Erneute parlamentarische Anfragen zu S 21

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Die S 21-Bau­stel­le im April 2019

01.06.2019

Kosten von S 21 und Probleme auf den Fildern im Fokus

Kos­ten­pro­ble­me bei Stutt­gart 21 wer­den von der Bun­des­re­gie­rung ein­mal mehr ele­gant umschrie­ben und ver­harm­lost. Auf den Fil­dern muss nach wie vor befürch­tet wer­den, dass die Züge der Gäu­bahn die S‑Bahnen aus dem Takt brin­gen.

Die Aus­sa­ge der Bun­des­re­gie­rung in der Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge unse­rer Frak­ti­on, “Es sind Preis­stei­ge­run­gen zu ver­zeich­nen”, bedeu­tet, dass der Puf­fer ange­grif­fen wer­den muss. In ihrer Ant­wort auf mei­ne münd­li­che Fra­ge wur­de die Bun­des­re­gie­rung deut­li­cher: „Bei den der­zei­ti­gen Aus­schrei­bun­gen ist davon aus­zu­ge­hen, dass auf­grund der stei­gen­den Bau­kos­ten in Deutsch­land – die Prei­se sind zum Teil 30 Pro­zent und mehr ange­stie­gen – mit einer deut­li­chen

Mehr­be­las­tung zu rech­nen ist.“ Der Finan­zie­rungs­rah­men wur­de im Janu­ar 2018 vom Auf­sichts­rat der DB auf 8,2 Mil­li­ar­den Euro, inklu­si­ve eines Puf­fers in Höhe von 500 Mil­lio­nen Euro – fest­ge­setzt. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Puf­fer inzwi­schen aus­ge­schöpft ist und sich der nicht finan­zier­te Kos­ten­an­teil (finan­ziert sind 4,5 Mil­li­ar­den Euro) ent­spre­chend erhö­hen wird. Die Rol­le der Bun­des­re­gie­rung in Sachen Kos­ten­kon­trol­le bleibt unter­des­sen wei­ter unklar. Die Tat­sa­che, dass Mit­glie­der der Bun­des­re­gie­rung im Auf­sichts­rat ver­tre­ten sind – dar­auf ver­weist die Bun­des­re­gie­rung ohne nähe­re Aus­sa­gen – ist noch kei­ne Garan­tie dafür, dass der Bund sei­ner Pflicht für die Kos­ten­kon­trol­le nach­kommt. Mit ver­trag­lich gebun­de­nen Mit­teln in Höhe von 4,2 Mrd. € ist der finan­zier­te Betrag in Höhe von 4,5 Mrd. € prak­tisch erreicht. Die Deut­sche Bahn (DB) hat das Land auf Über­nah­me von Mehr­kos­ten ver­klagt. Bis­her sind der DB hier­für Anwalts­kos­ten in Höhe von 3,3 Mil­lio­nen Euro ent­stan­den.

Mein Kom­men­tar zu den Kos­ten:

“Es wird immer ärger­li­cher, dass das Pro­jekt nicht gestoppt wur­de, als es dafür noch nicht zu spät war. Gleich­gül­tig, ob die nächs­te Kos­ten­über­schrei­tung mor­gen, über­mor­gen oder nächs­te Woche ein­ge­stan­den wird: Es ist klar, dass die 8,2 Mil­li­ar­den Euro bei wei­tem nicht aus­rei­chen wer­den. Damit wer­den bald mehr als die Hälf­te der Kos­ten nicht finan­ziert sein. Statt noch wei­te­re Mil­lio­nen an unsin­ni­gen Anwalts­kos­ten für die Kla­ge der DB gegen das Land auf­lau­fen zu las­sen, soll­te end­lich der Bund ein­grei­fen und erklä­ren, wel­chen Anteil an den Mehr­kos­ten er zu finan­zie­ren bereit ist. Er woll­te das Pro­jekt unbe­dingt und darf sich nun nicht aus der Ver­ant­wor­tung steh­len.”

Fil­der-Abschnitt

In unse­ren Fra­gen zum Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt 1.3b (Rohrer Kur­ve über Ech­ter­din­gen zum Flug­ha­fen) ging es uns um die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung, mit der Regio­nal- und Fern­zü­ge über die S‑Bahn-Stre­cke fah­ren kön­nen sol­len. Die­se Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung war bis zum Jahr 2035 befris­tet, bis kürz­lich die Befris­tung auf­ge­ho­ben wur­de. Ich hat­te schon mehr­fach nach den Grün­den für die Ent­fris­tung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung gefragt. Geant­wor­tet wur­de mir, die Befris­tung habe zu „Unzu­träg­lich­kei­ten und Miss­ver­ständ­nis­sen“ geführt. Was genau dar­un­ter zu ver­ste­hen sein soll hat­ten wir die Bun­des­re­gie­rung in der neu­er­li­chen Anfra­ge gefragt. Ant­wort: Die DB habe gedacht, sie dür­fe über 2035 hin­aus dort nicht mehr fah­ren. Das ist aber natür­lich völ­li­ger Unsinn!

Aus der mir auf Grund­la­ge des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes bereit­ge­stell­ten Auf­he­bung der Befris­tung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung Ant­wort BMVI_IFG Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung Teil­stre­cke Leinfelden_Flughafen Stutt­gart ergibt sich: Die DB Pro­jekt Stutt­gart-Ulm GmbH hat­te die Ent­fris­tung bean­tragt. Die Auf­he­bung der zeit­li­chen Befris­tung wird ersetzt durch eine Ver­pflich­tung, wonach der Betrei­ber der Infra­struk­tur nach fünf sowie nach 15 Jah­ren nach Inbe­trieb­nah­me Erfah­rungs­be­rich­te über den Misch­ver­kehr vor­le­gen muss. Wort­wört­lich heißt es in der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums: „Die­se Erfah­rungs­be­rich­te haben über die Mel­dun­gen und Unter­su­chun­gen von Unfäl­len und gefähr­li­chen Ereig­nis­sen hin­aus zu gehen, die nach gesetz­li­chen und unter­ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten erfor­der­lich sind.“ Aus mei­ner Nach­fra­ge wird deut­lich: Der Bund schreibt eine Berichts­pflicht vor, weiß aber nicht, wel­che Kon­se­quen­zen es haben kann, wenn dar­in nega­ti­ve sicher­heits­re­le­van­te Fest­stel­lun­gen getrof­fen wer­den. Das ist selt­sam! Der Bund behält es sich übri­gens vor, sei­ne Ent­schei­dung „zu ändern, zu ergän­zen oder zusätz­li­che Maß­nah­men zu ver­fü­gen.“

Die bis­her in der befris­te­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung ent­hal­te­nen Auf­la­gen gel­ten wei­ter. Hier­un­ter fällt die Begren­zung der Stre­cken­ge­schwin­dig­keit auf maxi­mal 100 Stun­den­ki­lo­me­ter (kei­ne Ände­rung gegen­über der bis­her zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit). Züge mit Nei­ge­tech­nik müs­sen die­se aus­schal­ten. Das Aus­schal­ten der Nei­ge­tech­nik ist nach Aus­sa­gen der Bun­des­re­gie­rung mit kei­nen Zeit­ver­zö­ge­run­gen im Betriebs­ab­lauf ver­bun­den. Was wir jetzt genau wis­sen: Auch S‑Bahnen müs­sen bei “unvor­her­ge­se­he­nem Halt” eines Zuges auf dem Gegen­gleis hal­ten. Damit wird der S‑Bahn-Betrieb häu­fi­ger und stär­ker nega­tiv beein­träch­tigt, als es bis­her anzu­neh­men war.

Mein Kom­men­tar zum Flug­ha­fen­an­schluss:

“Der Beschluss, die Gäu­bahn­zü­ge über den Flug­ha­fen zu füh­ren, wird noch zu sehr viel Ärger füh­ren. Denn die zusätz­li­chen Züge auf der S‑Bahn-Tras­se wer­den die S‑Bahnen immer wie­der aus­brem­sen. Ich erwar­te von der Deut­schen Bahn, dass die­se Stre­cke einer detail­lier­ten Betriebs­si­mu­la­ti­on auf Grund­la­ge des kürz­lich vor­ge­stell­ten Ziel­fahr­plans 2030 unter­zo­gen wird. Die Men­schen auf den Fil­dern soll­ten wis­sen, was auf ihre S‑Bahn zukommt.”