16-Jährigen das Wahlrecht verweigert

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Das Foto ent­stand am Ran­de eines Gesprächs mit jun­gen Men­schen, die vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt eine Kla­ge für die Absen­kung des Wahl­al­ters ein­ge­reicht haben.

22.05.2021

Grünen-Antrag für Jugend-Stimmrecht abgelehnt

Es geht um deren Zukunft. Aber dar­über mit­be­stim­men dür­fen sie auch wei­ter­hin nicht. Der Bun­des­tag lehn­te unse­ren Antrag ab, das Wahl­al­ter bei Bun­des­tags- und Euro­pa­wah­len auf 16 Jah­re zu sen­ken.

Mein State­ment dazu: „Die Coro­na-Kri­se hat es ein­mal mehr deut­lich gemacht: Jugend­li­che ste­hen nicht im Fokus der Poli­tik. Die Per­spek­ti­ve von jun­gen Men­schen blieb in der Pan­de­mie immer wie­der unge­hört. Wir Grü­nen wol­len jun­gen Men­schen eine star­ke Stim­me geben, auch an der Wahl­ur­ne. Wäh­len mit 16, dafür gibt es eine Men­ge gute Grün­de. In einer immer älter wer­den­den Gesell­schaft sol­len jun­ge Men­schen ihre Zukunft mit­ge­stal­ten. Das ist auch eine Fra­ge der Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit. Sech­zehn­jäh­ri­ge sind längst straf­mün­dig und sie dür­fen in poli­ti­sche Par­tei­en ein­tre­ten – aber wäh­len dür­fen sie nicht. Ich sehe hier vie­le Wider­sprü­che.

Auch jun­ge Men­schen haben ein Recht dar­auf, dass ihre Mei­nun­gen, Wün­sche und Vor­stel­lun­gen bei poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt wer­den. Ihre Mei­nung muss zäh­len. Wer früh spürt, dass Din­ge durch eige­nes Enga­ge­ment ver­än­dert wer­den kön­nen, erlebt eige­ne Wirk­mäch­tig­keit und lernt Demo­kra­tie.

Gleich­zei­tig wol­len wir poli­ti­sche Bil­dung sowohl als Unter­richts­fach als auch als Quer­schnitts­auf­ga­be aus­bau­en und för­dern. Auf die­se Wei­se kön­nen bereits Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu mün­di­gen Bür­gern und Bür­ge­rin­nen wer­den.

Im Übri­gen gibt es in zehn Bun­des­län­dern bereits die Mög­lich­keit, mit 16 Jah­ren bei Kom­mu­nal­wah­len abzu­stim­men. In vier Bun­des­län­dern dür­fen jun­ge Men­schen ab 16 Jah­ren an Land­tags­wah­len teil­neh­men.

Ich habe, seit ich Ange­ord­ne­ter bin, mich stark für die poli­ti­sche Bil­dung jun­ger Men­schen und mehr Jugend­be­tei­li­gung ein­ge­setzt. So war ich mehr­fach im Gespräch mit jun­gen Men­schen, die beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Kla­ge für das Wahl­recht ab 16 Jah­ren ein­ge­reicht haben. Lei­der hat der Bun­des­tag am ver­gan­ge­nen Frei­tag die Chan­ce ver­passt, jun­gen Men­schen mehr Mit­be­stim­mung ein­zu­räu­men. Er hat unse­ren Vor­stoß für die Absen­kung des Wahl­rechts abge­lehnt. Wir wer­den alles dafür tun, dass bei der über­nächs­ten Bun­des­tags­wahl auch jün­ge­re Men­schen eine Stim­me haben. Es geht ja um deren Zukunft.“

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Hier geht es zu unse­ren Gesetz­ent­wür­fen:

Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Euro­pa­wahl­ge­set­zes https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913514.pdf

Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Grund­ge­set­zes (Arti­kel 38)
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913512.pdf

Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Bun­des­wahl­ge­set­zes (akti­ves Wahl­recht ab 16 Jah­ren)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913513.pdf