Es muss schneller vorangehen bei der Sanierung der Verkehrs-Infrastruktur und dem gezielten Ausbau von Verkehrswegen. Während die Sanierung Straße und Schiene umfassen muss, legen wir als Grüne beim Aus- und Neubau den Fokus auf die Schiene. Denn während das Straßennetz in den letzten Jahrzehnten erheblich erweitert wurde und zu den dichtesten weltweit zählt, wurde das Schienennetz geschrumpft. Es leidet unter vielfach verspätungsträchtigen Überlastungen.
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat ein „Infrastrukturzustandsgesetz“ vorgelegt, mit dem sie auch und insbesondere den Straßenneubau inklusiver neuer Autobahnen beschleunigen möchte. Viele Maßnahmen halten wir für nicht wirksam, naturschutzfachlich für nicht vertretbar und auch Einschränkungen bei den Beteiligungsrechten können wir nicht mitttragen.
Wir haben als Grüne einen umfassenden eigenen Antrag eingebracht, der klar die Schiene fokussiert. Nachfolgend stelle ich einige der Inhalte vor.
Unsere Feststellungen
Das im Jahr 2025 aufgelegte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität könnte für eine auskömmliche und verlässliche finanzielle Grundlage sorgen und auch zum Aufbau an Planungs- und Baukapazitäten und Investitionen in mehr Großmaschinen führen, was die Entwicklung der Baupreise bremsen würden. Allerdings wird deutlich, dass die Finanzierung von Neu- und Ausbau unterfinanziert sind. Es droht der Stopp von Planungen von Bahnprojekten.
Zudem wartet der Verkehrsausschuss auf mehrere Berichte über die Realisierung von Neu- und Ausbaustrecken, um eine parlamentarische Befassung durchzuführen und die nächsten Planungsphasen einzuleiten. Die Berichte erreichen den Bundestag jedoch nur stark verzögert. Einmal angekommen, werden sie aufgrund politischer Partikularinteressen von Union und SPD immer wieder verschoben. Eine schnelle Weiterplanung und Umsetzung der Projekte: Fehlanzeige.
Bereits die Vorgängerregierung hatte Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Vorhaben beschleunigt, indem das sogenannte „überragende öffentliche Interesse“ für bestimmte Bauvorhaben eingeführt wurde. Dadurch wurde eine klare Priorisierung in der Planung der Infrastrukturvorhaben gelegt. Weitere Maßnahmen, wie die Vereinfachung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, kamen hinzu.
Darüber hinaus wird der Schienensektor aktuell auch von einem Eisenbahnbundesamt begleitet, das den Ausbau der Schienen eher behindert als ermöglichen will. Weder gelingen vollständig digitale Genehmigungsverfahren noch werden technische Innovationen ausreichend unterstützt.
Unsere Antragspunkte (Auswahl, stark gekürzt)
- Nach dem Vorbild Österreichs wird eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes entwickelt und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland vorangetrieben.
- Es wird ein Gesetz für einen Eisenbahnfonds vorgelegt, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 sind zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren. Nur so gelingt es, den Anstieg der Baukosten zu beenden. Der drohende Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten wird vermieden.
- Der Eisenbahnfonds wird nach dem Vorbild Schweiz in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert.
- Es wird eine umfassende Reform des Eisenbahnbundesamts vorgenommen. Dazu gehört eine grundlegende Änderung der Kultur des Amtes – weg von Bedenkenträgertum, hin zu Pragmatismus, Unterstützung des Sektors und konstruktive, frühzeitige Begleitung von Planungsverfahren. Wir wollen das Eisenbahnbundesamt zu einem Amt machen, dass die schnellere Umsetzung von Schieneninfrastrukturvorhaben ermöglicht. Das Eisenbahnbundesamt bekommt neben dem Ziel der Sicherheit auch das Ziel der Verlagerung von Verkehren auf die Schiene – nach dem Vorbild der Schweiz und Österreich. Zulassungsprozesse und Regelwerke werden vereinfacht und auf Effizienz geprüft, mit stärkerer Standardisierung und Nutzung vergangener Zulassungserfahrungen.
- Es ist sicherzustellen, dass die DB InfraGO die Qualität der Planungen verbessert und immer dort vereinfachte Planverfahren nutzt, wo es möglich ist.
- Alle Richtlinien und Verordnungen des Eisenbahnbundesamts sowie der Deutschen Bahn werden auf Notwendigkeit im 21. Jahrhundert überprüft und überflüssige Regelwerke, die nicht mehr benötigt werden, sind zu verschlanken und zu reduzieren.
- Für die Umsetzung kleinerer und mittlerer Maßnahmen wie beispielsweise der Erhöhung von Geschwindigkeiten, dem Einbau von Weichen und der Einrichtung zusätzlicher Blocksignale und dem Bau von Überholgleisen sind alle heute erforderlichen Wirtschaftlichkeitsnachweise sowie Planrechtsverfahren abzuschaffen. Gerade bei Generalsanierungen können so wichtige Pünktlichkeitsmaßnahmen aktuell nicht umgesetzt werden.
- Raumordnungsverfahren sind in die bei der Deutschen Bahn etablierten Dialogforen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu integrieren. Dadurch werden Verfahren verschlankt und Dopplungen vermieden. Bestehende Möglichkeiten zur Einbringung von Widerspruch sollen dabei erhalten bleiben.
- Abgeschlossene Berichte zur parlamentarischen Befassung von Bahnprojekten dem Bundestag unmittelbar zuzuleiten, das Verfahren der parlamentarischen Beratung zu beschleunigen und das Parlament zügiger mit von der Deutschen Bahn übermittelten Berichten zu befassen.
- Es sind Stichtags- und Übergangsregelungen in Bezug auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Vollständigkeit der Antragsunterlagen einzuführen, soweit sie mit dem EU-Recht vereinbar sind, um aufwändige Nachreichungen von Unterlagen zu vermeiden.
- Bei bisher nicht elektrifizierten Bahnstrecken ist einmalig zu berechnen, welche Traktionsart gesamtwirtschaftlich effizienter ist. Nach dieser Berechnung sind keine Wirtschaftlichkeitsnachweise mehr notwendig.
- Die bisher gesetzlich geschützten Freiflächen entlang von Autobahnen sind für Schienenwege nutzbar zu machen, um eine engere Bündelung von Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen. Bisher gilt ein Mindestabstand von 40 Meter zwischen Schienenweg und Fernstraße.
- Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist zu entbürokratisieren und die Mittel sind dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert sowie finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisieren. Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet.
Hier ist unser vollständiger Antrag zu finden: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104458.pdf
