Stuttgart 21 mit unzureichender Barrierefreiheit

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Fotolia_38166075_XSPres­se­er­klä­rung, 08.04.2015

 

Stuttgart 21: Milliardenprojekt ohne konsequente Barrierefreiheit

Die Bar­rie­re­frei­heit wird immer mehr zu einer der zen­tra­len Fra­gen der Mobi­li­tät und der sozia­len Teil­ha­be aller Men­schen. Gera­de neu geplan­te und gebau­te Bahn­hö­fe soll­ten kon­se­quent bar­rie­re­frei aus­ge­führt wer­den. Das Bahn­pro­jekt Stutt­gart 21 weist aller­dings  Män­gel bezüg­lich die­ser Anfor­de­rung auf. Behin­der­ten­ver­bän­de sind nicht zufrie­den mit der aktu­el­len Pla­nung des neu­en Haupt­bahn­ho­fes in der Innen­stadt. In meh­re­ren Punk­ten besteht Dis­sens zwi­schen den Pla­nun­gen der DB und den For­de­run­gen der Behin­der­ten­ver­bän­de.

Mat­thi­as Gastel, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter der Grü­nen aus Fil­der­stadt, hat des­halb die Bun­des­re­gie­rung zu ver­schie­de­nen kri­ti­schen Punk­ten befragt. Da es sich bei dem Bahn­hof um einen unter­ir­di­schen Tief­bahn­hof han­delt, sind Eva­ku­ie­rungs­maß­nah­men im Not­fall von beson­de­rer Bedeu­tung. Lei­der ist die Eigen­ret­tung von Men­schen mit Behin­de­rung nur sehr ein­ge­schränkt mög­lich.

Zwar sol­len die von den Tief­bahn­stei­gen nach oben füh­ren­den Auf­zü­ge auch im Brand­fall betriebs­be­reit blei­ben – aber selbst­ver­ständ­lich nur so lan­ge, wie kein Rauch in die Auf­zü­ge gelangt. In die­sem Fall bleibt Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung, die nicht eine der Trep­pen nut­zen kön­nen, nur noch das War­ten auf Hil­fe in den Auf­stell­flä­chen der Not­trep­pen­häu­ser übrig. Die Ver­gla­sung der Flucht­trep­pen­häu­ser ist aller­dings nur in feu­er­hem­men­der Aus­füh­rung geplant – und nicht in feu­er­be­stän­di­ger Ver­si­on. Für die Ret­tung aus die­sem Bereich ver­bleibt maxi­mal eine hal­be Stun­de Zeit.

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt ist die ins­be­son­de­re aus Sicht der Behin­der­ten­ver­bän­de zu gerin­ge Durch­gangs­brei­te auf den geplan­ten Bahn­stei­gen. Aus Brand­schutz­grün­den wur­den auf den Bahn­stei­gen zusätz­li­che Trep­pen geplant, ohne dass die Bahn­stei­ge ent­spre­chend brei­ter wur­den. An eini­gen Stel­len beträgt die Durch­gangs­brei­te nur 2,05m.  „Die­se ist zwar gera­de noch regel­kon­form, aber für einen neu­en Bahn­hof, der meh­re­re Mil­li­ar­den Euro kos­tet, völ­lig unan­ge­mes­sen“, ärgert sich Mat­thi­as Gastel. „Für alle Fahr­gäs­te stel­len die­se Ver­en­gun­gen  im Nor­mal­be­trieb unkom­for­ta­ble Nadel­öh­re dar. Im Brand­fall ent­wi­ckeln sich die­se zu Gefah­ren­quel­len.“

Der Abge­ord­ne­te teilt die Mei­nung der Behin­der­ten­ver­bän­de, dass eine qua­li­fi­zier­te Per­so­nen­strom­ana­ly­se not­wen­dig ist. Die­se dürf­te bestä­ti­gen, dass die Durch­gangs­brei­ten tat­säch­lich viel zu gering dimen­sio­niert sind. „Eine sol­che Ana­ly­se ist lei­der nicht geplant“, sagt der Bahn­po­li­ti­ker Mat­thi­as Gastel. „Des­halb gibt es wei­ter­hin Unklar­heit über die kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen der engen Bahn­stei­ge auf die Rei­sen­den. Bei Zwei­feln soll­te nicht ein­fach drauf­los gebaut, son­dern zunächst Klar­heit ver­schafft wer­den.“

Link zur Klei­nen Anfra­ge “Bar­rie­re­frei­heit beim Bahn­pro­jekt „Stutt­gart 21”: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/039/1803948.pdf