E‑Tretroller & Co: Cool und praktisch, aber nicht legal

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28.06.2018

Besuch bei einem Vertriebsunternehmen von Elektrokleinstfahrzeugen

Gemein­sam mit mei­nem Frak­ti­ons­kol­le­gen Chris Kühn habe ich die Fir­ma Ham­mer Inter­na­tio­nal in Ammer­buch bei Tübin­gen besucht. Das 2014 gegrün­de­te Unter­neh­men han­delt mit Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen, zum Bei­spiel Seg­ways und elek­tri­schen Ein­rä­dern. Wir haben uns mit Geschäfts­füh­rer Andre­as Ham­mer über die recht­li­che Situa­ti­on der Fahr­zeu­ge unter­hal­ten und uns von ihm über die unter­schied­li­chen Model­le infor­mie­ren las­sen. Denn E‑Mobilität ist für uns nicht nur das E‑Auto. Auch klei­ne­re Fahr­zeu­ge kön­nen, nach per­sön­li­chen Prä­fe­ren­zen gege­be­nen­falls elek­trisch ange­trie­ben, eine nach­hal­ti­ge­re Mobi­li­tät ermög­li­chen.

Für die meis­ten Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge gibt es in Deutsch­land aller­dings kei­ne Zulas­sungs­mög­lich­keit. Mit Aus­nah­me von Seg­ways ist die recht­li­che Situa­ti­on nicht geklärt, und somit besteht weder auf Geh- noch auf Rad­we­gen oder Fahr­bah­nen die Mög­lich­keit, die­se Fahr­zeu­ge legal zu nut­zen. Nur auf Pri­vat­ge­län­de ist eine Nut­zung zuläs­sig. Trotz­dem wer­den elek­tri­sche Ein­rä­der und Tret­rol­ler von den Men­schen immer häu­fi­ger genutzt, da sie für kur­ze und mitt­le­re Stre­cken und in Kom­bi­na­ti­on mit dem öffent­li­chen Ver­kehr prak­tisch und umwelt­freund­lich sind.

Andre­as Ham­mer hat uns das Pro­dukt­port­fo­lio sei­nes Unter­neh­mens vor­ge­stellt. Es ver­treibt Seg­ways, elek­tri­sche Tret­rol­ler und Ein­rä­der. Ein sol­ches E‑Einrad bei­spiels­wei­se wiegt etwa zwölf Kilo­gramm, erreicht bis zu 25 km/h und eine Reich­wei­te von 30 Kilo­me­tern. Laut Geschäfts­füh­rer Ham­mer kann man mit dem Ein­rad pro­blem­los mit dem Ver­kehr auf einem Rad­weg mit­schwim­men. Auch zwei regel­mä­ßi­ge Nut­zer eines Ein­ra­des konn­ten bestä­ti­gen, dass bei einer vor­aus­schau­en­den Fahr­wei­se kei­ne Pro­ble­me mit ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern auf­tre­ten. Mit einer Fin­ger­k­lin­gel kann man sich bei­spiels­wei­se bei Fuß­gän­gern bemerk­bar machen. Ham­mer Inter­na­tio­nal bie­tet den Käu­fern eines Ein­ra­des einen Ein­füh­rungs­kurs für das Fahr­zeug an. Die Idee des Geschäfts­füh­rers ist ein klei­ner Füh­rer­schein, der zur siche­ren Nut­zung sol­cher Gefähr­te befä­higt. Außer­dem wün­schen sich Ham­mer und sei­ne Kun­den, dass die­se Fahr­zeu­ge bald legal in Deutsch­land gefah­ren wer­den dür­fen.

Außer­dem ver­kauft Ham­mer neben E‑Motorrädern einen klapp­ba­ren Elek­tro-Scoo­ter. Die­se Eigen­ent­wick­lung des Unter­neh­mens hat eine Stra­ßen­zu­las­sung in der Mofa-Kate­go­rie und eine Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit von 25 km/h. Bei einer Lade­zeit an der Steck­do­se von zwei bis vier Stun­den hat er eine Reich­wei­te von 30 bis 40 Kilo­me­tern.

Auf die Fra­ge, wie vie­le Fahr­zeu­ge im Bereich der Mikro­elek­tro­mo­bi­li­tät in Deutsch­land unter­wegs sei­en, schätz­te Ham­mer die Zahl auf 5000 bis 7000 Fahr­zeu­ge. Sein Unter­neh­men ver­kau­fe jähr­lich etwa 800 Stück. Zum Ver­gleich nann­te er Frank­reich, wo pro Monat über 1000 sol­cher Fahr­zeu­ge bestellt wer­den. In Frank­reich ist ihre Nut­zung, wie auch in Polen, Nie­der­lan­de, der Schweiz und zahl­rei­chen ande­ren Län­dern gesetz­lich zuge­las­sen und gere­gelt.

Die Vor­tei­le die­ser Fahr­zeu­ge sind gerin­ge Grö­ße und Gewicht. Dadurch eig­nen sie sich für die Nut­zung in der Stadt, wo sie platz­spa­rend „geparkt“ und gela­den wer­den kön­nen. Sie kön­nen im Kurz­stre­cken­be­reich so man­che Auto­fahrt erset­zen und als Zubrin­ger zu Bus und Bahn nütz­lich sein. Für den Ein-Per­so­nen-Trans­port sind sie deut­lich effi­zi­en­ter und nach­hal­ti­ger als ein ton­nen­schwe­res Auto. Im Rah­men neu­er Mobi­li­täts­for­men mit zuneh­mend ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­den Wege­ket­ten kön­nen Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge eine Rol­le spie­len.

Wir möch­ten im Sin­ne aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den, dass ihre Nut­zung unter Berück­sich­ti­gung der Ver­kehrs­si­cher­heit ermög­licht und recht­lich gere­gelt wird. Wir wol­len die Klä­rung, durch wen sie wo und unter wel­chen Bedin­gun­gen genutzt wer­den dür­fen.

Des­halb habe ich zusam­men mit Frak­ti­ons­kol­le­gen eine Klei­ne Anfra­ge an die Bun­des­re­gie­rung gerich­tet, um zu erfra­gen, wie sich der Bereich der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge ent­wi­ckelt und wie die Regie­rung die recht­li­che Rege­lung der Nut­zung von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen ange­hen will, auch mit Blick auf eine Stu­die der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (BASt) zum The­ma, die bereits 2014 durch die Bun­des­re­gie­rung in Auf­trag gege­ben wor­den war und die­ser seit Mai 2017 vor­liegt, aber uns noch nicht zugäng­lich ist.

Des Wei­te­ren habe ich den Wis­sen­schaft­li­chen Dienst des Bun­des­ta­ges beauf­tragt, die Rechts­la­ge in Deutsch­land sowie die Rechts­la­gen in einer Rei­he euro­päi­scher und außer­eu­ro­päi­scher Län­der dar­zu­stel­len.

Zum Abschluss unse­res Besu­ches konn­ten wir die ver­schie­de­nen Model­le erpro­ben und uns vom Fahr­spaß, der dazu gehö­ren darf, über­zeu­gen.