14.09.2015
Europäische Nachbarländer und Städte haben in den letzten Jahren Regelungen getroffen, um das Rechtsabbiegen von RadfahrerInnen in Kreuzungs- und Mündungsbereichen zu vereinfachen und auch bei roter Ampel zu ermöglichen. Damit wurden u. a. in Frankreich, Belgien und Basel gute Erfahrungen gemacht. Daraufhin ist in den letzten Wochen auch in Deutschland eine Debatte über das Thema entbrannt. Zwei Argumente spielen dabei die Hauptrolle:
- Die meisten folgenschweren Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden ereignen sich beim Rechtsabbiegen von LKW und Pkw. Dies hat mit dem toten Winkel zu tun, in dem sich Radfahrende beim gleichzeitigen Abbiegen befinden können oder auch mit der Unachtsamkeit der Lastwagen- und Autofahrenden.
- Um den Radverkehr attraktiv zu machen und noch mehr Menschen fürs Radfahren zu gewinnen, kommt es gerade in Städten auf den Zeitvorteil an. Dazu dienen kurze Wege (beispielsweise durch die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung) – oder eben auch die Erlaubnis, an bestimmten Stellen und in bestimmten Situationen an einer Kreuzung bei auf „Rot“ stehendem Lichtzeichen rechts abbiegen zu dürfen.
Ich habe daher die Bundesregierung gefragt, wie sie zu dem Thema steht. Aus der Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, sich mit der im Ausland bereits erprobten und bewährten Idee zu befassen, geschweige denn diese Lösung in Deutschland an einigen Stellen auszutesten. Die Begründung der Bundesregierung ist nicht überzeugend. So weist sie darauf hin, dass in der StVO bereits ein Grünpfeil geregelt ist, mit dem das Rechtsabbiegen bei „Rot“ gestattet werden kann. Dies hilft aber nicht weiter, weil dieses Verkehrszeichen für alle Fahrzeuge gilt. Der Kraftfahrzeug- und Radverkehr biegt dann gleichzeitig ab; Rechtsabbiegeunfälle lassen sich so nicht verhindern – im Gegenteil. Auch berücksichtigt der bestehende grüne Pfeil nicht die mancherorts besondere Situation für den Radverkehr: Wenn nämlich ein Schutzstreifen für den Radverkehr um die Kurve herum führt gibt es für den Radverkehr keinen nachvollziehbaren Grund, bei „Rot“ zu warten. Denn dann ist das Rotlicht das einzige Hindernis, sofern keine Fußgänger die Fahrbahn queren wollen oder andere Radfahrende von links kommen.
Wir Grünen wollen daher eine Beschilderung extra für RadfahrerInnen nach dem Vorbild von Frankreich und Belgien (wie es auch die Position des ADFC ist). Kommunen würden durch ein neues Verkehrsschild die Möglichkeit erhalten, an Kreuzungen, an denen es verkehrlich sinnvoll ist, RadlerInnen das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel zu erlauben. Wir empfehlen, die in Frankreich und Belgien bewährten Verkehrszeichen auch in Deutschland einzuführen. In die Verkehrsregeln zu dem neuen Verkehrszeichen wäre aufzunehmen, dass insbesondere auch auf querende Fußgänger zu achten ist und dass diese Vorfahrt genießen.
Eine solche Regelung findet übrigens auch Unterstützung in den Reihen der Polizei.