Brief an das Eisenbahnbundesamt, 03.04.2015; ergänzt um die Antwort
Genehmigung des Brandschutzkonzeptes zum geplanten Tiefbahnhof des Projektes Stuttgart 21
Sehr geehrte Damen und Herren,
das aktuelle Brandschutzkonzept zum Tiefbahnhof Stuttgart 21 liegt vor und ist öffentlich bekannt geworden. Das EBA möchte laut verschiedener Pressemittteilungen dieses Konzept trotz grundlegender Mängel genehmigen. Ich habe erhebliche Bedenken gegen diese Genehmigung und möchte daher auf folgende kritische Punkte hinweisen.
Zum einen wurde der Einbau zusätzlicher Treppenhäuser geplant. Diese sollen allerdings nur in feuerhemmender anstatt feuerbeständiger Bauweise erstellt werden, was möglicherweise unzureichend ist.
Außerdem müssten normalerweise für einen solchen Einbau die Bahnsteige verbreitert werden, was im engen Tunneltrog jedoch nicht möglich ist. Die zusätzlichen Treppenhäuser verengen somit die Bahnsteige auf ein Maß, das nicht nur für Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Kinderwagen und viel Gepäck etc. völlig inakzeptabel ist. Es kann aus jeder Sicht nur noch als Engpass beschrieben werden kann. Ich bin der Meinung, dass so etwas in einem Neubau nicht geschehen darf.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die unklare Anzahl an Personen, welche sich auf den Bahnsteigen befinden können und evakuiert werden müssen. Das EBA geht offensichtlich weiter von durchschnittlich ca. 4000 Personen pro Bahnsteig aus. Ich bezweifele, dass diese Anzahl ausreicht.
Im Betriebskonzept ist nicht nur in seltenen Ausnahmefällen die Doppelbelegung der Gleise vorgesehen. Mir ist es unverständlich, dass die dadurch häufiger wahrscheinliche höhere Personenzahl in den Zügen wie auf den Bahnsteigen für die Dimensionierung des Brandschutzes keine Rolle spielen soll. Es darf nicht geschehen, dass das Betriebsprogramm am Ende abgespeckt werden muss, weil der Brandschutz auf zu geringe Fahrgastzahlen ausgelegt wurde. Der Brandschutz sollte von Anfang an auf das Betriebskonzept ausgerichtet sein – nicht umgekehrt. Entweder drohen am Ende teure brandschutzrechtliche Nachrüstungen oder Einschränkungen bei (der ohnehin fragwürdigen) Leistungsfähigkeit – oder gar beides.
Ich bitte Sie, mir zu erläutern, warum das Brandschutzkonzept in dieser Form trotz der offenkundigen Mängel genehmigt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort vom 21.05., hier geringfügig gekürzt wiedergegeben
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
das ganzheitliche Brandschutzkonzept hatte die Vorhabenträgerin zur 6. Planänderung im Planfeststellungsabschnitt 1.1 eingereicht. Antraggegenstand in dem Verfahren waren die geänderte Ausführung der Zugangsschalen, die geänderte Anordnung der Bahnsteigzugänge inklusive Anpassung der Stege und Aufzüge in der Bahnhofshalle und Errichtung zusätzlicher Fluchttreppenhäuser, der Entfall des Versorgungstunnels sowie Änderungen im Bereich der Lounge, die mit einer Anpassung auf dem künftigen Straßburger Platz einhergehen.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde das Planänderungsverfahren inzwischen abgeschlossen. Dem Beschluss war eine Überprüfung des Brandschutzkonzeptes durch einen unabhängigen, fachkundigen Sachverständigen vorausgegangen. Auch die Träger öffentlicher Belange – wie etwa die vor Ort für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Behörden – wurden selbstverständlich im Verfahren beteiligt und haben ihre Stellungsnahmen ebenfalls mit einem grundsätzlich positiven Votum abgegeben. Ich kann Ihnen versichern, dass meine Behörde alle für die Planfeststellung relevanten Aspekte, die im Verfahren vorgebracht wurden, sorgfältig abgewogen hat. Im Ergebnis hat die Vorhabenträgerin den Nachweis über die Beherrschbarkeit aller bei einem Brand im Hauptbahnhof auftretenden Gefahren und Risiken erbracht.
Der Planfeststellungsbeschluss regelt zunächst nur die bauliche Dimensionierung des Brandschutzes. Erst im Rahmen der Ausführungsplanungen muss, wie allgemein üblich, ein detaillierter Brandschutznachweis geführt werden. Hier werden dann technische Festlegungen für den einzelnen Anwendungsfall in Übereinstimmung mit den Technischen Baubestimmungen so etwa auch die Festlegung der Feuerwiderstandsklassen, die die zu verwendenden Bauprodukte erfüllen müssen, getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Hörster