Ärgernis Motorradlärm

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13.07.2018

Kaum wirksame Kontrollen

Einen Bei­trag zur Siche­rung der Mobi­li­tät leis­ten sie in der Regel nicht. Dafür sor­gen Sie im Früh­jahr und Som­mer man­cher­orts für Ärger: Motor­rä­der.

Die Regeln für die gesetz­li­che Begren­zung der Lärm­emis­sio­nen gel­ten auch nach eini­gen Ver­schär­fun­gen als ver­hält­nis­mä­ßig lasch – und schwer zu kon­trol­lie­ren und durch­zu­set­zen. Wir Grü­nen haben uns die­sem The­ma immer wie­der gewid­met. So jüngst mit einer sehr umfang­rei­chen Klei­nen Anfra­ge der Frak­ti­on und ich mit einer Abge­ord­ne­ten­an­fra­ge. Ein­mal mehr wur­de deut­lich: Den Her­stel­lern wird ein hohes Maß an Ver­trau­en ent­ge­gen­ge­bracht. Sie tes­ten ihre Motor­rä­der sel­ber auf dem Prüf­stand. Nach­prü­fun­gen durch das Kraft­fahrt­bun­des­amt stel­len die Aus­nah­me dar. Die Über­wa­chung und Ahn­dung von Ver­stö­ßen gegen stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­che Vor­schrif­ten oblie­gen den Län­dern, über deren Tätig­kei­ten der Bun­des­re­gie­rung kei­ne Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen. Kon­trol­len sind auf­wän­dig (belangt wer­den kann nur, wer iden­ti­fi­ziert wer­den kann – mit Helm auf dem Kopf und einem Num­mern­schild nur hin­ten am Fahr­zeug ist das schwie­rig) und füh­ren meist nur zu gerin­gen Buß­gel­dern ab 20 Euro (Regel­buß­geld). Die Bun­des­re­gie­rung sieht dies aber anders und spricht von einer „prä­ven­tiv abschre­cken­den Wir­kung“.

Ab dem Jahr 2020 soll es EU-weit zu einer Grenz­wert­ab­sen­kung kom­men. Ein kon­kre­ter Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on liegt noch nicht vor. Auch die Bun­des­re­gie­rung weiß noch nicht, wel­ches Ziel sie in die­sem Pro­zess ver­fol­gen wird.