22.05.2021
Grünen-Antrag für Jugend-Stimmrecht abgelehnt
Es geht um deren Zukunft. Aber darüber mitbestimmen dürfen sie auch weiterhin nicht. Der Bundestag lehnte unseren Antrag ab, das Wahlalter bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre zu senken.
Mein Statement dazu: „Die Corona-Krise hat es einmal mehr deutlich gemacht: Jugendliche stehen nicht im Fokus der Politik. Die Perspektive von jungen Menschen blieb in der Pandemie immer wieder ungehört. Wir Grünen wollen jungen Menschen eine starke Stimme geben, auch an der Wahlurne. Wählen mit 16, dafür gibt es eine Menge gute Gründe. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sollen junge Menschen ihre Zukunft mitgestalten. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Sechzehnjährige sind längst strafmündig und sie dürfen in politische Parteien eintreten – aber wählen dürfen sie nicht. Ich sehe hier viele Widersprüche.
Auch junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Ihre Meinung muss zählen. Wer früh spürt, dass Dinge durch eigenes Engagement verändert werden können, erlebt eigene Wirkmächtigkeit und lernt Demokratie.
Gleichzeitig wollen wir politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach als auch als Querschnittsaufgabe ausbauen und fördern. Auf diese Weise können bereits Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern und Bürgerinnen werden.
Im Übrigen gibt es in zehn Bundesländern bereits die Möglichkeit, mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen abzustimmen. In vier Bundesländern dürfen junge Menschen ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen.
Ich habe, seit ich Angeordneter bin, mich stark für die politische Bildung junger Menschen und mehr Jugendbeteiligung eingesetzt. So war ich mehrfach im Gespräch mit jungen Menschen, die beim Bundesverfassungsgericht Klage für das Wahlrecht ab 16 Jahren eingereicht haben. Leider hat der Bundestag am vergangenen Freitag die Chance verpasst, jungen Menschen mehr Mitbestimmung einzuräumen. Er hat unseren Vorstoß für die Absenkung des Wahlrechts abgelehnt. Wir werden alles dafür tun, dass bei der übernächsten Bundestagswahl auch jüngere Menschen eine Stimme haben. Es geht ja um deren Zukunft.“
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Hier geht es zu unseren Gesetzentwürfen:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913514.pdf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913512.pdf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913513.pdf