Beeinträchtigung der S‑Bahnen durch Bau von Stuttgart 21 auf den Fildern: DB sorgt weiter für Verwirrung

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18.08.2015 (Pres­se­er­klä­rung)

Wird der Betrieb der S‑Bahn-Lini­en S 2 und S 3 durch die Bau­ar­bei­ten für Stutt­gart 21 auf den Fil­dern beein­träch­tigt? Und wenn ja: In wel­chem Aus­maß? Immer wie­der wur­de die Deut­sche Bahn, die das Pro­jekt „Stutt­gart 21“ ver­ant­wor­tet, von der Kom­mu­nal­po­li­tik in den Fil­der­städ­ten danach gefragt. Zum Bahn­pro­jekt gehö­ren auf den Fil­dern der Bau der „Rohrer Kur­ve“ bei Ober­aichen der Ein­bau von Wei­chen zwi­schen Ober­aichen und Ech­ter­din­gen sowie der Bau eines drit­ten Glei­ses neben dem bestehen­den S‑Bahnhof am Flug­ha­fen. Damit sol­len Fern­zü­ge der Gäu­bahn aus Rich­tung Zürich kom­mend auf die Tras­se der S‑Bahn bis zum Flug­ha­fen und von dort über den Fil­der­tun­nel zum Haupt­bahn­hof in Stutt­gart gelan­gen kön­nen. Bereits vor über einem Jahr – der Bahn­kon­zern ver­folg­te damals für „Stutt­gart 21“ auf den Fil­dern noch ande­re Plä­ne – wur­den wider­sprüch­li­che Bot­schaf­ten gesen­det. Erst hieß es, der S‑Bahn-Betrieb wür­de nur für sechs Tage beein­träch­tigt. Spä­ter hieß es dann, der Betrieb bei­der Lini­en müs­se an zwei Wochen­en­den ein­ge­stellt wer­den und die Linie S 2 kön­ne für sechs Wochen nur bis zur Sta­ti­on „Ter­mi­nal“ ver­keh­ren. Dafür sei ein Schie­nen­er­satz­ver­kehr zwi­schen dem Flug­ha­fen und Fil­der­stadt vor­ge­se­hen. Im Früh­jahr haben sich die Pro­jekt­part­ner des Mil­li­ar­den­pro­jek­tes auf Plan­än­de­run­gen bei der Flug­ha­fen­an­bin­dung ver­stän­digt. Bahn-Vor­stands­mit­glied Vol­ker Kefer hat­te im Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schuss behaup­tet, der S‑Bahn-Ver­kehr kön­ne „ganz nor­mal wei­ter­lau­fen, wäh­rend der gesam­ten Lauf­zeit des Pro­jek­tes“, zitiert der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mat­thi­as Gastel aus dem Sit­zungs­pro­to­koll. „Das hat mich gefreut, aber auch ver­wun­dert. Und ich woll­te Gewiss­heit bekom­men, ob das stimmt.“ Daher rich­te­te er eine Anfra­ge an die Bun­des­re­gie­rung. Doch die­se erklär­te sich für nicht zustän­dig. „Sie hät­te ja bei der Bahn nach­fra­gen und damit für Klar­heit sor­gen kön­nen. Schließ­lich befin­det sich die DB im Eigen­tum des Bun­des“, so der Abge­ord­ne­te aus Fil­der­stadt. Er wand­te sich dar­auf­hin direkt an die Deut­sche Bahn. Nach einem Monat kam eine knap­pe Ant­wort: „Die Rea­li­sie­rung des Plan­fest­stel­lungs­ab­schnit­tes 1.3a hat kei­nen Ein­fluss auf den S‑Bahn-Ver­kehr“. Da die­ser Plan­ab­schnitt außer­halb der S‑Bahn-Stre­cke liegt, kann er auch kei­nen Ein­fluss

auf die­se haben. „Die wol­len mich ver­schau­keln“, ärger­te sich Gastel. „Mei­ne Fra­ge war ein­deu­tig for­mu­liert und wie­der bekom­me ich kei­ne Ant­wort.“ Erst auf noch­ma­li­ge Nach­fra­ge ant­wor­te­te die Bahn: „Der S‑Bahn-Ver­kehr auf den Lini­en S 2 und S 3 zwi­schen Rohr, Flughafen/Messe und Bern­hau­sen kann wäh­rend der Rea­li­sie­rung die­ses Abschnit­tes nicht im nor­ma­len Umfang betrie­ben wer­den.“ Was genau dies bedeu­tet, ließ der Kon­zern offen.

Mat­thi­as Gastel hat Ver­ständ­nis dafür, dass nicht in jedem Pla­nungs­sta­di­um jede Fra­ge beant­wor­tet wer­den kann. Zumal bis­he­ri­ge Plä­ne zwi­schen­zeit­lich in Tei­len ver­wor­fen wur­den. „Dass es aber auch nach der Umpla­nung erneut zu wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen kommt, spricht nicht unbe­dingt für die Pla­nungs­kom­pe­tenz der DB. Erst soll es für die S‑Bahnen kei­ne Beein­träch­ti­gun­gen geben. Dann wer­den Fra­gen danach nicht beant­wor­tet. Und schließ­lich gibt es doch Ein­schrän­kun­gen. Man weiß nur noch nicht wel­che. Wenn die Bahn ver­wir­ren will, soll sie so wei­ter machen. Wenn sie die Kom­mu­nen und die Fahr­gäs­te auf den Fil­dern ernst neh­men und infor­mie­ren will, muss sie ihren Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stil deut­lich ver­än­dern“, so Mat­thi­as Gastel.