Arbeitsförderung neu ausrichten – Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

Schild Jobcenter23.02.2015

 

Arbeits­för­de­rung neu aus­rich­ten – Nach­hal­ti­ge Inte­gra­ti­on und Teil­ha­be statt Aus­gren­zung

So lau­tet der Titel eines aktu­el­len Antra­ges der grü­nen Bun­des­tags­frak­ti­on zehn Jah­re nach den strit­ti­gen Hartz-Refor­men. Ich habe ihn in der LAG WISO (Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Wirt­schaft, Finan­zen und Sozia­les der Grü­nen in Baden-Würt­tem­berg) vor­ge­stellt.

Wäh­rend die Arbeits­lo­sig­keit in den letz­ten Jah­ren ins­ge­samt deut­lich gesun­ken ist, muss eine anhal­tend hohe Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit beklagt wer­den. Betrof­fen sind eine Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land. Der Anteil der­je­ni­gen, die die nicht ein, son­dern zwei Jah­re und län­ger arbeits­los sind, steigt. Rund die Hälf­te von ihnen ver­fügt über kei­ne oder eine ver­al­te­te Aus­bil­dung. In Baden-Würt­tem­berg trifft dies auf bis zu 80 Pro­zent der Lang­zeit­ar­beits­lo­sen zu. Ver­schärft wur­de die Pro­ble­ma­tik dadurch, dass die frü­he­re schwarz-gel­be Bun­des­re­gie­rung die Mit­tel für För­der- und Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men rigo­ros zusam­men gestri­chen hat. Die Gro­Ko mit ihrem sozi­al­de­mo­kra­tisch geführ­ten Arbeits­mi­nis­te­ri­um beab­sich­tigt kei­ne grund­le­gen­de Umkehr. Dabei machen die genann­ten Fak­ten den Reform­be­darf in der Arbeits­markt­po­li­tik deut­lich.

Der Antrag der Bun­des­tags­frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht fol­gen­de Ver­bes­se­run­gen vor, um von Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit betrof­fe­nen Men­schen wirk­lich zu hel­fen:

  1. Auf­bau eines ver­läss­li­chen Sozia­len Arbeits­mark­tes auf Basis des Pas­siv-Aktiv-Tau­sches.

Statt befris­te­ter stan­dar­di­sier­ter Mas­sen-Maß­nah­men sind pass­ge­naue und indi­vi­dua­li­sier­te Inte­gra­ti­ons­stra­te­gien erfor­der­lich. Es bedarf indi­vi­du­el­ler und ver­zahn­ter För­der­ket­ten mit dem Ziel der mit­tel- und lang­fris­ti­gen Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on. Dazu ist auch die Erwei­te­rung der sozi­al­päd­ago­gi­schen Beglei­tung von Arbeits­lo­sen not­wen­dig, um die Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt abzu­si­chern.

Für geschätzt 200.000 bis 400.000 lang­zeit­ar­beits­lo­se Men­schen kann der sozia­le Arbeits­markt eine Chan­ce dar­stel­len.

  1. Der gel­ten­de Vor­rang für Ver­mitt­lung vor Wei­ter­bil­dung muss vor allem für gering qua­li­fi­zier­te Arbeits­lo­se weg­fal­len.

Erst mit einer bes­se­ren Qua­li­fi­ka­ti­on steigt die Chan­ce auf eine dau­er­haf­te Über­win­dung von Arbeits­lo­sig­keit.

Der voll­stän­di­ge Antrag kann hier nach­ge­le­sen wer­den: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/039/1803918.pdf