Von Tunneln im Anhydrit und Personal bei der Deutschen Bahn

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14.12.2016

Statements zur heutigen Aufsichtsratssitzung bei der Deutschen Bahn

The­ma KPMG-Gut­ach­ten und Anhy­drit

„Der Bahn­kon­zern mei­det Trans­pa­renz wie der Teu­fel das Weih­was­ser. Eine kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit dem KPMG-Gut­ach­ten fin­det nicht statt. Es haben noch nicht ein­mal alle Mit­glie­der des Auf­sichts­ra­tes ihr eige­nes Gut­ach­ten vor­ge­legt bekom­men. Vom Bahn­kon­zern erhiel­ten die Auf­sichts­rats­mit­glie­der nur eine Kurz­fas­sung, in der die beson­ders kri­ti­schen Pas­sa­gen feh­len. Die Pro­jekt­part­ner Land und Stadt erhiel­ten das Gut­ach­ten eben­so wenig wie  Prof. Witt­ke, der die DB beim Tun­nel­bau berät. Mei­ne Bit­te, das Gut­ach­ten zu erhal­ten, blieb unbe­ant­wor­tet. So wer­den Pro­ble­me beim Bau, Zeit­ver­zö­ge­run­gen und Kos­ten­ri­si­ken wei­ter unter den Tep­pich gekehrt. Der Auf­sichts­rat darf dabei nicht län­ger mit­ma­chen und muss end­lich den Mut zur Auf­klä­rung auf­brin­gen. Bei so sen­si­blen The­men wie dem Tun­nel­bau im pro­ble­ma­ti­schen Anhy­drit darf nicht weg­ge­schaut wer­den. Jeder Hin­weis auf Risi­ken muss ernst­haft geprüft wer­den.“

Zur Beru­fung von Ronald Pofalla zum Vor­stand für Infra­struk­tur

„Pofalla war der Fal­sche, als er letz­tes Jahr in den Vor­stand der Deut­schen Bahn beru­fen wur­de. Er ist auch jetzt der Fal­sche, wenn es um die Nach­fol­ge im Infra­struk­tur­vor­stand geht. Er wird auch in drei Jah­ren der Fal­sche sein, wenn es um die Nach­fol­ge von Bahn­chef Gru­be geht. Die Deut­sche Bahn braucht end­lich bahn­af­fi­ne Leu­te an der Spit­ze, die die Erwar­tun­gen der Fahr­gäs­te und die Erfor­der­nis­se des Güter­ver­kehrs ken­nen.“

„Es ist defi­ni­tiv der fal­sche Weg, die Ver­ant­wor­tung für die Infra­struk­tur, die allen Bahn­un­ter­neh­men dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung zu stel­len ist, in die­sel­be Hand zu geben wie die Inter­es­sen­ver­tre­tung des Kon­zerns gegen­über der Poli­tik. Damit wür­de die Eigen­ver­ant­wor­tung der Vor­stän­de der DB Netz AG, die nach EU-Recht vor­ge­se­hen ist, fak­tisch beschnit­ten. Die Bun­des­re­gie­rung müss­te statt­des­sen die ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen beim Netz sicher­stel­len und die Unab­hän­gig­keit des Net­zes gewähr­leis­ten. Die Bun­des­re­gie­rung soll­te daher auch die Abschaf­fung des Infra­struk­tur­vor­stan­des ernst­haft in Erwä­gung zie­hen.“