23.09.2017
Bund ignoriert weiter Engpässe im Schienennetz
Am 12. August 2017 kam es beim Bau des Rastatter Tunnels zu Absenkungen der darüber verlaufenden Gleise der Rheintalbahn. Diese ist in Folge dessen noch voraussichtlich bis Anfang Oktober komplett gesperrt. Insbesondere für Schienengüterverkehr hat dies mangels ausreichender Ausweichstrecken fatale Folgen.
Mit einer umfangreichen Kleinen Anfrage hatten wir versucht, mehr über den Unfallhergang, dessen Aufbereitung, die Organisation des Umleitungsverkehrs und vor allem über die Konsequenzen für künftige Schienenwege-Investitionen heraus zu bekommen.
Die Antworten der Bundesregierung zum Hergang des Unfalls und den unmittelbaren Folgen in Kürze:
Das „Vortriebsverfahren inklusive Vereisungsverfahren“ sei „weltweit erprobt“. Spezifisch sei lediglich „der relativ lange durchgehend vereiste Korridor“ gewesen. Die Bundesregierung räumt allerdings ein, dass ein anderes Bauverfahren als das im Ausschreibungsentwurf vorgesehene zur Anwendung gekommen sei. Aus Gründen von „Umwelt, Betrieb, Kosten und Terminen“ sei das Verfahren, das „von Bauexperten und Gutachtern empfohlen“ worden sei, festgelegt worden.
Zum genauen Hergang:
Am 12. August wurde um 10.47 Uhr Wassereintritt in der Tunnelbaustelle festgestellt. Die Sperrung der darüber verlaufenden Strecke erfolgte um 11.03 Uhr. Um 10.53 Uhr passierte ein Güterzug und um 11.03 Uhr noch ein Güterzug die Unfallstelle. Die Gleiskörper senkten sich der Bundesregierung zufolge nur langsam ab, so dass aus ihrer Sicht keinerlei Gefahr bestand.
Die Antworten der Bundesregierung zum Umgang der DB mit der Streckensperrung:
Sehr erstaunlich ist, dass die DB lt. Bundesregierung keine detaillierten tagesgenauen Angaben dazu machen konnte, welche Ausweichtrassen zur Verfügung standen und wie viele davon genutzt wurden. Auffällig ist auch, dass die Bundesregierung auf die Frage nach den Problemen mit Ausweichstrecken viele Aspekte wie den Mangel an Lokführern mit speziellen Streckenkenntnissen anspricht, aber die fehlende Elektrifizierung vieler Ausweichstrecken verschweigt. Überhaupt benennt die Bundesregierung überwiegend infrastrukturelle Defizite, die sich auf Strecken im Ausland beziehen (Ausnahme Gäubahn).
Deutlich wurde, dass es seitens der DB keinen „Plan B“ und damit keine Notfallkonzepte für die Organisation des Umleitungsverkehrs gab.
Die Antworten der Bundesregierung zur Aufklärung der Ursachen für den Baustellenunfall:
Die Bundesregierung spricht davon, dass der Unfallhergang aktueller Gegenstand der Untersuchungen von Experten und Gutachtern sei und noch einige Zeit in Anspruch nehme.
Unserer Frage, welche staatlichen Behörden den Unfallhergang ermitteln, wich die Bundesregierung aus. Sie wies lediglich darauf hin, dass die Baustelle von Eisenbahnbundesamt überwacht werde. Da es sich bei einem Baustellenunfall ohne Beteiligung von Bahnen um kein meldepflichtiges Ereignis handle, müsse die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung nicht ermitteln. Im Klartext: Es ist die DB alleine, die die Ursache ermittelt.
Was die Bundesregierung auf unsere Fragen nach Konsequenzen für die Weiterentwicklung Schieneninfrastruktur antwortete:
Die Bundesregierung sagt aus, dass es Bedarf für den Ausbau des Schienennetzes gebe. Sie beschränkt den Bedarf dann aber auf die Rheintal- und die Gäubahn. Beide sind im Bundesverkehrswegeplan bereits prominent platziert. Die Bodenseegürtelbahn beispielsweise, nach der wir explizit gefragt hatten, müsse nach Einschätzung des Bundes nicht ausgebaut werden. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung letztlich keinerlei Konsequenzen aus den allen deutlich gewordenen Engpässen im Schienennetz ziehen möchte!
Die Antworten der Bundesregierung zu möglichen Konsequenzen für Stuttgart 21:
Da die geologischen Verhältnisse in Stuttgart mit denen in Rastatt nicht vergleichbar seien, könnten keine wechselseitigen Schlüsse gezogen werden. Für S 21 sieht die Bundesregierung daher keine Notwendigkeit einer Neubewertung.
Mein Fazit:
“Selbst nach der Sperrung der Rheintalbahn will die Bundesregierung die Engpässe im Schienennetz weder sehen noch lösen. Verkehrsminister Dobrindt verweigert jegliche Aussage dazu, dass fehlende Oberleitungen und eingleisige Strecken ein wesentlicher Grund sind, dass der Verkehr auf der Schiene unzuverlässig ist. Rastatt zeigt, wie fatal es ist, dass Mautminister Dobrindt die Anträge aus Baden-Württemberg für den Ausbau und die Elektrifizierung von wichtigen Bahnstrecken bis heute rundweg ablehnt. Vielerorts fehlen die Kapazitäten oder bestehende Strecken wurden nicht elektrifiziert. Der Bundesverkehrswegeplan muss dringend nachgebessert werden. Dazu gehören solche für den Schienenverkehr wichtige Projekte. Im Straßenverkehr wäre es undenkbar, dass es keine Umfahrung einer Autobahn gibt.” Zum Hintergrund: Durch die Umsetzung der vordinglichen Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan sollen nur rd. 13% der zu erwartenden Zugverspätungen bei der Bahn, aber ca. 42% der zu erwartenden jährlichen Stauzeiten auf Autobahnen vermieden werden.
Hier geht es zur Kleinen Anfrage: KA Baustellenunfall Rastatt