E‑Kleinstfahrzeuge endlich vor ihrer Zulassung?

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09.05.2019

Öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss

Angeb­lich will die Bun­des­re­gie­rung die Elek­tro-Kleinst­fahr­zeu­ge, allen vor­an den E‑Tretroller, legal auf die Stra­ßen brin­gen. Doch die Zulas­sung erfolgt nach dem Prin­zip „War­um ein­fach, wenn es auch umständ­lich geht?“

Erst hat die Bun­des­re­gie­rung die Zulas­sung jah­re­lang ver­schleppt. Eine Stu­die der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen blieb sehr lan­ge unter Ver­schluss und dann, als Tei­le davon bereits ver­al­tet waren, wur­de sie – auch durch unse­ren Druck – schließ­lich ver­öf­fent­licht. Dann wur­de ein Ver­ord­nungs­ent­wurf vor­ge­legt, der extrem büro­kra­tisch war und weder die lau­fen­den Nor­mie­rungs­pro­zes­se auf euro­päi­scher Ebe­ne noch die ers­ten Erfah­run­gen aus ande­ren Län­dern auf­ge­grif­fen hat. In einer wei­te­ren Ver­si­on kamen Ver­bes­se­run­gen wie die Strei­chung des Mofa­füh­rer­scheins als Vor­aus­set­zun­gen mit Ver­schlech­te­run­gen wie der Frei­ga­be für Geh­we­ge für eines der bei­den Model­le zusam­men. Der Bun­des­rat war über die Geh­weg­frei­ga­be nicht amü­siert, die Ver­ord­nung, die nur mit Zustim­mung durch das Län­der­gre­mi­um in Kraft tre­ten kann, droh­te zu schei­tern. Unter dem gro­ßen öffent­li­chen Druck kün­dig­te Bun­des­mi­nis­ter Scheu­er an, die Geh­weg­zu­las­sung wie­der zu strei­chen.

Weni­ge Tage nach die­ser erneu­ten Kehrt­wen­de fand eine öffent­li­che Anhö­rung im Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schuss statt. Zahl­rei­che Ver­bän­de und Ver­tre­ter aus der Wis­sen­schaft konn­ten von uns Abge­ord­ne­ten befragt wer­den.

Ich brach­te erst unse­re Kri­tik am bis­he­ri­gen Umgang der Bun­des­re­gie­rung mit der Zulas­sung der Kleinst­fahr­zeu­ge zum Aus­druck: „Hier wur­de auf­ge­führt, wie man es nicht machen soll­te. Erst dau­ert es ewig, dann wird es kom­pli­ziert und schließ­lich kommt eine Geh­weg­nut­zung in den Ver­ord­nungs­ent­wurf hin­ein, die so gut wie nie­mand will. Das wäre schlecht für die Ver­kehrs­si­cher­heit und wür­de die Akzep­tanz die­ser neu­en Mobi­li­täts­form gefähr­den. Wir wol­len die Kleinst­fahr­zeu­ge, weil wir dar­in Chan­cen sehen, dass öfter mal das Auto ste­hen gelas­sen wird und bedau­ern daher die­ses Hin und Her.“

Bereits im Vor­feld der Anhö­rung – zu die­sem Zeit­punkt war die Geh­weg­nut­zung noch im Ver­ord­nungs­ent­wurf ent­hal­ten – hat­ten die Sach­ver­stän­di­gen ihre Stel­lung­nah­men in Schrift­form abge­ge­ben. So sprach sich der auf unse­ren Vor­schlag hin ein­ge­la­de­ne Deut­sche Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band e. V. (DBSV) gegen die Geh­weg­nut­zung aus, da die­se die Fahr­zeu­ge weder sehen noch hören kön­nen und warn­te vor Stol­per­fal­len durch her­um­lie­gen­de Leih-E-Tret­rol­ler. Der Städ­te­tag sah dies ähn­lich, woll­te die Geh­weg­nut­zung unter den Vor­be­halt der Zustim­mung der jewei­li­gen Kom­mu­ne stel­len und das Min­dest­al­ter der Nutzer*innen auf 15 Jah­re her­auf­set­zen. Der Deut­sche Ver­kehrs­si­cher­heits­rat (DVR) wies dar­auf hin, dass jähr­lich 500 Men­schen, vor allem zu Fuß Gehen­de und Fahr­rad Fah­ren­de, inner­orts durch Ver­kehrs­un­fäl­le ster­ben. E‑Kleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Hal­te­stan­ge soll­ten daher „der­zeit“ nicht im öffent­li­chen Ver­kehr zuge­las­sen wer­den, da hier­für Erfah­rungs­wer­te feh­len wür­den. Der DVR mahn­te an, dass vie­ler­orts Rad­we­ge ver­brei­tert und – wie auch Schutz­strei­fen – gera­de in Kreu­zungs­be­rei­che ange­passt wer­den müss­ten. Der „Elec­tric Empire – Bun­des­ver­band Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge e. V.“ hin­ge­gen sprach sich für groß­zü­gi­ge­re Zulas­sun­gen aus und woll­te die Fahr­zeu­ge – wie in Öster­reich – Fahr­rä­dern gleich stel­len. Geh­we­ge soll­ten aber auch sei­ner Sicht Schutz­raum für den Fuß­ver­kehr blei­ben. Sieg­fried Brock­mann, Lei­ter der Unfall­for­schung der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft, wies hin­ge­gen dar­auf hin, dass elek­tri­sche Kleinst­fahr­zeu­ge nicht als Fahr­rä­der gel­ten könn­ten, da sie als Kraft­fahr­zeu­ge ein­ge­stuft sei­en und damit auch der Ver­si­che­rungs­pflicht unter­lä­gen. Eine Mit­ver­si­che­rung über die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung sei nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz aus­ge­schlos­sen. Er befür­wor­te ein Min­dest­al­ter von 15 Jah­ren.

Unter­des­sen wur­de vor weni­gen Tagen eine Umfra­ge des Digi­tal­ver­bands Bit­kom ver­öf­fent­licht, der zufol­ge jeder zwei­te Bun­des­bür­ger über­zeugt ist, dass die E‑Scooter ein wich­ti­ger Bei­trag zum Umwelt­schutz wären. Vor allem Jün­ge­re for­dern eine rasche Zulas­sung. Älte­re ab 65 Jah­ren dage­gen sehen vor allem die Gefah­ren und plä­die­ren mehr­heit­lich für ein Ver­bot. 62 Pro­zent for­der­ten eine rasche Zulas­sung – unter den bis zu 29-Jäh­ri­gen 71 Pro­zent. Bei den über 65-Jäh­ri­gen dage­gen hal­ten nur knapp ein Drit­tel die Rol­ler für eine gute Ergän­zung, nur 16 Pro­zent plä­die­ren für eine rasche Zulas­sung. Zwei Drit­tel (68 Pro­zent) for­dern ein Ver­bot.

Auch wir Grü­nen wün­schen uns eine schnel­le, gut gere­gel­te Zulas­sung, auch wenn wir Kri­tik an eini­gen Inhal­ten der Ver­ord­nung haben und nicht alle Fra­gen als beant­wor­tet sehen. So blieb bei­spiels­wei­se auch nach der Anhö­rung unklar, was die vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter ange­kün­dig­te Her­aus­nah­me der Geh­we­ge bedeu­tet. Sol­len dann Kom­mu­nen nicht mehr, wie ursprüng­lich vor­ge­se­hen, aus ihrer Sicht geeig­ne­te Geh­we­ge frei­ge­ben kön­nen? Wel­che Alters­gren­ze wird gel­ten? Wird die ange­kün­dig­te Aus­nah­me­ver­ord­nung für Fahr­zeu­ge ohne Lenk- und Hal­te­stan­ge kom­men und wenn ja, wann und mit wel­chem Inhalt? Der Staats­se­kre­tär konn­te die­se von mir gestell­ten Fra­gen nicht beant­wor­ten. Die Ver­ord­nung soll noch im Mai durch den Bun­des­rat gehen, doch wesent­li­che Inhal­te sind nach wie vor unklar!