Gäubahn: Ein Schritt vor, ein Schritt zurück

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13.07.2018

Bund baut neue Hürden auf

Deutsch­land hat sich gegen­über der Schweiz zu einer Ver­kür­zung der Rei­se­zei­ten zwi­schen Stutt­gart und Zürich ver­pflich­tet, für die Aus­bau­maß­nah­men an der Stre­cke erfor­der­lich sind. Dabei geht es ins­be­son­de­re um die Her­stel­lung von drei wei­te­ren zwei­glei­si­gen Stre­cken­ab­schnit­ten, um Begeg­nungs­ver­keh­re zu ermög­li­chen, die Leis­tungs­fä­hig­keit der Stre­cke zu erhö­hen und Ver­spä­tungs­ri­si­ken zu ver­rin­gern. Es han­delt sich um fol­gen­de Abschnit­te: Horb – Neckar­hau­sen (sie­he Erläu­te­run­gen wei­ter unten), Rott­weil – Neu­f­ra (befin­det sich in der Vor­pla­nung) sowie Spai­chin­gen – Riet­heim – Wurm­lin­gen (noch nicht in Pla­nung). Auch der mög­li­che Bau der „Sin­ge­ner Kur­ve“ befin­det sich noch nicht in Pla­nung.

Bereits im alten Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan war der Aus­bau der genann­ten Aus­bau­ab­schnit­te im „Vor­dring­li­chen Bedarf“ ent­hal­ten. Gesche­hen ist aber lei­der nichts. Bei der Auf­stel­lung des jetzt gül­ti­gen Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans zöger­te die Bun­des­re­gie­rung mit der Bewer­tung, wes­halb das Land eine Mach­bar­keits­stu­die erstel­len ließ. Die­se Stu­die bestä­tig­te die Wirt­schaft­lich­keit des Aus­baus und die Gäu­bahn wur­de erneut – dies­mal kon­kret mit allen drei Bau­ab­schnit­ten – in den „Vor­dring­li­chen Bedarf“ ein­ge­stuft. Inzwi­schen liegt für einen der drei für den Aus­bau vor­ge­se­hen Abschnit­te, näm­lich für den Abschnitt zwi­schen Horb und Neckar­hau­sen, auch das Bau­recht vor. Um die Bau­rei­fe zu erlan­gen, muss die Deut­sche Bahn noch die Aus­füh­rungs­pla­nung durch­füh­ren. Dafür ist jedoch zunächst der Abschluss eines Finan­zie­rungs­ver­tra­ges zwi­schen dem Bund (es han­delt sich um einen Bun­des­schie­nen­weg!) und der DB Netz erfor­der­lich. Dar­an hakt es der­zeit: Wäh­rend der frü­he­re Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter noch im Juni 2017 schrift­lich bestä­tigt hat, dass die „Vor­aus­set­zung für den Abschluss einer Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung gege­ben (ist), sobald das not­wen­di­ge Bau­recht vor­liegt“, sieht das sein Nach­fol­ger Andre­as Scheu­er offen­bar anders. Er möch­te erst geklärt haben, dass es zum Ein­satz von Nei­ge­tech­nik­zü­gen kommt. Bis­lang war aber immer Kon­sens, dass zumin­dest für den Aus­bau des Abschnit­tes Horb – Neckar­hau­sen das Betriebs­kon­zept kei­ne Vor­aus­set­zung dar­stellt. Die­ser Kon­sens wur­de vom Bund nun fak­tisch auf­ge­kün­digt. Denn die Bun­des­re­gie­rung hat­te mir auf Anfra­ge geant­wor­tet, sie wol­le geklärt haben, ob bei Ein­satz von Zügen ohne Nei­ge­tech­nik ein zwei­glei­si­ger Aus­bau erfor­der­lich sei. Auch wenn es kei­nen Zusam­men­hang zwi­schen der Nei­ge­tech­nik­fra­ge und der Sinn­haf­tig­keit des Aus­baus im Abschnitt Horb – Neckar­hau­sen gibt: Das Land ist bereit, den Bahn­ver­kehr unter Ein­satz von Nei­ge­tech­nik­zü­gen aus­zu­schrei­ben. Aller­dings ist das nicht ganz so ein­fach. Denn die bun­des­ei­ge­ne Deut­sche Bahn AG möch­te nicht mehr mit Nei­ge­tech­nik­zü­gen fah­ren. Damit ist der schwar­ze Peter in jeder­lei Hin­sicht beim Bund: Es ist sei­ne Bahn­stre­cke, die sich in einem unzu­rei­chend leis­tungs­fä­hi­gen Aus­bau­zu­stand befin­det. Es ist der Bund, der per Gesetz (Schie­nen­we­ge­aus­bau­ge­setz) zum Aus­bau ange­hal­ten wur­de und es ist sein Bahn­un­ter­neh­men, das den Ein­satz von Nei­ge­tech­nik­zü­gen ablehnt. Damit ist der Bund am Zuge, jetzt end­lich den Finan­zie­rungs­ver­trag zu unter­schrei­ben, um damit die nächs­ten Pla­nungs­schrit­te zu ermög­li­chen und die Bau­rei­fe für den Aus­bau­ab­schnitt zwi­schen Horb und Neckar­hau­sen her­bei­zu­füh­ren.