Strengere Promillegrenze allein kann Radunfälle nicht spürbar verringern

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Family on bicycles
Pres­se­er­klä­rung vom 29.01.2015, für die­sen Bei­trag leicht über­ar­bei­tet
Am 29. Janu­ar beschäf­tigt sich der Ver­kehrs­ge­richts­tag in Gos­lar mit den Alko­hol-Grenz­wer­ten für Rad­fah­re­rin­nen .
Wir sind gespannt auf die Ergeb­nis­se der Kon­fe­renz. Letzt­lich ist die Fest­le­gung ange­mes­se­ner Grenz­wer­te jedoch eine poli­ti­sche Ent­schei­dung, die die Poli­tik nicht Gerich­ten über­las­sen soll­te. Zur Ver­hin­de­rung schwe­rer Rad­un­fäl­le ist die Ein­füh­rung eines Gefähr­dungs­grenz­wer­tes von 1,1 Pro­mil­le ein sinn­vol­les Instru­ment. Wich­ti­ger als eine Pro­mil­le­dis­kus­si­on sind aber Mehr­in­ves­ti­tio­nen in die Rad­in­fra­struk­tur, um Fahr­rad­un­fäl­le sowie Kon­flik­te mit dem Auto­ver­kehr und mit Fuß­gän­ge­rIn­nen wir­kungs­voll zu bekämp­fen. Denn über die Hälf­te aller Unfäl­le von Rad­fah­re­rIn­nen sind Allein­un­fäl­le, für die in vie­len Fäl­len schlech­ter Fahr­bahn­un­ter­grund ver­ant­wort­lich ist. Dies brach­te eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im letz­ten Jahr ans Licht. Der Grenz­wert für die abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit soll­te bei 1,6 Pro­mil­le belas­sen wer­den. Zur Pro­mil­le-Dis­kus­si­on neh­men wir Grü­nen damit eine mit der des ADFC ver­gleich­ba­re Posi­ti­on ein.