28.12.2020
Anfrage an Bundesregierung – Gespräch mit DB
Auf der Höllentalbahn zeigt sich besonders deutlich: Man kann die schönsten Fahrpläne schmieden. Wenn aber die Infrastruktur unzulänglich entwickelt ist, lassen sich diese nicht fahren.
In einer Anfrage an die Bundesregierung hatte ich nach konkreten, überwiegend kurz- und mittelfristig umsetzbaren Verbesserungsmöglichkeiten an der Infrastruktur verschiedener Bundesschienenwege in Baden-Württemberg gefragt. Bezugnehmend auf die Höllentalbahn hatte ich mich nach dem Austausch von Weichen, der Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik, dem Bau zusätzlicher Kreuzungsbahnhöfe und weiteren Möglichkeiten zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit erkundigt. Die Antworten fielen weitgehend ernüchternd aus. Es seien keine infrastrukturellen Maßnahmen über das hinaus, was in den vergangenen Jahren umgesetzt wurde, vorgesehen. Die Bundesregierung verwies jedoch darauf, dass die Erhöhung der Geschwindigkeit von 50 auf 60 Stundenkilometer auf dem Steilstreckenabschnitt zwischen Himmelreich und Hirschsprung beantragt worden sei. In einem Gespräch, das ich kürzlich mit der Deutschen Bahn geführt hatte, kündigte das Unternehmen die Geschwindigkeitserhöhung zum Fahrplanwechsel (dieser fand am 13.12.2020 statt) an. Außerdem solle mit weiteren Maßnahmen, so an Signalen und Bahnübergängen, nochmal zusätzliche Minuten gewonnen werden. Dies alles solle der Fahrplanstabilität dienen.
Mein Fazit zum gegenwärtigen Zeitpunkt: Es handelt sich um einen Schienenweg des Bundes. Doch dieser stiehlt sich aus der Verantwortung für seine Infrastruktur und überlässt das Handeln dem Land. Das Grundproblem ist, dass der Bund sich an Betriebskonzepten orientiert und feststellt, dass sich diese mit der bestehenden bzw. teilweise ausgebauten Infrastruktur fahren lassen müssten. Die für den Bahnverkehr zuständigen Aufgabenträger werden aber immer fahrbare, wenngleich wie für die Breisgau-S-Bahn bisweilen auch (zu) anspruchsvolle Betriebskonzepte entwickeln. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastzahlen bei der Bahn bis zum Jahr 2030 verdoppeln zu wollen. Dieses Ziel unterstütze ich ausdrücklich. Der Bund muss dafür dann aber auch für eine ausreichend leistungsfähige Infrastruktur sorgen. Das Mindeste wäre, dass er das „Standardisierte Verfahren“ so ändert, dass zweigleisige Streckenabschnitte zur Vermeidung von Betriebsstörungen und zur Verbesserung der Betriebsqualität förderfähig werden. Derzeit ist es so, dass derartige Investitionen im formalisierten Rechenmodell einseitig nur die Kosten, nicht aber den gegenüberzustellenden Nutzen in die Höhe treibt. Dadurch würde ein solches Projekt formal in die Unwirtschaftlichkeit abrutschen und seine Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Gesamten verlieren. Der Bund fördert also bestenfalls nur die für ein Betriebskonzept unabdingbar erforderliche Infrastruktur, jedoch gar nichts mehr, wenn eine Infrastruktur geschaffen werden soll, die auf eine etwas höhere Leistungsfähigkeit, Kapazität und damit eine höhere Betriebsqualität abzielt.