Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen

Es muss schnel­ler vor­an­ge­hen bei der Sanie­rung der Ver­kehrs-Infra­struk­tur und dem geziel­ten Aus­bau von Ver­kehrs­we­gen. Wäh­rend die Sanie­rung Stra­ße und Schie­ne umfas­sen muss, legen wir als Grü­ne beim Aus- und Neu­bau den Fokus auf die Schie­ne. Denn wäh­rend das Stra­ßen­netz in den letz­ten Jahr­zehn­ten erheb­lich erwei­tert wur­de und zu den dich­tes­ten welt­weit zählt, wur­de das Schie­nen­netz geschrumpft. Es lei­det unter viel­fach ver­spä­tungs­träch­ti­gen Über­las­tun­gen.

Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on aus CDU/CSU und SPD hat ein „Infra­struk­tur­zu­stands­ge­setz“ vor­ge­legt, mit dem sie auch und ins­be­son­de­re den Stra­ßen­neu­bau inklu­si­ver neu­er Auto­bah­nen beschleu­ni­gen möch­te. Vie­le Maß­nah­men hal­ten wir für nicht wirk­sam, natur­schutz­fach­lich für nicht ver­tret­bar und auch Ein­schrän­kun­gen bei den Betei­li­gungs­rech­ten kön­nen wir nicht mitt­tra­gen.

Wir haben als Grü­ne einen umfas­sen­den eige­nen Antrag ein­ge­bracht, der klar die Schie­ne fokus­siert. Nach­fol­gend stel­le ich eini­ge der Inhal­te vor.

Unse­re Fest­stel­lun­gen

Das im Jahr 2025 auf­ge­leg­te Son­der­ver­mö­gen Infra­struk­tur und Kli­ma­neu­tra­li­tät könn­te für eine aus­kömm­li­che und ver­läss­li­che finan­zi­el­le Grund­la­ge sor­gen und auch zum Auf­bau an Pla­nungs- und Bau­ka­pa­zi­tä­ten und Inves­ti­tio­nen in mehr Groß­ma­schi­nen füh­ren, was die Ent­wick­lung der Bau­prei­se brem­sen wür­den. Aller­dings wird deut­lich, dass die Finan­zie­rung von Neu- und Aus­bau unter­fi­nan­ziert sind. Es droht der Stopp von Pla­nun­gen von Bahn­pro­jek­ten.

Zudem war­tet der Ver­kehrs­aus­schuss auf meh­re­re Berich­te über die Rea­li­sie­rung von Neu- und Aus­bau­stre­cken, um eine par­la­men­ta­ri­sche Befas­sung durch­zu­füh­ren und die nächs­ten Pla­nungs­pha­sen ein­zu­lei­ten. Die Berich­te errei­chen den Bun­des­tag jedoch nur stark ver­zö­gert. Ein­mal ange­kom­men, wer­den sie auf­grund poli­ti­scher Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen von Uni­on und SPD immer wie­der ver­scho­ben. Eine schnel­le Wei­ter­pla­nung und Umset­zung der Pro­jek­te: Fehl­an­zei­ge.

Bereits die Vor­gän­ger­re­gie­rung hat­te Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren bei Vor­ha­ben beschleu­nigt, indem das soge­nann­te „über­ra­gen­de öffent­li­che Inter­es­se“ für bestimm­te Bau­vor­ha­ben ein­ge­führt wur­de. Dadurch wur­de eine kla­re Prio­ri­sie­rung in der Pla­nung der Infra­struk­tur­vor­ha­ben gelegt. Wei­te­re Maß­nah­men, wie die Ver­ein­fa­chung von Wirt­schaft­lich­keits­prü­fun­gen, kamen hin­zu.

Dar­über hin­aus wird der Schie­nen­sek­tor aktu­ell auch von einem Eisen­bahn­bun­des­amt beglei­tet, das den Aus­bau der Schie­nen eher behin­dert als ermög­li­chen will. Weder gelin­gen voll­stän­dig digi­ta­le Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren noch wer­den tech­ni­sche Inno­va­tio­nen aus­rei­chend unter­stützt.

Unse­re Antrags­punk­te (Aus­wahl, stark gekürzt)

  1. Nach dem Vor­bild Öster­reichs wird eine gesetz­lich ver­an­ker­te Leit­stra­te­gie für die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur des Bun­des ent­wi­ckelt und die Etap­pie­rung des Deutsch­land­takts zum brei­ten Kon­sens des Infra­struk­tur­aus­baus in Deutsch­land vor­an­ge­trie­ben.
  2. Es wird ein Gesetz für einen Eisen­bahn­fonds vor­ge­legt, der die nächs­te anste­hen­de Etap­pe des Deutsch­land­takts bis 2035 voll­stän­dig finan­ziert. Die Pro­jek­te für die Etap­pe bis 2045 sind zumin­dest in der Pla­nung eben­falls bereits jetzt voll­stän­dig ver­bind­lich zu finan­zie­ren. Nur so gelingt es, den Anstieg der Bau­kos­ten zu been­den. Der dro­hen­de Stopp der Pla­nung sowie des Baus von Pro­jek­ten wird ver­mie­den.
  3. Der Eisen­bahn­fonds wird nach dem Vor­bild Schweiz in Tei­len aus Mit­teln der Lkw-Maut finan­ziert.
  4. Es wird eine umfas­sen­de Reform des Eisen­bahn­bun­des­amts vor­ge­nom­men. Dazu gehört eine grund­le­gen­de Ände­rung der Kul­tur des Amtes – weg von Beden­ken­trä­ger­tum, hin zu Prag­ma­tis­mus, Unter­stüt­zung des Sek­tors und kon­struk­ti­ve, früh­zei­ti­ge Beglei­tung von Pla­nungs­ver­fah­ren. Wir wol­len das Eisen­bahn­bun­des­amt zu einem Amt machen, dass die schnel­le­re Umset­zung von Schie­nen­in­fra­struk­tur­vor­ha­ben ermög­licht. Das Eisen­bahn­bun­des­amt bekommt neben dem Ziel der Sicher­heit auch das Ziel der Ver­la­ge­rung von Ver­keh­ren auf die Schie­ne – nach dem Vor­bild der Schweiz und Öster­reich. Zulas­sungs­pro­zes­se und Regel­wer­ke wer­den ver­ein­facht und auf Effi­zi­enz geprüft, mit stär­ke­rer Stan­dar­di­sie­rung und Nut­zung ver­gan­ge­ner Zulas­sungs­er­fah­run­gen.
  5. Es ist sicher­zu­stel­len, dass die DB Infra­GO die Qua­li­tät der Pla­nun­gen ver­bes­sert und immer dort ver­ein­fach­te Plan­ver­fah­ren nutzt, wo es mög­lich ist.
  6. Alle Richt­li­ni­en und Ver­ord­nun­gen des Eisen­bahn­bun­des­amts sowie der Deut­schen Bahn wer­den auf Not­wen­dig­keit im 21. Jahr­hun­dert über­prüft und über­flüs­si­ge Regel­wer­ke, die nicht mehr benö­tigt wer­den, sind zu ver­schlan­ken und zu redu­zie­ren.
  7. Für die Umset­zung klei­ne­rer und mitt­le­rer Maß­nah­men wie bei­spiels­wei­se der Erhö­hung von Geschwin­dig­kei­ten, dem Ein­bau von Wei­chen und der Ein­rich­tung zusätz­li­cher Block­si­gna­le und dem Bau von Über­hol­glei­sen sind alle heu­te erfor­der­li­chen Wirt­schaft­lich­keits­nach­wei­se sowie Plan­rechts­ver­fah­ren abzu­schaf­fen. Gera­de bei Gene­ral­sa­nie­run­gen kön­nen so wich­ti­ge Pünkt­lich­keits­maß­nah­men aktu­ell nicht umge­setzt wer­den.
  8. Raum­ord­nungs­ver­fah­ren sind in die bei der Deut­schen Bahn eta­blier­ten Dia­log­fo­ren der frü­hen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu inte­grie­ren. Dadurch wer­den Ver­fah­ren ver­schlankt und Dopp­lun­gen ver­mie­den. Bestehen­de Mög­lich­kei­ten zur Ein­brin­gung von Wider­spruch sol­len dabei erhal­ten blei­ben.
  9. Abge­schlos­se­ne Berich­te zur par­la­men­ta­ri­schen Befas­sung von Bahn­pro­jek­ten dem Bun­des­tag unmit­tel­bar zuzu­lei­ten, das Ver­fah­ren der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zu beschleu­ni­gen und das Par­la­ment zügi­ger mit von der Deut­schen Bahn über­mit­tel­ten Berich­ten zu befas­sen.
  10. Es sind Stich­tags- und Über­gangs­re­ge­lun­gen in Bezug auf die Rechts­la­ge zum Zeit­punkt der Voll­stän­dig­keit der Antrags­un­ter­la­gen ein­zu­füh­ren, soweit sie mit dem EU-Recht ver­ein­bar sind, um auf­wän­di­ge Nach­rei­chun­gen von Unter­la­gen zu ver­mei­den.
  11. Bei bis­her nicht elek­tri­fi­zier­ten Bahn­stre­cken ist ein­ma­lig zu berech­nen, wel­che Trak­ti­ons­art gesamt­wirt­schaft­lich effi­zi­en­ter ist. Nach die­ser Berech­nung sind kei­ne Wirt­schaft­lich­keits­nach­wei­se mehr not­wen­dig.
  12. Die bis­her gesetz­lich geschütz­ten Frei­flä­chen ent­lang von Auto­bah­nen sind für Schie­nen­we­ge nutz­bar zu machen, um eine enge­re Bün­de­lung von Ver­kehrs­in­fra­struk­tur zu ermög­li­chen. Bis­her gilt ein Min­dest­ab­stand von 40 Meter zwi­schen Schie­nen­weg und Fern­stra­ße.
  13. Das Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz ist zu ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren und die Mit­tel sind dau­er­haft zu erhö­hen und mit einer jähr­li­chen Dyna­mi­sie­rung zu ver­se­hen, die sich an der tat­säch­li­chen Preis­ent­wick­lung ori­en­tiert sowie finanz­schwa­che Kom­mu­nen bei der Ver­ga­be der För­der­mit­tel prio­ri­sie­ren. Damit wird die Pla­nungs­si­cher­heit für Län­der und Kom­mu­nen gewähr­leis­tet und der hohe Bedarf an zusätz­li­chen Vor­ha­ben abge­bil­det.

Hier ist unser voll­stän­di­ger Antrag zu fin­den: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104458.pdf