Besuch bei einem Vertriebsunternehmen von Elektrokleinstfahrzeugen
Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Chris Kühn habe ich die Firma Hammer International in Ammerbuch bei Tübingen besucht. Das 2014 gegründete Unternehmen handelt mit Elektrokleinstfahrzeugen, zum Beispiel Segways und elektrischen Einrädern. Wir haben uns mit Geschäftsführer Andreas Hammer über die rechtliche Situation der Fahrzeuge unterhalten und uns von ihm über die unterschiedlichen Modelle informieren lassen. Denn E‑Mobilität ist für uns nicht nur das E‑Auto. Auch kleinere Fahrzeuge können, nach persönlichen Präferenzen gegebenenfalls elektrisch angetrieben, eine nachhaltigere Mobilität ermöglichen.
Für die meisten Elektrokleinstfahrzeuge gibt es in Deutschland allerdings keine Zulassungsmöglichkeit. Mit Ausnahme von Segways ist die rechtliche Situation nicht geklärt, und somit besteht weder auf Geh- noch auf Radwegen oder Fahrbahnen die Möglichkeit, diese Fahrzeuge legal zu nutzen. Nur auf Privatgelände ist eine Nutzung zulässig. Trotzdem werden elektrische Einräder und Tretroller von den Menschen immer häufiger genutzt, da sie für kurze und mittlere Strecken und in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr praktisch und umweltfreundlich sind.
Andreas Hammer hat uns das Produktportfolio seines Unternehmens vorgestellt. Es vertreibt Segways, elektrische Tretroller und Einräder. Ein solches E‑Einrad beispielsweise wiegt etwa zwölf Kilogramm, erreicht bis zu 25 km/h und eine Reichweite von 30 Kilometern. Laut Geschäftsführer Hammer kann man mit dem Einrad problemlos mit dem Verkehr auf einem Radweg mitschwimmen. Auch zwei regelmäßige Nutzer eines Einrades konnten bestätigen, dass bei einer vorausschauenden Fahrweise keine Probleme mit anderen Verkehrsteilnehmern auftreten. Mit einer Fingerklingel kann man sich beispielsweise bei Fußgängern bemerkbar machen. Hammer International bietet den Käufern eines Einrades einen Einführungskurs für das Fahrzeug an. Die Idee des Geschäftsführers ist ein kleiner Führerschein, der zur sicheren Nutzung solcher Gefährte befähigt. Außerdem wünschen sich Hammer und seine Kunden, dass diese Fahrzeuge bald legal in Deutschland gefahren werden dürfen.
Außerdem verkauft Hammer neben E‑Motorrädern einen klappbaren Elektro-Scooter. Diese Eigenentwicklung des Unternehmens hat eine Straßenzulassung in der Mofa-Kategorie und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Bei einer Ladezeit an der Steckdose von zwei bis vier Stunden hat er eine Reichweite von 30 bis 40 Kilometern.
Auf die Frage, wie viele Fahrzeuge im Bereich der Mikroelektromobilität in Deutschland unterwegs seien, schätzte Hammer die Zahl auf 5000 bis 7000 Fahrzeuge. Sein Unternehmen verkaufe jährlich etwa 800 Stück. Zum Vergleich nannte er Frankreich, wo pro Monat über 1000 solcher Fahrzeuge bestellt werden. In Frankreich ist ihre Nutzung, wie auch in Polen, Niederlande, der Schweiz und zahlreichen anderen Ländern gesetzlich zugelassen und geregelt.
Die Vorteile dieser Fahrzeuge sind geringe Größe und Gewicht. Dadurch eignen sie sich für die Nutzung in der Stadt, wo sie platzsparend „geparkt“ und geladen werden können. Sie können im Kurzstreckenbereich so manche Autofahrt ersetzen und als Zubringer zu Bus und Bahn nützlich sein. Für den Ein-Personen-Transport sind sie deutlich effizienter und nachhaltiger als ein tonnenschweres Auto. Im Rahmen neuer Mobilitätsformen mit zunehmend verkehrsträgerübergreifenden Wegeketten können Elektrokleinstfahrzeuge eine Rolle spielen.
Wir möchten im Sinne aller Verkehrsteilnehmenden, dass ihre Nutzung unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit ermöglicht und rechtlich geregelt wird. Wir wollen die Klärung, durch wen sie wo und unter welchen Bedingungen genutzt werden dürfen.
Deshalb habe ich zusammen mit Fraktionskollegen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um zu erfragen, wie sich der Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge entwickelt und wie die Regierung die rechtliche Regelung der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen angehen will, auch mit Blick auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Thema, die bereits 2014 durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben worden war und dieser seit Mai 2017 vorliegt, aber uns noch nicht zugänglich ist.
Des Weiteren habe ich den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die Rechtslage in Deutschland sowie die Rechtslagen in einer Reihe europäischer und außereuropäischer Länder darzustellen.
Zum Abschluss unseres Besuches konnten wir die verschiedenen Modelle erproben und uns vom Fahrspaß, der dazu gehören darf, überzeugen.