10.09.2022
Weitere Reduzierung von Schienen-Lärm nötig
Mit Inkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes Ende 2020 wurde in Deutschland der Einsatz von lauten Güterwagen verboten. Der Austausch der gängigen Graugussbremsen im Schienengüterverkehr auf moderne Verbundstoffbremsen reduziert die wahrgenommenen Lärmemissionen um die Hälfte und ist ein signifikanter Beitrag für mehr Lärmschutz im Schienenverkehr. Zur Überwachung des Schienenverkehrslärms und der Überprüfung der Umrüstung der Güterwagen wurden im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamts 19 Lärm-Messstationen am Schienennetz des Bundes eingerichtet. Dabei wurden die Standorte mithilfe eines mehrstufigen Verfahrens ausgewählt. Die Messstationen sollten einen möglichst großen Anteil des Schienengüterverkehrs abdecken, vorzugsweise auf Hauptstrecken mit hoher Auslastung. In einem weiteren Schritt sollten die akustischen Bedingungen für alle Messstellen möglichst identisch sein, ohne störende Hintergrundgeräusche auf einer 2‑gleisigen Strecke ohne die Erfordernis von betrieblichen Bremsungen und Beschleunigungen auf der Strecke. Mithilfe der Messstationen erfasst das EBA die Kenngrößen wie Maximalpegel, Vorbeifahrtdauer, Geschwindigkeit und Zuglänge. Die erhobenen Messergebnisse werden auf https://www.laerm-monitoring.de/ veröffentlicht und anhand systematischer Auswertung werden mittel- und langfristige Trends ermittelt. Bei Verstößen gegen das Verbot des Betriebs lauter Güterwagen kann das Eisenbahn-Bundesamt Sanktionen von bis zu 50.000 € verhängen. Die stichprobenartigen Kontrollen des EBA ergaben, dass der Anteil der Verstöße gegen das Betriebsverbot lauter Güterwagen gegenwärtig bei 0,3 Prozent liegt und die Umrüstung der Güterwagen quasi abgeschlossen ist.
Nun gilt es den Aufgabenbereich der Messstationen zu erweitern und Flachstellen an Radsätzen als weitere Lärmquelle aktiv zu bekämpfen. Durch Abnutzungserscheinungen, zu starken Bremsvorgängen und niedriger Haftreibung zwischen Rad und Schiene kommt es oft zu sogenannten Flachstellen an Radsätzen. Diese können für die Umgebung aufgrund ihres impulsartigen Auftretens und des hohen Pegels eine deutliche Lärmbelastung darstellen. Flachstellen werden oftmals nur durch den Wagenmeister entdeckt, sind aber durch ihre ungünstige Position an den Rädern nur schwer einsehbar. Das Lärm-Monitoring könnte an dieser Stelle Abhilfe schaffen und durch die Schallpegelmessung lärmende Radsätze erkennen, um sie proaktiv austauschen zu lassen und so einen weiterführenden Beitrag zum Lärmschutz im Schienenverkehr zu leisten. Für diese wichtige Aufgabe sind die Messstellen jedoch technisch noch nicht ausreichend ausgestattet. Es gibt noch keine Möglichkeit die erfassten Daten dem Wagen exakt zuzuordnen. Perspektivisch ist dieser Schritt zur Identifizierung und Bewertung von Flachstellen jedoch geplant.
Weiterhin plant die Bundesregierung mit dem Lärmschutzziel 2030 bis Ende 2030 die Hälfte der AnwohnerInnen an Gleisen vom Schienenlärm zu entlasten. Davon sollen mehr als 800.000 Betroffene profitieren. Maßnahmen zur Erreichung des Lärmschutzziels 2030 beinhalten unter anderem weitere Investitionen in die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen, zusätzlichen Lärmschutz an besonders belasteten Strecken wie dem oberen Mittelrheintal und des Brennerzulaufs sowie die Erprobung innovativer Lärmschutztechniken im Offenen Digitalen Testfeld zwischen Halle (Saale) – Bottbus –Niesky durch das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung.