Nutzen und Grenzen des Lärm-Monitorings

10.09.2022

Weitere Reduzierung von Schienen-Lärm nötig

Mit Inkraft­tre­ten des Schie­nen­lärm­schutz­ge­set­zes Ende 2020 wur­de in Deutsch­land der Ein­satz von lau­ten Güter­wa­gen ver­bo­ten. Der Aus­tausch der gän­gi­gen Grau­guss­brem­sen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr auf moder­ne Ver­bund­stoff­brem­sen redu­ziert die wahr­ge­nom­me­nen Lärm­emis­sio­nen um die Hälf­te und ist ein signi­fi­kan­ter Bei­trag für mehr Lärm­schutz im Schie­nen­ver­kehr. Zur Über­wa­chung des Schie­nen­ver­kehrs­lärms und der Über­prü­fung der Umrüs­tung der Güter­wa­gen wur­den im Auf­trag des Eisen­bahn-Bun­des­amts 19 Lärm-Mess­sta­tio­nen am Schie­nen­netz des Bun­des ein­ge­rich­tet. Dabei wur­den die Stand­or­te mit­hil­fe eines mehr­stu­fi­gen Ver­fah­rens aus­ge­wählt. Die Mess­sta­tio­nen soll­ten einen mög­lichst gro­ßen Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs abde­cken, vor­zugs­wei­se auf Haupt­stre­cken mit hoher Aus­las­tung. In einem wei­te­ren Schritt soll­ten die akus­ti­schen Bedin­gun­gen für alle Mess­stel­len mög­lichst iden­tisch sein, ohne stö­ren­de Hin­ter­grund­ge­räu­sche auf einer 2‑gleisigen Stre­cke ohne die Erfor­der­nis von betrieb­li­chen Brem­sun­gen und Beschleu­ni­gun­gen auf der Stre­cke. Mit­hil­fe der Mess­sta­tio­nen erfasst das EBA die Kenn­grö­ßen wie Maxi­mal­pe­gel, Vor­bei­fahrt­dau­er, Geschwin­dig­keit und Zug­län­ge. Die erho­be­nen Mess­ergeb­nis­se wer­den auf https://www.laerm-monitoring.de/ ver­öf­fent­licht und anhand sys­te­ma­ti­scher Aus­wer­tung wer­den mit­tel- und lang­fris­ti­ge Trends ermit­telt. Bei Ver­stö­ßen gegen das Ver­bot des Betriebs lau­ter Güter­wa­gen kann das Eisen­bahn-Bun­des­amt Sank­tio­nen von bis zu 50.000 € ver­hän­gen. Die stich­pro­ben­ar­ti­gen Kon­trol­len des EBA erga­ben, dass der Anteil der Ver­stö­ße gegen das Betriebs­ver­bot lau­ter Güter­wa­gen gegen­wär­tig bei 0,3 Pro­zent liegt und die Umrüs­tung der Güter­wa­gen qua­si abge­schlos­sen ist.

Nun gilt es den Auf­ga­ben­be­reich der Mess­sta­tio­nen zu erwei­tern und Flach­stel­len an Rad­sät­zen als wei­te­re Lärm­quel­le aktiv zu bekämp­fen. Durch Abnut­zungs­er­schei­nun­gen, zu star­ken Brems­vor­gän­gen und nied­ri­ger Haft­rei­bung zwi­schen Rad und Schie­ne kommt es oft zu soge­nann­ten Flach­stel­len an Rad­sät­zen. Die­se kön­nen für die Umge­bung auf­grund ihres impuls­ar­ti­gen Auf­tre­tens und des hohen Pegels eine deut­li­che Lärm­be­las­tung dar­stel­len. Flach­stel­len wer­den oft­mals nur durch den Wagen­meis­ter ent­deckt, sind aber durch ihre ungüns­ti­ge Posi­ti­on an den Rädern nur schwer ein­seh­bar. Das Lärm-Moni­to­ring könn­te an die­ser Stel­le Abhil­fe schaf­fen und durch die Schall­pe­gel­mes­sung lär­men­de Rad­sät­ze erken­nen, um sie pro­ak­tiv aus­tau­schen zu las­sen und so einen wei­ter­füh­ren­den Bei­trag zum Lärm­schutz im Schie­nen­ver­kehr zu leis­ten. Für die­se wich­ti­ge Auf­ga­be sind die Mess­stel­len jedoch tech­nisch noch nicht aus­rei­chend aus­ge­stat­tet. Es gibt noch kei­ne Mög­lich­keit die erfass­ten Daten dem Wagen exakt zuzu­ord­nen. Per­spek­ti­visch ist die­ser Schritt zur Iden­ti­fi­zie­rung und Bewer­tung von Flach­stel­len jedoch geplant.

Wei­ter­hin plant die Bun­des­re­gie­rung mit dem Lärm­schutz­ziel 2030 bis Ende 2030 die Hälf­te der Anwoh­ne­rIn­nen an Glei­sen vom Schie­nen­lärm zu ent­las­ten. Davon sol­len mehr als 800.000 Betrof­fe­ne pro­fi­tie­ren. Maß­nah­men zur Errei­chung des Lärm­schutz­ziels 2030 beinhal­ten unter ande­rem wei­te­re Inves­ti­tio­nen in die Lärm­sa­nie­rung an bestehen­den Schie­nen­we­gen, zusätz­li­chen Lärm­schutz an beson­ders belas­te­ten Stre­cken wie dem obe­ren Mit­tel­rhein­tal und des Bren­ner­zu­laufs sowie die Erpro­bung inno­va­ti­ver Lärm­schutz­tech­ni­ken im Offe­nen Digi­ta­len Test­feld zwi­schen Hal­le (Saa­le) – Bot­t­bus –Nies­ky durch das Deut­sche Zen­trum für Schie­nen­ver­kehrs­for­schung.