Bundesregierung nimmt Lärmschutzproblematik in L‑E nich ernst

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Pres­se­er­klä­rung, 07.04.2015

Nach Ansicht der Bun­des­re­gie­rung kommt der Schie­nen­bo­nus für Stutt­gart 21 in Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen zur Anwen­dung. Dies hat der zustän­di­ge Staats­se­kre­tär dem Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel aus Fil­der­stadt auf Anfra­ge mit­ge­teilt. Die Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung bedeu­tet, dass der tat­säch­lich zu erwar­ten­de Lärm­pe­gel um fünf Dezi­bel (A) bes­ser gerech­net wird. Dadurch sol­len Kos­ten für Lärm­schutz­maß­nah­men ver­mie­den wer­den. Der „Schie­nen­bo­nus“ wur­de mit Wir­kung zum 01. Janu­ar 2015 bun­des­weit abge­schafft. „Für Vor­ha­ben, deren Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vor dem 01.01.2015 eröff­net und für die die Plan­aus­le­gung öffent­lich bekannt gemacht ist, kann der Abschlag noch ange­wen­det wer­den“, so schreibt die Bun­des­re­gie­rung. Für Mat­thi­as Gastel ist die Ant­wort mehr als ärger­lich: „Dar­auf, dass es wesent­li­che Ände­run­gen am Gleis geben soll, ist die Bun­des­re­gie­rung über­haupt nicht ein­ge­gan­gen. Sie igno­riert schlicht die Fak­ten vor Ort.“ Der Abge­ord­ne­te, der als bahn­po­li­ti­scher Spre­cher sei­ner Frak­ti­on fun­giert und zu des­sen Schwer­punkt auch der Schie­nen­lärm zählt, hat­te in sei­ner Fra­ge aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass nicht nur die Gleis­la­ge ver­än­dert wird, was bereits als eine wesent­li­che Ände­rung gel­ten müs­se. Er hat auch dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass die neu­en Pla­nun­gen, auf die sich die Pro­jekt­part­ner im Grund­satz ver­stän­digt haben, den Ein­bau von Wei­chen vor­se­hen. „Dadurch muss der Pla­nungs­pro­zess als ein neu­er betrach­tet wer­den, bei dem der Schie­nen­bo­nus nicht mehr zur Anwen­dung kom­men kann. Dies bedeu­tet, dass für den Schutz der Anwoh­ner umfas­sen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen sind“, schluss­fol­gert Gastel. Im Übri­gen kann die Bun­des­re­gie­rung sich nicht aus der Ver­ant­wor­tung steh­len, wie sie es in ihrer Ant­wort getan hat. Dort hat­te sie geschrie­ben, sie neh­me auf die Ver­fah­ren kei­nen Ein­fluss und für das Anhö­rungs­ver­fah­ren sei das Land und für die Geneh­mi­gung das Eisen­bahn­bun­des­amt (EBA) zustän­dig. „Die Bun­des­re­gie­rung muss zumin­dest eine Mei­nung haben und kann sich nicht hin­ter dem EBA, das eine dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um unter­stell­te Behör­de ist, ver­ste­cken. Schließ­lich sol­len Fern­ver­kehrs­zü­ge über die Glei­se der S‑Bahn rol­len. Und für den Fern­ver­kehr ist immer noch der Bund zustän­dig“, for­dert Mat­thi­as Gastel die Bun­des­re­gie­rung auf, klar Posi­ti­on zu bezie­hen und sich für den Schutz der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Lärm und Erschüt­te­rung ein­zu­set­zen. Von der Deut­schen Bahn for­dert er, end­lich deut­lich zu machen, was sie – unge­ach­tet der Rechts­la­ge – in Sachen Lärm- und Erschüt­te­rungs­schutz zu tun gedenkt.