gewis­sen wider­spricht.

Ich bin nicht mit allem, was der beschrie­be­ne Gesetz­ent­wurf ent­hält, voll­stän­dig ein­ver­stan­den. So hal­te ich bei­spiels­wei­se zur Ver­mei­dung von Miss­ver­ständ­nis­sen eine auch für juris­ti­sche Lai­en ein­deu­ti­ge Klar­stel­lung für not­wen­dig, dass die Hil­fe zum Frei­tod unter den genann­ten Bedin­gun­gen aus­schließ­lich für Men­schen gewährt wer­den darf, die an einer unheil­ba­ren, zum Tode füh­ren­den Krank­heit lei­den. Inso­weit hof­fe ich, dass sich im Lau­fe des wei­te­ren Pro­zes­ses Abge­ord­ne­te für Ände­run­gen zusam­men­fin­den und dann auf noch brei­te­rer Grund­la­ge eine Mehr­heit zusam­men­fin­det. Und ich hof­fe, dass sich im Nach­gang Mehr­hei­ten für Ver­bes­se­run­gen der Bera­tungs- und The­ra­pie­an­ge­bo­te für Men­schen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen fin­den. Dies fehlt mir gänz­lich in der bis­he­ri­gen Debat­te. Das ist fatal. Denn die meis­ten Sui­zi­de wer­den von Men­schen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen began­gen. Ziel unse­rer Bemü­hun­gen muss sein, dass weni­ger Men­schen für sich im Sui­zid die Lösung sehen.