Neubaustrecke Wendlingen-Ulm: Planänderung bringt weitere Probleme

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13.04.2015

Über die ein­glei­si­ge Güter­zug­kur­ve (im Bild links oben in grün erkenn­bar) wer­den die aus Rich­tung Plochin­gen kom­men­den Züge auf die Neu­bau­stre­cke ein­ge­schleift – und müs­sen nach einer Ände­rung des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses rund acht Kilo­me­ter die lin­ke (nörd­li­che) Tun­nel­röh­re nut­zen. Grund hier­für: Eine Über­leit­stel­le zwi­schen bei­den Tun­nel­röh­ren ist ent­fal­len.

 

Alb­vor­land­tun­nel wird zum Nadel­öhr der Neu­bau­stre­cke Wend­lin­gen – Ulm — Und der ICE 1 wird zum Ver­kehrs­hin­der­nis

Die Deut­sche Bahn (DB) hat eine Ände­rung ihrer bis­he­ri­gen Plä­ne für den Bau des Alb­vor­land­tun­nels – dem Beginn der Neu­bau­stre­cke von Wend­lin­gen nach Ulm – bean­tragt. Der Tun­nel ist 8,2 Kilo­me­ter lang und besteht aus zwei jeweils ein­glei­si­gen Tun­nel­röh­ren. Er Tun­nel beginnt bei Wend­lin­gen und führt par­al­lel zur Auto­bahn bis Kirch­heim unter Teck. Die bis­he­ri­gen Plä­ne sahen kurz nach der Ein­fä­de­lung der ein­glei­si­gen Güter­zug­kur­ve bei Wend­lin­gen (nicht zu ver­wech­seln mit der eben­falls ein­glei­si­gen Kur­ve für die Züge aus Tübin­gen) eine Über­lei­tung von der in Fahrt­rich­tung Ulm lin­ken (nörd­li­chen) in die rech­te Röh­re vor. Denn im Schie­nen­ver­kehr gilt – ähn­lich wie im Stra­ßen­ver­kehr – ein “Rechts­fahr­ge­bot”. Der Ände­rungs­an­trag der DB ziel­te nun dar­auf ab, auf die­se Über­lei­tung im Tun­nel zu ver­zich­ten und statt­des­sen eine Über­lei­tung erst nach dem Tun­nel vor­zu­se­hen. Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te der Grü­nen hat­te die Bun­des­re­gie­rung nach die­sen Plä­nen gefragt und die mit die­sen Plä­nen ver­bun­de­ne Kapa­zi­täts­ein­schrän­kung kri­ti­siert. Inzwi­schen wur­den die Bahn­plä­ne geneh­migt. Die Ver­bin­dung bei­der Röh­ren ist gestri­chen. Züge, die aus Rich­tung Plochin­gen über die Güter­zug­kur­ve bei Wend­lin­gen kom­men, kön­nen also nicht mehr in die rech­te Tun­nel­röh­re wech­seln. Sie müs­sen die acht Kilo­me­ter lan­ge Röh­re im Links­ver­kehr nut­zen und kön­nen erst danach – außer­halb des Tun­nels – auf das rech­te Gleis wech­seln. Nach dem bis­he­ri­gen Betriebs­pro­gramm sind davon in Sum­me 16 nächt­li­che Güter­zü­ge betrof­fen. Das Gleis in der nörd­li­chen Röh­re muss von die­sen Ver­keh­ren im Zwei­rich­tungs­ver­kehr befah­ren wer­den. Die süd­li­che Tun­nel­röh­re kann nicht gleich­zei­tig genutzt wer­den, da eine Ein- oder Aus­schlei­fung von bzw. auf die Güter­zug­kur­ve nicht mög­lich ist. Dadurch wird die Kapa­zi­tät der geplan­ten Stre­cke ein­ge­schränkt. Das Gleis in der nörd­li­chen Röh­re wird min­des­tens sechs Minu­ten län­ger belegt als dies mit der Rea­li­sie­rung  der frü­he­ren Pla­nung der Fall gewe­sen wäre. Außer­dem wird die betrieb­li­che Fle­xi­bi­li­tät dar­un­ter lei­den. Deut­lich mehr Schie­nen­ver­kehr als im bis­he­ri­gen Betriebs­pro­gramm wird auf der Neu­bau­stre­cke damit kaum mög­lich sein – weder im Regel­be­trieb noch als Aus­weich­stre­cke. So kann im Fal­le einer Sper­rung der Geis­lin­ger Stei­ge oder der Neu­bau­stre­cke ent­lang des Flug­ha­fens auch der Per­so­nen­ver­kehr nur noch die nörd­li­che Röh­re nut­zen – und zwar eben­falls im Zwei­rich­tungs­ver­kehr. Der Alb­vor­land­tun­nel wird durch die Plan­än­de­rung zum Nadel­öhr und schränkt die Kapa­zi­tät der Neu­bau­stre­cke Wend­lin­gen-Ulm ins­ge­samt ein. Dazu Mat­thi­as Gastel, der Mit­glied des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses ist und als bahn­po­li­ti­scher Spre­cher sei­ner Frak­ti­on fun­giert: “Mit der Plan­än­de­rung schickt die Deut­sche Bahn Züge im Links­ver­kehr in Rich­tung Schwä­bi­scher Alb. Die Lok­füh­rer wer­den zu „Geis­ter­fah­rern“ und der Alb­vor­land­tun­nel wird zum über acht Kilo­me­ter lan­gen Nadel­öhr auf der Neu­bau­stre­cke Wend­lin­gen-Ulm. Dies ist gleich dop­pelt fatal: Ers­tens wer­den Mehr­ver­keh­re auf der Schie­ne blo­ckiert. Und zwei­tens lässt sich die Neu­bau­stre­cke kaum mehr als Aus­weich­stre­cke für den Fall einer Sper­rung der Geis­lin­ger Stei­ge oder der Neu­bau­stre­cke ent­lang des Flug­ha­fens nut­zen. Für ein solch teu­res Pro­jekt ist dies bla­ma­bel.”

Wei­te­res Pro­blem: Durch die star­ke Stei­gung bremst der alte den neu­en ICE aus

Ein wei­te­res Pro­blem mit der Neu­bau­stre­cke wur­de durch die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Fra­gen von Mat­thi­as Gastel öffent­lich: Wäh­rend der ICE 3 mit einer Min­dest­ge­schwin­dig­keit von 220 Stun­den­ki­lo­me­ter über die Neu­bau­stre­cke  auf die Alb hin­auf fährt, ver­lang­samt sich die älte­re Zug­ge­ne­ra­ti­on des ICE 1 durch die Stei­gung des Alb­auf­stiegs auf 155 Stun­den­ki­lo­me­ter. Der alte bremst also den neu­en für den Hoch­ge­schwin­dig­keits­ver­kehr gebau­ten Zug aus. Dies hat damit zu tun, dass der ICE der älte­ren Bau­art im Ver­hält­nis zu sei­nem Gewicht über eine gerin­ge­re Leis­tung ver­fügt. „Der alt­ehr­wür­di­ge ICE 1 wird zum Ver­kehrs­hin­der­nis! Auch das kann der Kapa­zi­tät der neu­en Bahn­stre­cke nicht dien­lich sein. Es zeigt sich ein­mal mehr, zu wel­chen Pro­ble­men die enor­me Stei­gung, die die der Geis­lin­ger Stei­ge sogar noch über­trifft, führt“ kom­men­tiert Gastel. Der Abge­ord­ne­te der Grü­nen kün­digt denn auch gleich wei­te­re Initia­ti­ven im Bun­des­tag an.