Bundesregierung in Sachen Schienen-Lärm krachend gescheitert

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

Lärmschutzwand 226.03.2015

 

Über die Hälf­te der Men­schen in Deutsch­land fühlt sich von Ver­kehrs­lärm betrof­fen. 34 Pro­zent sehen sich Schie­nen­ver­kehrs­lärm aus­ge­setzt. Dass zu viel und anhal­ten­der Lärm Men­schen krank macht ist bewie­sen. Dies allei­ne ist Grund genug, die Anstren­gun­gen zur Lärm­re­du­zie­rung zu ver­stär­ken. Dass „mehr Ver­kehr auf der Schie­ne“ nur mit Akzep­tanz der Bevöl­ke­rung gelin­gen kann und die­se wie­der­um davon abhängt, ob Belas­tun­gen durch Schie­nen­lärm ver­rin­gert wer­den kön­nen, ist ein wei­te­rer guter Grund.

 

Die Gro­ße Koali­ti­on hat in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­chen, den Schie­nen­lärm bis zum Jahr 2020 zu hal­bie­ren. Ende 2016 soll eine Zwi­schen­bi­lanz bezo­gen wer­den. Dann soll die Hälf­te der Güter­zü­ge auf lei­se­re Brem­sen („LL-„ oder „K‑Sohlen“) umge­rüs­tet bzw. aus­ge­stat­tet sein. Mit einer Klei­nen Anfra­ge hat die Bun­des­tags­frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erfah­rung gebracht, wie es der­zeit um die Fort­schrit­te in Sachen Lärm­schutz auf und an der Schie­ne steht. Ergeb­nis in aller Kür­ze: Ernüch­te­rung! Im März 2014 ver­füg­ten ledig­lich 14% aller Güter­wa­gen über “Flüs­ter­brem­sen”, im Dezem­ber 2013 waren es 9,5%. Damit ver­fehlt die Bun­des­re­gie­rung ihre Lärm­schutz­zie­le deut­lich. Bei Betrach­tung der aktu­el­len Zah­len ist es gro­tesk, dass die Bun­des­re­gie­rung ihre Lärm­schutz­zie­le immer noch für erreich­bar hält. Statt sich stur an uto­pi­schen Ziel­set­zun­gen zu klam­mern, soll­te die Bun­des­re­gie­rung lie­ber an kon­kre­ten Maß­nah­men und Anrei­zen für eine wir­kungs­vol­le­re Ver­rin­ge­rung des Schie­nen­lärms arbei­ten. Wei­te­re Bele­ge für das Schei­tern der Lärm­schutz­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung sind, dass durch das lärm­ab­hän­gi­ge Tras­sen­preis­sys­tem 2013 ledig­lich 40.000 Euro an die Hal­ter lei­ser Güter­wa­gen aus­ge­zahlt wur­den und seit 2010 an den Bun­des­schie­nen­we­gen nur 800 Meter lärm­min­dern­de Gabio­nen­wän­de errich­tet wur­den. Die Bun­des­re­gie­rung muss ihre Maß­nah­men und die Anreiz­struk­tu­ren grund­sätz­lich über­ar­bei­ten und den Druck auf die Deut­sche Bahn und die ande­ren Güter­wa­gen­hal­ter erhö­hen. Das Tras­sen­preis­sys­tem muss stär­ker lärm­ab­hän­gig gespreizt wer­den und es muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die lärm­ab­hän­gi­gen Ein­nah­men auch tat­säch­lich an die Hal­ter „lei­ser“ Wagen aus­ge­schüt­tet wer­den. Wei­te­re For­de­run­gen:

  • Ver­läss­li­che und ste­ti­ge Erhö­hung der Bun­des­mit­tel für den Lärm­schutz an der Schie­ne.
  • Fest­le­gung ein­klag­ba­rer Lärm­grenz­wer­te für Bestands­stre­cken und Abschaf­fung des Schie­nen­bo­nus auch für Bestands­stre­cken.
  • Per­so­nel­le Auf­sto­ckung des Per­so­nals beim Eisen­bahn­bun­des­amt, um die Geneh­mi­gung von Lärm­schutz­maß­nah­men (aber auch ande­rer bau­li­cher Maß­nah­men wie bar­rie­re­freie Bahn­stei­ge) zu beschleu­ni­gen.
  • Schaf­fung der Rechts­grund­la­ge für Fahr­ver­bo­te für nicht auf lärm­re­du­zie­ren­de Brem­sen umge­rüs­te­te Züge ab dem Jahr 2020 (Vor­bild Schweiz).
  • Auf der Stra­ße soll­ten durch Lärm ver­ur­sach­te (exter­ne) Kos­ten im glei­chen Maße von den Ver­ur­sa­chern getra­gen wer­den, wie dies auf der Schie­ne bereits heu­te der Fall ist.