10.03.2016
Mit einer Kleinen Anfrage hatte ich im Namen der Grünen im Bundestag die Bundesregierung nach den Arbeitsbedingungen im Schienen- und Fernbusverkehr gefragt. Die Antworten fielen überwiegend dünn aus. Das Interesse der Bundesregierung an fairen Arbeitsbedingungen, die sich ja auch auf die Sicherheit der Verkehre auswirken können, scheint nicht besonders ausgeprägt zu sein.
- Zu den Hintergründen der Ausbildung von Lokführern und Fahrdienstleitern (gestützt auf Aussagen von Lokführern):
Für die Ausbildung als EiB (Eisenbahner im Dienst, Fachrichtung F=Fahrdienstleiter oder Fachrichtung L=Lokführer für Personen oder Güterzüge) gibt es, wie man es auch sonst von der dualen Berufsausbildung kennt, einen festgelegten Ausbildungsplan. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Jedoch können nicht alle Bahnunternehmen alle geforderten Lehrinhalte vermitteln, da sie nicht über alle Voraussetzungen hierfür verfügen. Außerdem arbeiten Ausbilder und Prüfer im gleichen Unternehmen, wodurch keine ausreichende Unabhängigkeit gegeben ist. Diese Ausbildungen sind jedoch keine zwingende Voraussetzung dafür, als Lokführer oder als Fahrdienstleiter in einem Stellwerk arbeiten zu können. Letztlich müssen die Eisenbahnverkehrs- bzw. die Eisenbahninfrastrukturunternehmen dafür Sorge tragen, dass das eingesetzte Personal über die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt. Mit welchem Ausbildungsumfang dies gewährleistet werden soll, bleibt den Unternehmen überlassen. So kann eine Person bereits nach vier bis fünf Monaten Ausbildung als Fahrdienstleiter in einem Stellwerk arbeiten und dort für weitreichende, sicherheitsrelevante Entscheidungen verantwortlich sein. Also: Die EiB-Ausbildung ist der wertvollste und der beste Weg, wird aber nicht von allen Unternehmen beschritten, weil eine umfassende Ausbildung entsprechend teuer ist.
Meine Bewertung:
„Was wir dringend brauchen, sind klare Vorgaben für die Ausbildung von Lokführern und Fahrdienstleitern. Dass diese sicherheitsrelevanten Berufe in wenigen Monaten ausgebildet werden, muss schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Wir brauchen Prüfer, die völlig unabhängig vom ausbildenden Unternehmen sind.“
- Arbeitsbedingungen im Schienen- und Fernbusverkehr
Anmerkungen zu einzelnen Antworten
Bahnverkehr
Antwort auf Frage 3 (Wettbewerbsverzerrungen durch Missachtung von Lenkzeitvorschriften durch einzelne Unternehmen): Die Bundesregierung führt hier Verordnungen aus und suggeriert damit, dass es keinen unlauteren Wettbewerb durch die Missachtung von Arbeits‑, Lenk- und Ruhezeiten gibt. Dies entspricht aber leider nicht den Tatsachen. Mir liegen Berichte vor, wonach es immer wieder zu erheblichen Missachtungen der genannten Schutzbestimmungen kommt. Darunter leiden die Gesundheit der betroffenen Beschäftigten und die Sicherheit im Bahnverkehr.
Antwort auf Frage 5 (Einsatz von Zeitarbeitskräften): Die Bundesregierung weicht der Fragestellung nach dem Einsatz von Zeitarbeitskräften im Bahnbereich aus. Und dies, obwohl die Bundesagentur für Arbeit als aufsichtführende Behörde für die Zeitarbeit eine detaillierte Statistik führt, aus der heraus sich die Frage beantworten lassen müsste.
Antwort auf die Fragen 6 und 7 (Bewertung der Tatsache, dass es keine detaillierten Vorgaben für die Berufsausbildungen im Bahnbereich gibt): Siehe oben.
Antwort auf Fragen 9 und 10 (hier geht es um die Sicherheit im Bahnverkehr, das Image der Bahnberufe und mögliche Pläne des Bundes für eine bessere Qualifizierung des Bahnpersonals): Siehe oben. Und ergänzend dazu: Es gibt keine definierten Ausbildungsinhalte. Die Mindestvoraussetzung für die Ausbildung beschränkt sich auf den unmittelbar vorgesehenen Personaleinsatz und beinhaltet keine umfassende Grundausbildung. In der Fachszene wird daher von „Schnellbesohlung“ gesprochen.
Dass die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf sieht, spricht Bände.
Fernbus
Antwort auf Frage 12 (Hier geht es darum, ob die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen hat und wie sie diese bewertet): Es gibt einen deutlichen Anstieg von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Aber die Bundesregierung antwortet nicht auf die Frage, wie sie diese bewertet.
Antwort auf Fragen 13 und 14 (hier habe ich nach den möglichen Gründen für Verstöße gegen die Lenkzeiten gefragt): Die Bundesregierung wurde nach den Gründen für den Anstieg der Verstöße gefragt. Die Antwort geht deutlich an der Fragestellung vorbei.
Antwort auf Fragen 15 und 19 (hier habe ich nach Konsequenzen aus den festgestellten Verstößen und die Einschätzung der Verkehrssicherheit gefragt): Es ist gut und überfällig, dass der Bund die Ergebnisse der Kontrollen durch Bund und Bundesländer abgleicht und prüfen möchte, wie dieser Entwicklung entgegengesteuert werden kann.
Ebenso notwendig ist die Umsetzung der Ankündigung effektiver Kontrollen und konsequenter Ahndung von Verstößen.
Meine zusammenfassende Bewertung der Arbeitsbedingungen im Bahn- und Fernbusverkehr:
„Der Bund kommt zu langsam in die Gänge. Angesichts des deutlichen Anstiegs von Verstößen gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten hätte schon viel früher mit mehr Kontrollen und einer konsequenten Ahnung bei Verstößen reagiert werden müssen. Es geht um die Gesundheit der Beschäftigten und die Sicherheit der Fahrgäste. Damit spielt man nicht.“