Arbeitsbedingungen im Bahn- und Fernbusverkehr auf dem Prüfstand

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10.03.2016

Mit einer Klei­nen Anfra­ge hat­te ich im Namen der Grü­nen im Bun­des­tag die Bun­des­re­gie­rung nach den Arbeits­be­din­gun­gen im Schie­nen- und Fern­bus­ver­kehr gefragt. Die Ant­wor­ten fie­len über­wie­gend dünn aus. Das Inter­es­se der Bun­des­re­gie­rung an fai­ren Arbeits­be­din­gun­gen, die sich ja auch auf die Sicher­heit der Ver­keh­re aus­wir­ken kön­nen, scheint nicht beson­ders aus­ge­prägt zu sein.

 

  1. Zu den Hin­ter­grün­den der Aus­bil­dung von Lok­füh­rern und Fahr­dienst­lei­tern (gestützt auf Aus­sa­gen von Lok­füh­rern):

Für die Aus­bil­dung als EiB (Eisen­bah­ner im Dienst, Fach­rich­tung F=Fahrdienstleiter oder Fach­rich­tung L=Lokführer für Per­so­nen oder Güter­zü­ge) gibt es, wie man es auch sonst von der dua­len Berufs­aus­bil­dung kennt, einen fest­ge­leg­ten Aus­bil­dungs­plan. Die Aus­bil­dungs­dau­er beträgt drei Jah­re. Jedoch kön­nen nicht alle Bahn­un­ter­neh­men alle gefor­der­ten Lehr­in­hal­te ver­mit­teln, da sie nicht über alle Vor­aus­set­zun­gen hier­für ver­fü­gen. Außer­dem arbei­ten Aus­bil­der und Prü­fer im glei­chen Unter­neh­men, wodurch kei­ne aus­rei­chen­de Unab­hän­gig­keit gege­ben ist. Die­se Aus­bil­dun­gen sind jedoch kei­ne zwin­gen­de Vor­aus­set­zung dafür, als Lok­füh­rer oder als Fahr­dienst­lei­ter in einem Stell­werk arbei­ten zu kön­nen. Letzt­lich müs­sen die Eisen­bahn­ver­kehrs- bzw. die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur­un­ter­neh­men dafür Sor­ge tra­gen, dass das ein­ge­setz­te Per­so­nal über die not­wen­di­gen Qua­li­fi­ka­tio­nen und Kennt­nis­se ver­fügt. Mit wel­chem Aus­bil­dungs­um­fang dies gewähr­leis­tet wer­den soll, bleibt den Unter­neh­men über­las­sen. So kann eine Per­son bereits nach vier bis fünf Mona­ten Aus­bil­dung als Fahr­dienst­lei­ter in einem Stell­werk arbei­ten und dort für weit­rei­chen­de, sicher­heits­re­le­van­te Ent­schei­dun­gen ver­ant­wort­lich sein. Also: Die EiB-Aus­bil­dung ist der wert­volls­te und der bes­te Weg, wird aber nicht von allen Unter­neh­men beschrit­ten, weil eine umfas­sen­de Aus­bil­dung ent­spre­chend teu­er ist.

Mei­ne Bewer­tung:

„Was wir drin­gend brau­chen, sind kla­re Vor­ga­ben für die Aus­bil­dung von Lok­füh­rern und Fahr­dienst­lei­tern. Dass die­se sicher­heits­re­le­van­ten Beru­fe in weni­gen Mona­ten aus­ge­bil­det wer­den, muss schnellst­mög­lich der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Wir brau­chen Prü­fer, die völ­lig unab­hän­gig vom aus­bil­den­den Unter­neh­men sind.“

 

  1. Arbeits­be­din­gun­gen im Schie­nen- und Fern­bus­ver­kehr

Anmer­kun­gen zu ein­zel­nen Ant­wor­ten

Bahn­ver­kehr

Ant­wort auf Fra­ge 3 (Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen durch Miss­ach­tung von Lenk­zeit­vor­schrif­ten durch ein­zel­ne Unter­neh­men): Die Bun­des­re­gie­rung führt hier Ver­ord­nun­gen aus und sug­ge­riert damit, dass es kei­nen unlau­te­ren Wett­be­werb durch die Miss­ach­tung von Arbeits‑, Lenk- und Ruhe­zei­ten gibt. Dies ent­spricht aber lei­der nicht den Tat­sa­chen. Mir lie­gen Berich­te vor, wonach es immer wie­der zu erheb­li­chen Miss­ach­tun­gen der genann­ten Schutz­be­stim­mun­gen kommt. Dar­un­ter lei­den die Gesund­heit der betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten und die Sicher­heit im Bahn­ver­kehr.

Ant­wort auf Fra­ge 5 (Ein­satz von Zeit­ar­beits­kräf­ten): Die Bun­des­re­gie­rung weicht der Fra­ge­stel­lung nach dem Ein­satz von Zeit­ar­beits­kräf­ten im Bahn­be­reich aus. Und dies, obwohl die Bun­des­agen­tur für Arbeit als auf­sicht­füh­ren­de Behör­de für die Zeit­ar­beit eine detail­lier­te Sta­tis­tik führt, aus der her­aus sich die Fra­ge beant­wor­ten las­sen müss­te.

Ant­wort auf die Fra­gen 6 und 7 (Bewer­tung der Tat­sa­che, dass es kei­ne detail­lier­ten Vor­ga­ben für die Berufs­aus­bil­dun­gen im Bahn­be­reich gibt): Sie­he oben.

Ant­wort auf Fra­gen 9 und 10 (hier geht es um die Sicher­heit im Bahn­ver­kehr, das Image der Bahn­be­ru­fe und mög­li­che Plä­ne des Bun­des für eine bes­se­re Qua­li­fi­zie­rung des Bahn­per­so­nals): Sie­he oben. Und ergän­zend dazu: Es gibt kei­ne defi­nier­ten Aus­bil­dungs­in­hal­te. Die Min­dest­vor­aus­set­zung für die Aus­bil­dung beschränkt sich auf den unmit­tel­bar vor­ge­se­he­nen Per­so­nal­ein­satz und beinhal­tet kei­ne umfas­sen­de Grund­aus­bil­dung. In der Fach­sze­ne wird daher von „Schnell­be­sohlung“ gespro­chen.

Dass die Bun­des­re­gie­rung kei­nen Ände­rungs­be­darf sieht, spricht Bän­de.

 

Fern­bus

Ant­wort auf Fra­ge 12 (Hier geht es dar­um, ob die Bun­des­re­gie­rung Kennt­nis­se über die Arbeits­be­din­gun­gen hat und wie sie die­se bewer­tet): Es gibt einen deut­li­chen Anstieg von Ver­stö­ßen gegen die Lenk- und Ruhe­zei­ten. Aber die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­tet nicht auf die Fra­ge, wie sie die­se bewer­tet.

Ant­wort auf Fra­gen 13 und 14 (hier habe ich nach den mög­li­chen Grün­den für Ver­stö­ße gegen die Lenk­zei­ten gefragt): Die Bun­des­re­gie­rung wur­de nach den Grün­den für den Anstieg der Ver­stö­ße gefragt. Die Ant­wort geht deut­lich an der Fra­ge­stel­lung vor­bei.

Ant­wort auf Fra­gen 15 und 19 (hier habe ich nach Kon­se­quen­zen aus den fest­ge­stell­ten Ver­stö­ßen und die Ein­schät­zung der Ver­kehrs­si­cher­heit gefragt): Es ist gut und über­fäl­lig, dass der Bund die Ergeb­nis­se der Kon­trol­len durch Bund und Bun­des­län­der abgleicht und prü­fen möch­te, wie die­ser Ent­wick­lung ent­ge­gen­ge­steu­ert wer­den kann.

Eben­so not­wen­dig ist die Umset­zung der Ankün­di­gung effek­ti­ver Kon­trol­len und kon­se­quen­ter Ahn­dung von Ver­stö­ßen.

 

Mei­ne zusam­men­fas­sen­de Bewer­tung der Arbeits­be­din­gun­gen im Bahn- und Fern­bus­ver­kehr:

„Der Bund kommt zu lang­sam in die Gän­ge. Ange­sichts des deut­li­chen Anstiegs von Ver­stö­ßen gegen die vor­ge­schrie­be­nen Lenk- und Ruhe­zei­ten hät­te schon viel frü­her mit mehr Kon­trol­len und einer kon­se­quen­ten Ahnung bei Ver­stö­ßen reagiert wer­den müs­sen. Es geht um die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten und die Sicher­heit der Fahr­gäs­te. Damit spielt man nicht.“