Bundesregierung doch für Fahrverbote

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

Am Neckar­tor in Stutt­gart: Hier sind die Stick­oxid-Wer­te beson­ders hoch.

24.02.2018

Noch immer droht ein Flickenteppich verschiedener Regeln

Bereits im Jahr 2015 hat die EU-Kom­mis­si­on ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land ein­ge­lei­tet. Die Bun­des­re­gie­rung muss­te etwas lie­fern, um die Kom­mis­si­on zu besänf­ti­gen. Her­aus kam auf den letz­ten Drü­cker ein Brief, in dem unter ande­rem Ver­su­che mit Nah­ver­kehrs­an­ge­bo­ten zum Null­ta­rif vor­ge­schla­gen wur­den. Außer­dem wur­de gegen­über der EU-Kom­mis­si­on von der Ein­füh­rung wir­kungs­vol­ler Ver­kehrs­re­ge­lun­gen gespro­chen, um die von Fahr­zeu­gen mit fos­si­len Ver­bren­nungs­mo­to­ren aus­ge­hen­de Luft­ver­schmut­zung zu redu­zie­ren. Ich woll­te wis­sen, was das genau sein soll. In der Ant­wort kün­digt die Bun­des­re­gie­rung an, schon mit der nächs­ten Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) eine Rechts­grund­la­ge zur Anord­nung stre­cken­be­zo­ge­ner Fahr­ver­bo­te zu schaf­fen. Das ist inso­fern neu, als dass die Bun­des­re­gie­rung bis­her immer gegen Fahr­ver­bo­te argu­men­tiert hat. Nun will sie aber eine Rechts­grund­la­ge schaf­fen, die von den Städ­ten anlass­be­zo­gen (also abhän­gig von der Belas­tung) genutzt wer­den kann.

Es ist posi­tiv, dass die Bun­des­re­gie­rung nun bereit zu sein scheint, rechts­si­che­re Instru­men­te zu schaf­fen. Dies dürf­te den Druck auf die Auto­mo­bil­in­dus­trie erhö­hen, schmut­zi­ge Die­sel­fahr­zeu­ge tech­nisch nach­zu­rüs­ten, damit die eige­nen Fahr­zeu­ge nicht von den Fahr­ver­bo­ten betrof­fen sind. Außer­dem dürf­te der Druck stei­gen, wei­te­re Maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Stick­oxid­be­las­tung in Städ­ten zu ergrei­fen – bei­spiels­wei­se eine intel­li­gen­te Ver­kehrs­steue­rung, der Aus­bau des Öffent­li­chen Ver­kehrs und des Rad­ver­kehrs oder die Nach­rüs­tung bzw. Elek­tri­fi­zie­rung loka­ler Flot­ten.

Den­noch greift die Absicht viel zu kurz. Die Ver­ant­wor­tung stre­cken­be­zo­ge­ne Fahr­ver­bo­te umzu­set­zen läge so bei den Städ­ten. In Fol­ge könn­ten zahl­rei­che unter­schied­li­che Rege­lun­gen ent­ste­hen. Die Durch­set­zung von Fahr­ver­bo­ten kann aber nur sinn­voll und mit ver­tret­ba­rem Per­so­nal­auf­wand gewähr­leis­tet wer­den, wenn es ein­heit­li­che bun­des­wei­te Rege­lun­gen, wie bei­spiels­wei­se die Blaue Pla­ket­te, gibt.

Mein Kom­men­tar:
„Die Bun­des­re­gie­rung scheint Fahr­ver­bo­te inzwi­schen für unver­meid­lich zu hal­ten und gesteht damit ihr eige­nes Ver­sa­gen in Sachen Luft­rein­hal­tung ein. Es ist zwar gut, Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen, aber es droht ein Fli­cken­tep­pich unter­schied­lichs­ter Rege­lun­gen, weil die Bun­des­re­gie­rung die Ver­ant­wor­tung auf Städ­te und Kom­mu­nen abwälzt. Für eine bun­des­weit ein­heit­li­che Rege­lung braucht es end­lich die Blaue Pla­ket­te. Ein Teil der Lösung wäre aber vor allem, die tech­ni­sche Nach­rüs­tung schmut­zi­ger Die­sel­fahr­zeu­ge vor­an­zu­trei­ben. Es liegt jetzt klar in der Hand der Auto­mo­bil­in­dus­trie, in wie vie­len Städ­ten ihre eige­nen Kun­den mit Fahr­ver­bo­ten belegt wer­den.“

Hier geht es zur Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung: Mündl. Fra­ge Fahr­ver­bo­te