Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen

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Rad im Straßenverkehr 1

14.09.2015

Euro­päi­sche Nach­bar­län­der und Städ­te haben in den letz­ten Jah­ren Rege­lun­gen getrof­fen, um das Rechts­ab­bie­gen von Rad­fah­re­rIn­nen in Kreu­zungs- und Mün­dungs­be­rei­chen zu ver­ein­fa­chen und auch bei roter Ampel zu ermög­li­chen. Damit wur­den u. a. in Frank­reich, Bel­gi­en und Basel gute Erfah­run­gen gemacht. Dar­auf­hin ist in den letz­ten Wochen auch in Deutsch­land eine Debat­te über das The­ma ent­brannt. Zwei Argu­men­te spie­len dabei die Haupt­rol­le:

 

 

  1. Die meis­ten fol­gen­schwe­ren Unfäl­le unter Betei­li­gung von Rad­fah­ren­den ereig­nen sich beim Rechts­ab­bie­gen von LKW und Pkw. Dies hat mit dem toten Win­kel zu tun, in dem sich Rad­fah­ren­de beim gleich­zei­ti­gen Abbie­gen befin­den kön­nen oder auch mit der Unacht­sam­keit der Last­wa­gen- und Auto­fah­ren­den.
  2. Um den Rad­ver­kehr attrak­tiv zu machen und noch mehr Men­schen fürs Rad­fah­ren zu gewin­nen, kommt es gera­de in Städ­ten auf den Zeit­vor­teil an. Dazu die­nen kur­ze Wege (bei­spiels­wei­se durch die Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung) – oder eben auch die Erlaub­nis, an bestimm­ten Stel­len und in bestimm­ten Situa­tio­nen an einer Kreu­zung bei auf „Rot“ ste­hen­dem Licht­zei­chen rechts abbie­gen zu dür­fen.

Ich habe daher die Bun­des­re­gie­rung gefragt, wie sie zu dem The­ma steht. Aus der Ant­wort geht her­vor, dass die Bun­des­re­gie­rung nicht bereit ist, sich mit der im Aus­land bereits erprob­ten und bewähr­ten Idee zu befas­sen, geschwei­ge denn die­se Lösung in Deutsch­land an eini­gen Stel­len aus­zu­tes­ten. Die Begrün­dung der Bun­des­re­gie­rung ist nicht über­zeu­gend. So weist sie dar­auf hin, dass in der StVO bereits ein Grün­pfeil gere­gelt ist, mit dem das Rechts­ab­bie­gen bei „Rot“ gestat­tet wer­den kann. Dies hilft aber nicht wei­ter, weil die­ses Ver­kehrs­zei­chen für alle Fahr­zeu­ge gilt. Der Kraft­fahr­zeug- und Rad­ver­kehr biegt dann gleich­zei­tig ab; Rechts­ab­bie­ge­un­fäl­le las­sen sich so nicht ver­hin­dern – im Gegen­teil. Auch berück­sich­tigt der bestehen­de grü­ne Pfeil nicht die man­cher­orts beson­de­re Situa­ti­on für den Rad­ver­kehr: Wenn näm­lich ein Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr um die Kur­ve her­um führt gibt es für den Rad­ver­kehr kei­nen nach­voll­zieh­ba­ren Grund, bei „Rot“ zu war­ten. Denn dann ist das Rot­licht das ein­zi­ge Hin­der­nis, sofern kei­ne Fuß­gän­ger die Fahr­bahn que­ren wol­len oder ande­re Rad­fah­ren­de von links kom­men.

Wir Grü­nen wol­len daher eine Beschil­de­rung extra für Rad­fah­re­rIn­nen nach dem Vor­bild von Frank­reich und Bel­gi­en (wie es auch die Posi­ti­on des ADFC ist). Kom­mu­nen wür­den durch ein neu­es Ver­kehrs­schild die Mög­lich­keit erhal­ten, an Kreu­zun­gen, an denen es ver­kehr­lich sinn­voll ist, Rad­le­rIn­nen das Rechts­ab­bie­gen auch bei roter Ampel zu erlau­ben. Wir emp­feh­len, die in Frank­reich und Bel­gi­en bewähr­ten Ver­kehrs­zei­chen auch in Deutsch­land ein­zu­füh­ren. In die Ver­kehrs­re­geln zu dem neu­en Ver­kehrs­zei­chen wäre auf­zu­neh­men, dass ins­be­son­de­re auch auf que­ren­de Fuß­gän­ger zu ach­ten ist und dass die­se Vor­fahrt genie­ßen.

Eine sol­che Rege­lung fin­det übri­gens auch Unter­stüt­zung in den Rei­hen der Poli­zei.