Berlin, 22.11.2016, ergänzt am 24.11.2016
Bundesverkehrswegeplan –
Grüne beantragen Einstufung der Hochrheinbahn in Vordringlichen Bedarf
Die Elektrifizierung der Hochrheinbahn soll in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 eingestuft werden. Dies beantragt die Grünen-Bundestagsfraktion am morgigen Mittwoch im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags. Durch den Ausbau der Hochrheinbahn sollen erheblich kürzere Reisezeiten und eine höhere Pünktlichkeit erzielt werden. Spätestens mit dem Ausbau der Südbahn und perspektivisch der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen wird die Bedeutung der Hochrheinbahn wachsen, da die Zeitgewinne auf der Südbahn und Gäubahn auch den Weg zwischen Stuttgart und Basel über Singen deutlich attraktiver machen wird.
Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter aus Baden-Württemberg im Verkehrsausschuss des Bundestages und bahnpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion erklärt hierzu: „Es kommt darauf an, jetzt noch die entscheidenden Weichen weg von wirtschaftlich unsinnigen und ökologisch problematischen Straßenprojekten weg und hin zu dringend benötigten Schienenprojekten zu stellen. Insbesondere durch eine Elektrifizierung der Hochrheinbahn würde auf der wichtigen Verkehrsachse zwischen Südbaden und Bodensee eine wichtige Lücke geschlossen. Bundesverkehrsminister Dobrindt erklärt sich noch immer für viele Bahnprojekte als nicht zuständig. Ich bin gespannt, wie sich die Koalitionsfraktionen auf unseren Antrag verhalten werden. Immerhin wurde die Elektrifizierung der Hochrheinbahn auch von zahlreichen Verkehrsverbänden im politischen Berlin angesprochen.“ Der Grünen-Bundestagsabgeordnete setzt darauf, dass der Bundestag die größten Fehler bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes nicht in die für die Umsetzung entscheidenden Ausbaugesetze übernimmt.
Am 3. August 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan 2030 von der Bundesregierung als Kabinettsentwurf beschlossen. Auf seiner Grundlage werden in dieser Woche im Bundestag die Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße beraten. In ihnen wird der grundsätzliche Bedarf für die einzelnen Projekte gesetzlich festgestellt.
Ergänzung vom 24.11.2016: Der Verkehrsausschuss hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD unseren Antrag abgelehnt.