B‑W profitiert kaum von Förderprogramm für barrierefreie Kleinbahnhöfe

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Brenzbahn Bahnhof Aalen24.06.2016

Kleinkariertes Förderprogramm für barrierefreie Kleinbahnhöfe – Baden-Württemberg profitiert kaum

Bun­des­weit gibt es rund 5.400 Bahn­hö­fe. Davon wer­den 3.500 von weni­ger als 1.000 Rei­sen­den fre­quen­tiert. 394 die­ser Klein­bahn­hö­fe befin­den sich in Baden-Würt­tem­berg, von denen vie­le nicht bar­rie­re­frei sind. Sie ver­fü­gen über kei­ne stu­fen­frei­en Zugän­ge zu den Bahn­stei­gen oder die Bahn­stei­ge sind zu nied­rig, um einen höhen­glei­chen Zu- und Aus­stieg zu ermög­li­chen. Blin­den­leit­sys­te­me sind bei Bahn­hö­fen die­ser Grö­ßen­ord­nung die Aus­nah­me.

Für den bar­rie­re­frei­en Umbau sol­cher Klein­bahn­hö­fe hat Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Dob­rindt das „Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­pro­gramm“ als Bun­des­för­der­pro­gramm von 50 Mil­lio­nen Euro auf­ge­legt, das spä­ter auf 80 Mil­lio­nen Euro auf­ge­stockt wur­de. Die Län­der konn­ten Bahn­hö­fe mel­den, an denen Men­schen mit Behin­de­rung ent­we­der über­haupt nicht oder nur mit Unter­stüt­zung die Bahn nut­zen kön­nen. Baden-Würt­tem­berg hat­te 33 Sta­tio­nen für die Auf­nah­me ins Bun­des­pro­gramm ange­mel­det. Tat­säch­lich geför­dert wer­den vom Bund aber ledig­lich die drei in Reic­holz­heim und Igers­heim im Main-Tau­ber-Kreis sowie in Obern­dorf am Neckar (Land­kreis Rott­weil). In Sont­heim an der Brenz (Land­kreis Hei­den­heim) hat­te der Gemein­de­rat die kom­mu­na­le Selbst­be­tei­li­gung von über 400.000 Euro für den Ein­bau eines Auf­zu­ges in einen bereits vor­han­de­nen Auf­zug­schacht abge­lehnt.

Die För­der­mit­tel wur­den bun­des­weit zöger­lich abge­ru­fen. Die Grün­de dafür lie­gen an den För­der­kri­te­ri­en des Bun­des. Die­ser hat­te zunächst eine kur­ze Mel­de­frist von weni­gen Mona­ten vor­ge­ge­ben. Ver­schärft wur­den die Bedin­gun­gen dadurch, dass die Bau­maß­nah­men bis Ende 2018 abge­schlos­sen wer­den müs­sen, um Geld aus dem Bun­destopf zu bekom­men. Da aber meist kei­ne Umbau­plä­ne und Bau­ge­neh­mi­gun­gen vor­lie­gen, schie­den schon mal die meis­ten sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bahn­hö­fe von vorn­her­ein aus. Das Land Baden-Würt­tem­berg hat­te, wie auch eini­ge ande­re Län­der, die För­der­kri­te­ri­en kri­ti­siert und ein­fa­che­re Regu­la­ri­en vor­ge­schla­gen. Doch der Bund blieb stur. Nach­dem die Anmel­de­frist längst abge­lau­fen war und eini­ge För­der­zu­sa­gen vom Bund gege­ben wur­den, über­rasch­te, dass der Bund eine neue Mel­de­frist ver­kün­de­te. Bis Ende Mai 2016 konn­ten wei­te­re Pro­jek­te ange­mel­det wer­den. Die ent­spre­chen­de E‑Mail wur­de am Frei­tag, den 13. Mai von Ber­lin aus in die Lan­des­mi­nis­te­ri­en ver­schickt. Mit der Zwei-Wochen-Frist wur­den aber die beschrie­be­nen Kri­te­ri­en nicht ver­än­dert. Es blieb dabei, dass der Bau von Ram­pen, der Ein­bau von Auf­zü­gen oder die Erhö­hung von Bahn­stei­gen bis Ende 2018 nicht nur rea­li­siert, son­dern auch abge­rech­net wer­den müs­sen.

Das För­der­pro­gramm des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ters ist aus mei­ner Sicht kaum mehr als rei­ner Aktio­nis­mus. Die För­der­be­din­gun­gen für Sanie­rungs­mit­tel sind lei­der so gestrickt, dass nicht die not­wen­digs­ten Maß­nah­men ange­gan­gen wer­den, son­dern die­je­ni­gen, die am schnells­ten umge­setzt wer­den kön­nen. Eine effek­ti­ve Mit­tel­ver­wen­dung und der größt­mög­li­che Nut­zen für Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung sind damit nicht gewähr­leis­tet. Das gan­ze sieht sehr nach einem pra­xis­fer­nen Schnell­schuss aus. Haupt­sa­che, der sonst erfolg­lo­se Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter hat end­lich etwas vor­zu­wei­sen. Zumin­dest in sei­nem eige­nen Wahl­kreis hat der Minis­ter etwas vor­zu­wei­sen: Gleich zwei Bahn­hö­fe wer­de dort von sei­nem För­der­pro­gramm pro­fi­tie­ren. Wenn man bedenkt, dass in ganz Baden-Würt­tem­berg drei Bahn­hö­fe geför­dert wer­den, ist dies ein Erfolg des ger­ne als Pro­vinz­po­li­ti­ker auf­tre­ten­den Minis­ters. Pikant: Dob­rindt hat­te sei­ne Pres­se­stel­le bun­des­weit eine Pres­se­er­klä­rung ver­sen­den las­sen, in dem die bevor­ste­hen­de Sanie­rung die­ser bei­den Bahn­hö­fe ange­kün­digt wur­de. Auf Nach­fra­ge kri­ti­scher Jour­na­lis­ten wur­de die Pres­se­er­klä­rung von Dob­rindts „Bun­des­wahl­kreis­mi­nis­te­ri­um“ aus dem Netz genom­men.

Was getan wer­den müss­te, um die bar­rie­re­freie Mobi­li­tät auch an klei­nen Bahn­hö­fen zu ermög­li­chen: Die ein­ma­lig 50 bzw. 80 Mil­lio­nen Euro wer­den nicht ansatz­wei­se rei­chen, um dem hohen Inves­ti­ti­ons­be­darf gerecht zu wer­den. Ich schla­ge ein För­der­pro­gramm vor, mit dem über fünf Jah­re in Fol­ge jeweils 50 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt wird. Denn: Es braucht ein För­der­pro­gramm mit dem poli­ti­schen Ehr­geiz, die Mobi­li­täts­be­din­gun­gen von Men­schen mit Behin­de­rung umfas­send und spür­bar zu ver­bes­sern.