Schutz vor Motorradlärm verbessern

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14.03.2018

Für ein Aus für die Krachmacher

Die Tage wer­den wär­mer und län­ger, da tau­chen sie wie­der auf: Die­je­ni­gen, die sich über­wie­gend abends und an Wochen­en­den in schö­nen Land­schaf­ten mit ihren Motor­rä­dern in die Kur­ven legen und zwi­schen den Kur­ven mehr oder weni­ger laut röh­rend beschleu­ni­gen.

Doch nicht alle haben Spaß an die­sen Aus­fahr­ten. Denn zur glei­chen Zeit ist eine Viel­zahl Nah­erho­lungs­su­chen­der unter­wegs, um zu Fuß oder mit den Fahr­rä­dern die Natur zu erkun­den. Ande­re wol­len sich in ihren Gär­ten oder auf ihren Bal­ko­nen erho­len. Da kön­nen ins­be­son­de­re die Motor­rad­fah­rer, die zu schnell, mit lau­tem Zube­hör­aus­puff oder mit Aus­puff­klap­pen unter­wegs sind, die Freu­de mas­siv trü­ben und den Erho­lungs­ef­fekt gefähr­den.

Bis zum 31.12.2016 wur­den Motor­rä­der aus­schließ­lich bei einer Geschwin­dig­keit von 50 Stun­den­ki­lo­me­tern auf die Ein­hal­tung der Lärm­vor­ga­ben gemes­sen. Seit­her sind für neue Typ­zu­las­sun­gen in Deutsch­land zusätz­li­che Mes­sun­gen im Geschwin­dig­keits­be­reich von 20 bis 80 Stun­den­ki­lo­me­ter ver­pflich­tend. Gemes­sen wird aller­dings über­wie­gend durch die Her­stel­ler. Das Kraft­fahrt­bun­des­amt (KBA) kann (muss aber nicht!) die Ein­hal­tung der Wer­te über­prü­fen. Ich habe die Bun­des­re­gie­rung gefragt, ob und wenn ja mit wel­chen Ergeb­nis­sen das KBA die Her­stel­ler­an­ga­ben durch eige­ne Kon­troll­mes­sun­gen über­prüft hat. Ant­wort: „Das KBA führt der­zeit eine CoP-Prü­fung (Kon­for­mi­täts­prü­fung, d. Verf.) durch, die noch nicht abge­schlos­sen ist, so dass noch kein Ergeb­nis vor­liegt.“

Fazit:

Über ein Jahr nach der Ein­füh­rung der ver­schärf­ten Lärm­vor­ga­ben ist nicht bekannt, ob die­se tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wer­den. Das spricht nicht für einen ernst­haf­ten Wil­len, die Belas­tun­gen vie­ler Men­schen durch über­lau­te Motor­rä­der zu sen­ken. Auf Kra­wall getrimm­te Motor­rä­der sind – eben­so wie Autos, die mit „Sound­tas­te“ für zuschalt­ba­ren „impo­san­ten Motor­sound“ von Her­stel­lern bewor­ben wer­den – nicht zu akzep­tie­ren. Der Frei­zeit­spaß eini­ger weni­ger darf nicht auf Kos­ten einer grö­ße­ren Anzahl von Men­schen gehen, die in der Natur oder zu Hau­se ihre Ruhe genie­ßen wol­len.

Die Bun­des­re­gie­rung muss dafür sor­gen, dass Motor­rä­der, die in Deutsch­land unter­wegs sind, die Vor­ga­ben für den Lärm­schutz ein­hal­ten. Dar­über hin­aus muss sie sich dafür ein­set­zen, dass die Lärm­schutz­be­stim­mun­gen auf euro­päi­scher Ebe­ne deut­lich ver­schärft (bei­spiels­wei­se auf Geschwin­dig­keits­be­rei­che von über 80 Stun­den­ki­lo­me­ter aus­ge­dehnt wer­den) und Mani­pu­la­tio­nen an den Aus­puff­an­la­gen erschwert wer­den.