Die „Basisdemokratie“ gehört seit der Gründung zur DNA der Grünen. Welche Formen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sind zeitgemäß, werden also der Komplexität heutiger Themen und der Pluralität der Gesellschaft gerecht?
Als Grüne haben wir in der Weiterentwicklung von Beteiligungsformaten und der direkten Demokratie viel erreicht. Schauen wir nach Baden-Württemberg: Mit der Volksabstimmung über die Mitfinanzierung des Landes für Stuttgart 21 konnte erstmals das Volk in einer Sachfrage entscheiden. Das Land sah infolge des Ergebnisses davon ab, den Finanzierungsvertrag aufzukündigen. Die Entscheidung half, einen gesellschaftlichen Großkonflikt, der allerdings durch die Abstimmung zunächst einmal weiter eskaliert wurde, weitgehend aufzulösen. Ob die Entscheidung aus heutiger Sicht richtig war kann unterschiedlich bewertet werden. Grün-Rot senkte zudem die Hürden für kommunale Bürgerentscheide ab und erweiterte die Themen, über die überhaupt abgestimmt werden darf. Seither stieg die Anzahl der Bürgerentscheide. In Heidelberg wurde beispielsweise jüngst über einen Windpark abgestimmt. Dieser erhielt eine große Zustimmung. Vereinzelt war danach die Kritik zu hören, es hätten diejenigen für die breite Mehrheit gesorgt, die später die Windräder von ihren Wohngebieten aus nicht sehen müssten.
Volksabstimmungen und Bürgerentscheide können nur nach einem einfachen Fragenprinzip und mit der Option auf „Ja“- und „Nein“-Antworten funktionieren. Die Bürgerinnen und Bürger hatten in Heidelberg beispielsweise nicht die Möglichkeit, den Windpark in ein anderes Areal zu verschieben oder kleiner oder größer zu machen. Der Komplexität der meisten Herausforderungen, die eine Entscheidung verlangen, wird dieses Instrument direkter Demokratie häufig nicht gerecht. Nehmen wir das strittige Thema „Tempolimit auf Autobahnen“ als ein weiteres Beispiel. Die Frage könnte lauten: „Sind Sie für eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 Stundenkilometer?“ Was sollen diejenigen antworten, die Tempo 120 oder Tempo 140 wollen und was kreuzen diejenigen an, die ein Limit erstmal nur versuchsweise oder auf bestimmten Strecken oder zu bestimmten Tageszeiten wollen? Die Fragen müssen so gestellt sein, dass es eindeutige und nicht interpretationsfähige Antworten gibt, wodurch differenzierte Antwortoptionen ausscheiden.
Als Grüne fordern wir seit vielen Jahren Instrumente der direkteren Beteiligung und Mitbestimmung der Bürger/innen. Eine vielfältige Demokratie braucht Einmischung, Repräsentanz, Lust zur Auseinandersetzung und Kompromissfähigkeit.
Volksabstimmungen eignen sich dafür nur sehr eingeschränkt. Auf Ablehnung stößt die AfD-Forderung nach „Volksabstimmungen nach Vorbild der Schweiz“. Es fehlen dort Garantien zum Grundrechts- und Minderheitenschutz. Auch der Fachverband für demokratische Partizipation, Mehr Demokratie e.V., äußert sich hierzu klar: Der AfD zu folgen, hätte fatale Auswirkungen für unsere Demokratie, würde Menschen- und
Minderheitenrechte in Frage stellen und das Parlament unterlaufen. „Mehr Demokratie“ aber setzt auf einen Ausbau der direkten Demokratie, um die Bürgerrechte und den Parlamentarismus zu stärken. Es geht „Mehr Demokratie“ nicht um ein Gegeneinander von direkter und parlamentarischer Demokratie, sondern darum, sich gegenseitig zu befruchten.“ Der Fachverband kritisiert, dass bei der AfD jeglicher Hinweis auf eine Antragsstufe fehlt und damit eine Überprüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Volksbegehren nicht vorgesehen ist. Das Selbstbestimmungsrecht dürfe nicht darauf hinauslaufen, die Würde „des anderen“ zu beschädigen. Siehe https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2024/2023–10_MD_AfD_Unterschiede_4.pdf
Zwischenfazit: Volksabstimmungen erlauben nur Schwarz-Weiß-Fragestellungen, werden der Komplexität vieler Herausforderungen und der Vielfalt denkbarer Lösungswege häufig nicht gerecht. Sie führen zu einer starken Polarisierung in der Gesellschaft, da sie die gemeinsame Suche nach Lösungen erschweren.
Deshalb setzen wir uns für Bürgerräte ein. Mit diesen wird die Möglichkeit geschaffen, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von zufällig ausgewählten Bürger/innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Bürgerräte können nach unserem Plan auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder als Bürgerbegehren, also aus der Bevölkerung heraus, zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden.
Wir halten diese Form der Beteiligung in Zeiten starker Polarisierung und Pluralisierung für ein gutes Instrument, um unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven wieder miteinander ins direkte Gespräch zu bringen. Hier können Menschen sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden, unbeeinflusst von Lobbyinteressen. Nicht als Konkurrenz zum Parlament, sondern als Ergänzung und Stärkung. In Baden-Württemberg ließ sich die Landesregierung beispielsweise beim Nichtraucherschutz durch dieses Instrument beraten.
Um die gesellschaftlichen Gräben zu verringern und die Demokratie zu verbessern brauchen wir demokratische Strukturen, in denen die Bürger/innen sich beraten und einbringen können. Menschen, die sonst nie wirklich miteinander sprechen, müssen sich hier auf die Argumente der anderen einlassen. Es geht um den Austausch von Argumenten, um Zuhören, sich Einlassen. Hass, Hetze, Lügen und Stammtisch-Parolen treten erfahrungsgemäß in den Hintergrund und verschwinden häufig ganz, wenn es um konstruktiven Dialog geht.
Auf Bundes- und Landesebene (Baden-Württemberg) sowie in manchen Kommunen wurden bereits positive Erfahrungen mit Bürgerräten gesammelt. Dabei kamen bisweilen Empfehlungen zustande, die in dieser Form zuvor in der Politik noch gar nicht diskutiert wurden.
Weiterführende Links:
https://www.matthias-gastel.de/mit-demokratie-in-baden-wuerttemberg-zufriedener-als-anderswo/
