Brenzbahn soll ihre Potentiale besser ausschöpfen

Unter­su­chun­gen für Aus­bau lau­fen

Die Brenz­bahn, die sich auf einer Län­ge von 72 Kilo­me­ter zwi­schen Aalen und Ulm erstreckt, gehört zu den Stre­cken, die weit hin­ter ihren Mög­lich­kei­ten zurück­blei­ben. Die Stre­cke ist ein­glei­sig und nicht elek­tri­fi­ziert. Das soll sich ändern.

Immer­hin: Die Infra­struk­tur lässt Geschwin­dig­kei­ten von bis zu 140 Stun­den­ki­lo­me­ter im nörd­li­chen und sogar 160 Stun­den­ki­lo­me­ter im süd­li­chen Abschnitt sowie den Ein­satz von Nei­ge­tech­nik auf fast der gesam­ten Stre­cke zu. Der Betrieb stell­te sich zuletzt als eini­ger­ma­ßen sta­bil dar. Dabei wur­de das Bahn­an­ge­bot in den letz­ten Jah­ren bereits aus­ge­wei­tet: In Aalen fah­ren aktu­ell 34 Pro­zent mehr Züge als im Jahr 2011. In Gien­gen und Hei­den­heim ist ein Ange­bots-Plus von 10 Pro­zent zu ver­zeich­nen, in Sont­heim (Brenz) von sie­ben Pro­zent. Die größ­ten Ein­schrän­kun­gen erge­ben sich durch die Ein­glei­sig­keit. Das Land und die Kom­mu­nen der „Inter­es­sen­ge­mein­schaft Brenz­bahn“ wol­len den Infra­struk­tur­aus­bau in drei Pake­ten anpa­cken:

Paket 1 sieht den zwei­glei­si­gen Aus­bau zwi­schen Thal­fin­gen und Lan­ge­nau (9 Kilo­me­ter) sowie zwi­schen Nie­ders­tot­zin­gen und und Ber­gen­wei­ler (5 Kilo­me­ter) vor. Dadurch soll der IRE zwi­schen Ulm und Aalen von einem Zwei- auf einen Einstun­den­takt ver­dich­tet wer­den und das Ange­bot der RS51 (fak­tisch eine Regio­nal­bahn) ver­bes­sert wer­den. Die Unter­su­chung, ob eine Wirt­schaft­lich­keit gege­ben ist, läuft gera­de. Frü­hes­tens ab Jah­res­en­de könn­ten die Ergeb­nis­se vor­lie­gen. Das Paket 2 sieht den zwei­glei­si­gen Aus­bau zwi­schen Königs­bronn und Unter­ko­chen (10 Kilo­me­ter) vor. Dann soll eine neue Linie RS 52 stünd­lich Aalen mit Hei­den­heim ver­bin­den. Zudem sind neue Hal­te­punk­te in Aalen Süd und in Ober­ko­chen Süd vor­ge­se­hen. Die zwei­glei­si­gen Abschnit­te aus den bei­den Pake­ten sol­len übri­gens dem Begeg­nungs- und nicht einem Über­ho­lungs­ver­kehr die­nen. Paket 3 soll die Elek­tri­fi­zie­rung der Gesamt­stre­cke brin­gen. Dadurch sol­len sich Fahr­zeit­ge­win­ne und eine höhe­re Robust­heit der Fahr­plä­ne erge­ben. Ins­be­son­de­re auch für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sind bes­se­re Bedin­gun­gen zu erwar­ten. Span­nend wird sein, ob sich eine posi­ti­ve Wirt­schaft­lich­keit erge­ben wird. Denn die Ober­lei­tung soll kei­nen Nut­zen in Form von zusätz­li­chen Ange­bo­ten ermög­li­chen, son­dern mehr Resi­li­enz schaf­fen. Dafür befin­det sich gera­de eine Mach­bar­keits­stu­die im Ver­ga­be­ver­fah­ren. Ein Ergeb­nis ist aller­frü­hes­tens zum Ende des Jah­res zu erwar­ten.

Eine Erhö­hung der Stre­cken­ge­schwin­dig­keit ist nicht vor­ge­se­hen und die Zukunft der Nei­ge­tech­nik ist noch unge­klärt. Wenn sich die Pake­te als wirt­schaft­lich und damit als för­der­fä­hig nach dem Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (GVFG) des Bun­des erwei­sen, ist ein Pla­nungs- und Finan­zie­rungs­ver­trag zwi­schen den Land­krei­sen inklu­si­ve Neu-Ulm (Bay­ern mit wenig ambi­tio­nier­ter Bahn­po­li­tik), dem Stadt­kreis Ulm und der DB Netz abzu­schlie­ßen. Unklar ist noch, ob das Land dabei sein wird. Die DB Netz AG wur­de gebe­ten, sich um Mög­lich­kei­ten für eine beschleu­nig­te Umset­zung zu küm­mern. Ein Ansatz dafür ist, dass das Land eine Aus­fall­bürg­schaft über­nimmt, um die schnel­le­re Wei­ter­pla­nung zu ermög­li­chen.

Güter­ver­kehr

Der Güter­ver­kehr wird von der Zwei­glei­sig­keit sowie der Elek­tri­fi­zie­rung pro­fi­tie­ren. Es sol­len 740 Meter lan­ge Güter­zü­ge fah­ren kön­nen. Es sind auch tags­über Tras­sen für den Güter­ver­kehr vor­ge­se­hen. An der Stre­cke lie­gen gro­ße Unter­neh­men mit bahn­af­fi­nen Gütern. So hat die Papier­fa­brik Palm in Ober­ko­chen erst kürz­lich einen Gleis­an­schluss reak­ti­viert. An der Stre­cke lie­gen zudem Bosch (Haus­ge­rä­te) und Schwenk Zement.

Beschleu­ni­gung der Umset­zung?

Ein Ansatz, die wei­te­re Pla­nung sowie die bau­li­che Umset­zung zu beschleu­ni­gen, liegt – wie oben schon erwähnt – in einer Aus­fall­bürg­schaft des Lan­des. Der Bund ist gera­de dabei, Bahn­pro­jek­te zum „über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­se“ zu erklä­ren. Wir set­zen uns als Grü­ne dafür ein, dass dies für alle Pro­jek­te und damit auch die GVFG-geför­der­ten Vor­ha­ben gilt. Zudem wer­den gera­de die 70 Maß­nah­men­vor­schlä­ge der „Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne“ bewer­tet und hof­fent­lich bald mög­lichst umfang­reich in die Umset­zung gebracht. Eine für die Brenz­bahn zen­tra­le Maß­nah­me könn­te sein, die Nut­zen-Kos­ten-Berech­nung für Elek­tri­fi­zie­run­gen zu ver­ein­fa­chen. Die im Som­mer letz­ten Jah­res aktua­li­sier­te Bewer­tungs­me­tho­dik für GVFG-Pro­jek­te („Stan­dar­di­sier­tes Ver­fah­ren“) kommt dem Vor­ha­ben auf jeden Fall zugu­te.