Bahn steigt aus Glyphosat aus

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28.11.2019

Mehrere Alternativen in der Diskussion

Die Deut­sche Bahn wird aus Gly­pho­sat aus­stei­gen. Der Druck hat gewirkt. Die Alter­na­ti­ven sind noch nicht klar.

Auf eine Anfra­ge von mir haben die Bun­des­re­gie­rung und die Deut­sche Bahn erklärt, dass im kom­men­den Jahr die aus­ge­brach­ten Men­gen hal­biert und bis Ende 2022 voll­stän­dig auf die Anwen­dung des Unkraut­ver­nich­tungs­mit­tels Gly­pho­sat ver­zich­tet wer­den wird. Wir wis­sen, wie schwie­rig es ist, Gleis­an­la­gen von Bewuchs frei zu hal­ten. Frü­her wur­de dies hän­disch gemacht, was heu­te – viel­leicht von Aus­nah­men abge­se­hen – nicht mehr vor­stell­bar ist. Und doch ist seit lan­ger Zeit klar, dass auch die Bahn aus die­sem nach offi­zi­el­ler Ein­schät­zung “wahr­schein­lich krebs­er­re­gen­den” Total­her­bi­zid, das alle nicht gen­tech­nisch ange­pass­ten Pflan­zen ver­nich­tet, aus­stei­gen muss. Auch auf­grund der nega­ti­ven Fol­gen für Tier- und Pflan­zen­welt ist ein Aus­stieg von­nö­ten. Daher begrü­ßen wir den Schritt der Deut­schen Bahn, erst die ein­ge­setz­ten Men­gen hal­bie­ren und bis Ende 2022 ganz aus­stei­gen zu wol­len. Dies ist ein Schritt hin zu einer grü­nen Bahn und dürf­te auch für ande­re Ein­satz­be­rei­che nicht fol­gen­los blei­ben. Dazu hat der Druck von Umwelt­ver­bän­den, Grü­nen und der Öffent­lich­keit maß­geb­lich bei­getra­gen.

Wir wer­den nun mit Inter­es­se ver­fol­gen, wel­che alter­na­ti­ven Ver­fah­ren statt­des­sen zum Ein­satz kom­men. In der Ant­wort auf mei­ne Fra­ge wur­den vier mög­li­che Alter­na­ti­ven benannt: Heiß­was­ser, elek­tri­scher Strom und UV-C-Licht. Die­se Ver­fah­ren wür­den „auf ihre Ver­träg­lich­keit mit der Gleis­in­fra­struk­tur und mög­li­che Umwelt­aus­wir­kun­gen“ geprüft. Als vier­te Vari­an­te wer­de der Ein­satz sog. „Bio­her­bi­zi­de“ geprüft, „sofern die­se eine Zulas­sung erhal­ten“. Ins­be­son­de­re bei der Her­bi­zid-Vari­an­te wird genau hin­zu­schau­en sein.

Gly­pho­sat wur­de von der EU im Jahr 2017 auf wei­te­re fünf Jah­re zuge­las­sen. Noch ist offen, ob der Her­stel­ler Bay­er einen erneu­ten Zulas­sungs­an­trag stel­len wird und ob und ggf. unter wel­chen Bedin­gun­gen die EU die­sen bewil­li­gen wird.