Trotz aufgebauschter Kritik: Der Mindestlohn gilt!

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Mindestlohn 8,5008.04.2015

Die Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges wer­den der­zeit in teil­wei­se gro­ßer Anzahl von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben ange­schrie­ben, die sich über den Min­dest­lohn, aber auch die Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten und das (über­haupt nicht ver­än­der­te!) Arbeits­zeit­schutz­ge­setz beschwe­ren.

 
Mein Ant­wort­schrei­ben lau­tet:

“Sehr geehr­te Frau x, sehr geehr­ter Herr y,

die Ein­füh­rung des all­ge­mei­nen Min­dest­loh­nes hal­ten wir für wirt­schafts- und sozi­al­po­li­tisch über­fäl­lig. Auch sind wir der Über­zeu­gung, dass ein Min­dest­lohn ohne Kon­troll­mög­lich­kei­ten kei­ne flä­chen­de­cken­de Wirk­sam­keit ent­fal­ten kann.

Ohne eine Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten ist eine Über­prüf­bar­keit des Min­dest­lohns aber nicht zu gewähr­leis­ten. Auch erscheint der Auf­wand für Auf­zeich­nung der Arbeits­zeit in der Sum­me über­schau­bar. Es geht dabei ins­be­son­de­re um den Beginn, Ende und Dau­er der Arbeits­zeit. Es bestehen kei­ne beson­de­ren Form­vor­schrif­ten. Laut Aus­sa­ge des Arbeits­mi­nis­te­ri­ums genü­gen selbst hand­schrift­li­che Auf­zeich­nun­gen. Der Arbeit­ge­ber kann die Arbeits­zeit auch von der Arbeit­neh­me­rin oder dem Arbeit­neh­mer auf­zeich­nen las­sen.

Zudem möch­ten wir dar­auf hin­wei­sen, dass die gesetz­li­chen Höchst­gren­zen für die Arbeits­zeit durch den Min­dest­lohn nicht ver­än­dert wur­den. Das Arbeits­zeit­ge­setz besagt seit 1994, dass die werk­täg­li­che Arbeits­zeit der Arbeit­neh­mer acht Stun­den nicht über­schrei­ten darf. Auf bis zu zehn Stun­den kann sie dann ver­län­gert wer­den, wenn inner­halb von sechs Kalen­der­mo­na­ten oder inner­halb von 24 Wochen im Durch­schnitt acht Stun­den werk­täg­lich nicht über­schrit­ten wer­den. Wir Grü­ne hal­ten die­se Rege­lung grund­sätz­lich für ange­mes­sen, um den Schutz der Arbeit­neh­me­rIn­nen und die Fle­xi­bi­li­täts­wün­sche der Arbeit­ge­be­rIn­nen in Ein­klang zu brin­gen.

Die Unsi­cher­hei­ten bei der Umset­zung des Min­dest­loh­nes sind bedau­er­lich. Aller­dings hal­ten wir es für sinn­vol­ler, Kor­rek­tu­ren erst zu for­dern, wenn die Pro­ble­me wirk­lich nach­weis­bar klar sind. Weni­ge Wochen nach Ein­füh­rung ist es dafür defi­ni­tiv zu früh.

Ich ergän­ze die­se poli­ti­schen Ein­schät­zun­gen noch um eine per­sön­li­che als frü­he­rer Arbeit­ge­ber mit bis zu 35 Beschäf­tig­ten: Mei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter haben täg­lich ihre Arbeits­zei­ten (Beginn der Arbeits­zeit, Lage und Dau­er der Pau­se, Ende der Arbeits­zeit) doku­men­tiert und mit Unter­schrift bestä­tigt. Ich wur­de, wäh­rend ich mein Unter­neh­men führ­te, mehr­fach von Behör­den auch auf Ein­hal­tung des Arbeits­zeit­schutz­ge­set­zes über­prüft. Dass dies bis­lang nicht in allen Bran­chen üblich war, kann aus mei­ner Sicht kein Grund sein, dies jetzt plötz­lich als unzu­mut­ba­re Büro­kra­tie zu brand­mar­ken.

Im Bun­des­tag wie auch in der Gesell­schaft gab und gibt es eine sehr gro­ße Mehr­heit für den Min­dest­lohn. Dass die­ser nach der Beschluss­fas­sung nun auch umge­setzt und sei­ne Ein­hal­tung kon­trol­liert wer­den muss soll­te eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein. Wenn sich dies mit weni­ger büro­kra­ti­schem Auf­wand gewähr­leis­ten lässt, so bin ich und so sind wir Grü­nen im Bun­des­tag sofort dafür zu gewin­nen.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Ihr Mat­thi­as Gastel”