Bundesverkehrswegeplan – Bewertung des Entwurfs aus Sicht von B‑W

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Baustelle Frankfurt 2

16.03.2016, zuletzt aktua­li­siert am 21.03.2016

Bewertungen baden-württembergischer Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan 2030

Nach einem Jahr Ver­zö­ge­rung hat die Bun­des­re­gie­rung den Ent­wurf für den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan 2015 (neu titu­liert: Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan 2030) vor­ge­legt. Die Vor­ge­hens­wei­se für die Erstel­lung des Wer­kes weist nach Über­zeu­gung des Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel (Fil­der­stadt) bereits zahl­rei­che fach­li­che Män­gel auf. So wer­den Kos­ten häu­fig deut­lich zu gering ange­setzt und Umwelt­aus­wir­kun­gen nicht hin­rei­chend berück­sich­tigt. Hin­zu kommt, dass der Ent­wurf vie­le Män­gel des alten Plans wei­ter fort­schreibt. Statt einer Redu­zie­rung auf das Wesent­li­che, ist er wei­ter­hin über­bucht. Im Bereich Stra­ße wur­de allen­falls kos­me­tisch abge­speckt. Ver­kehrs- und umwelt­po­li­ti­sche Zie­le wie bei­spiels­wei­se die Ver­la­ge­rung von mehr Güter­ver­kehr von der Stra­ße auf die Schie­ne und die Bun­des­was­ser­stra­ßen wer­den mit dem Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan (BVWP) lei­der über­haupt nicht ver­folgt.

Der Ver­kehrs­mi­nis­ter traut sich nicht, ein über­re­gio­nal rele­van­tes Ver­kehrs­netz zu defi­nie­ren, auf dem not­wen­di­ge Maß­nah­men prio­ri­tär umge­setzt wer­den. Gera­de im Stra­ßen­be­reich bleibt der BVWP so eine Wühl­kis­te von Ein­zel­maß­nah­men, aus der sich dann jede/r her­aus­su­chen kann, was gera­de poli­tisch passt.

Bei den Schie­nen­we­gen gibt es lei­der trau­ri­ge Über­ra­schun­gen und lei­der fehlt ein kon­se­quen­tes Bekennt­nis zum Deutsch­land-Takt. Hier muss noch nach­ge­bes­sert wer­den.

Mit der Vor­la­ge des Ent­wur­fes hät­te die Bun­des­re­gie­rung auch gleich klar­stel­len müs­sen, wie gering die finan­zi­el­len Spiel­räu­me für neue Pro­jek­te tat­säch­lich sind. Denn allei­ne für den Bau aller als „gesetzt“ gel­ten­den, das heißt im Rah­men der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­pla­nung nicht mehr erneut geprüf­ten und bewer­te­ten Stra­ßen­bau­pro­jek­te, wer­den rund 16 Mil­li­ar­den Euro benö­tigt – vor­aus­ge­setzt es kommt zu kei­nen wei­te­ren Kos­ten­stei­ge­run­gen. Die­se gilt es erst ein­mal abzu­ar­bei­ten. Viel übrig für viel Neu­es bleibt da nicht.

Im Bereich der Schie­nen­we­ge sieht es ähn­lich aus wie bei den Stra­ßen: Es ste­hen noch Neu- und Aus­bau­ten im Umfang von 12 Mil­li­ar­den Euro aus, die im neu­en Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan bereits als „gesetzt“ gel­ten. Die­se sind aber noch nicht finan­ziert. Soll­te die Deut­sche Bahn (DB) wie in der Ver­gan­gen­heit nur rund eine Mil­li­ar­de Euro pro Jahr ver­bau­en kön­nen, so könn­te rech­ne­risch in 12 Jah­ren damit begon­nen wer­den, ers­te Pro­jek­te aus dem neu­en Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan in Angriff zu neh­men.

Damit ist fest­zu­hal­ten: Die Spiel­räu­me, selbst für die Stra­ßen- oder Schie­nen­we­ge im Vor­dring­li­chen Bedarf oder im Vor­dring­li­chen Bedarf Eng­pass­be­sei­ti­gung aus dem neu­en Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan, sind sehr gering. Über vie­le Jah­re hin­weg müs­sen erst die „Alt­fäl­le“ abfi­nan­ziert wer­den.

Nun lie­gen die Daten end­lich auf dem Tisch. Zum ers­ten Mal muss der Ver­kehrs­mi­nis­ter die Öffent­lich­keit zum BVWP anhö­ren. Wie viel er selbst davon hält, hat er mit sei­ner bis­he­ri­gen Geheim­nis­krä­me­rei lei­der anschau­lich gezeigt. Und dann wird die mit sechs Wochen ohne­hin knapp bemes­se­ne Betei­li­gungs­frist durch die Oster­fei­er­ta­ge und ‑feri­en noch­mal ver­kürzt.

Den­noch: Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben nun die Chan­ce, Stel­lung zu bezie­hen. Als Grü­ne Bun­des­tags­frak­ti­on setz­ten wir uns für ech­te und bür­ger­na­he Betei­li­gung ein. Daher laden wir am 8. April zu unse­rer Regio­nal­kon­fe­renz in Ulm ein. Gemein­sam wol­len wir vor Ort den BVWP-Ent­wurf dis­ku­tie­ren und über Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten infor­mie­ren. Wei­te­re Infos dazu gibt’s unter: www.gruene-bundestag.de/bvwp. Ich wer­de als Vor­tra­gen­der und als Ansprech­part­ner nicht nur an die­sem Ter­min ger­ne zur Ver­fü­gung ste­hen.

 

Bewertung einzelner Projekte (Auswahl)

1. Straßen

A 8 Alb­auf­stieg

Es ist gut und rich­tig, dass die­ser als bereits fest dis­po­niert betrach­tet wird.

 

B 29 (Nord­ost­ring Stutt­gart)

Wir Grü­nen leh­nen die­se Stra­ße ab. Bereits im Jahr 2003, bei der Erstel­lung des alten Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans, wur­den erheb­li­che öko­lo­gi­sche Aus­wir­kun­gen fest­ge­stellt. Auf­grund des­sen wur­de die­ses Vor­ha­ben nicht mehr wei­ter­ver­folgt und vom Land Baden-Würt­tem­berg für den neu­en Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan erst gar nicht ange­mel­det. Dass die Bun­des­re­gie­rung die­se Stra­ße den­noch erneut unter­sucht und bewer­tet hat, ist nicht auf die ver­kehr­li­che Not­wen­dig­keit, son­dern auf poli­ti­sche Ein­fluss­nah­men ein­zel­ner Abge­ord­ne­ten zurück­zu­füh­ren. Der Nord­ost­ring ist einer von meh­re­ren Stra­ßen­bau­pro­jek­ten, die aus rein poli­ti­schen und damit ver­kehr­lich sach­frem­den Grün­den unter­sucht wur­de. Um die Chan­cen­lo­sig­keit die­ser und vie­ler ande­rer unsin­ni­ger Pla­nun­gen der Öffent­lich­keit nicht schon vor drei wich­ti­gen Land­tags­wah­len ein­räu­men zu müs­sen, wur­de der BVWP-Ent­wurf erst nach den Wahl­ter­mi­nen vor­ge­legt. Der Nord­ost­ring ist ein Bei­spiel für eine völ­lig ver­lo­ge­ne Art von Ver­kehrs­pla­nung. Den­je­ni­gen, die heu­te von star­ken Ver­kehrs­strö­men belas­tet sind, wur­de auf unse­riö­se Art Hoff­nun­gen auf Ent­las­tun­gen gemacht. Und den­je­ni­gen, die von Belas­tun­gen durch den neu­en Nord­ost­ring nega­tiv betrof­fen wären, wur­de unnö­ti­ger­wei­se Angst gemacht. Eine ernst­haf­te, seriö­se und ehr­li­che Ver­kehrs­po­li­tik hät­te von vor­ne­her­ein auf die erneu­te Über­prü­fung des Nord­ost­rings ver­zich­tet.

Der Nord­ost­ring, eine vier­spu­ri­ge auto­bahn­ähn­li­che Stra­ße, passt nicht mehr in die heu­ti­ge Zeit. Er ist öko­lo­gisch auf­grund des Land­ver­brauchs und der Zer­stö­rung wert­vol­ler natür­li­cher Lebens­räu­me, aber auch wegen der Ver­la­ge­rung von Lärm­pro­ble­men in bis­lang unbe­las­te­te Gebie­te, nicht zu ver­ant­wor­ten. Zur ver­kehr­li­chen Ent­las­tung der Stadt Stutt­gart ist er wegen des hohen Anteils „haus­ge­mach­ten“ Ver­kehrs nicht geeig­net. Dies sieht auch die Stadt Stutt­gart so und lehnt den Nord­ost­ring daher ab. Statt­des­sen muss auf den kon­se­quen­ten Aus­bau von Bahn- und Bus­an­ge­bo­ten gesetzt wer­den.

Vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um wird die­ses Vor­ha­ben für den „Wei­te­ren Bedarf“ vor­ge­schla­gen. Damit dürf­te es kei­ne Rea­li­sie­rungs­chan­ce haben. Das Pro­jekt, des­sen pro­gnos­ti­zier­ten Kos­ten sich seit 2003 auf über 200 Mil­lio­nen Euro ver­dop­pelt haben, gehört völ­lig aus dem BVWP gestri­chen.

 

B 27 (Aus­bau zwi­schen Aich­tal und Ech­ter­din­ger Ei)

Vom Land Baden-Würt­tem­berg wur­de der Aus­bau auf drei Fahr­spu­ren pro Fahrt­rich­tung hoch prio­ri­siert beim Bund ange­mel­det. In mei­ner Zeit als Stadt­rat habe ich den Aus­bau der B 27 stets unter­stützt. Denn es han­delt sich um eine der am stärks­ten belas­te­ten Bun­des­stra­ßen in Deutsch­land und bei Stau kommt es zu Ver­kehrs­ver­la­ge­run­gen in Fil­der­städ­ter Stadt­tei­le.

Der Bund hat den Aus­bau der B 27 in den „Vor­dring­li­chen Bedarf“ (VB) ein­ge­stuft. Aus mei­ner Sicht rich­tig gewe­sen wäre die Ein­stu­fung in den „Vor­drin­gen Bedarf-Eng­pass­be­sei­ti­gung“, um die beson­de­re Dring­lich­keit und Bedeu­tung zu ver­deut­li­chen. Mit dem Aus­bau ein­her gehen muss ein opti­ma­ler Lärm­schutz. Dazu gehö­ren ein lärm­re­du­zie­ren­der Fahr­bahn­be­lag sowie Lärm­schutz­wän­de oder ‑wäl­le.

 

B 10 Gin­gen-Ost – Geis­lin­gen-Mit­te

Die B 10 ist in wei­ten Tei­len vier­spu­rig aus­ge­baut und aus den Orten her­aus ver­la­gert. Geis­lin­gen ist die letz­te grö­ße­re Stadt, durch die die­se Stra­ße noch mit­ten hin­durch führt. Von Baden-Würt­tem­berg wur­de der Abschnitt zwi­schen Gin­gen-Ost und Geis­lin­gen-Mit­te mit einer sehr hohen Prio­ri­sie­rung ange­mel­det. Bis­lang (im BVWP 2003) ist das Vor­ha­ben im wei­te­ren Bedarf mit beson­de­rem natur­schutz­recht­li­chem Pla­nungs­auf­trag ein­ge­stuft.

Es ist sehr zu begrü­ßen, dass die­ses Vor­ha­ben hoch prio­ri­siert wer­den soll.

Der Abschnitt Geis­lin­gen-Mit­te bis Geis­lin­gen-Ost soll, ver­mut­lich wegen des schwa­chen Nut­zen-Kos­ten-Ver­hält­nis­ses von 1,4, nur im Wei­te­ren Bedarf (WB) ein­ge­stuft wer­den.

 

B 29 Röt­tin­gen – Nörd­lin­gen (Gesamt­um­fah­rung)

Das Land Baden-Würt­tem­berg hat die­se Stra­ße durch die Natur­land­schaft Härts­feld aus sehr guten Grün­den nicht für den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan ange­mel­det. Die öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen konn­te und woll­te das Land nicht ver­ant­wor­ten. Dass der Bund die­se land­schafts­zer­schnei­den­de und Natur­räu­me zer­stö­ren­de Stra­ße den­noch über­prüft hat war nicht etwa auf ver­kehr­li­che Erfor­der­nis­se, son­dern auf poli­ti­sche Ein­fluss­nah­men aus der Regi­on zurück­zu­füh­ren.

Es ist ein Skan­dal, dass ein vom Land nicht gewoll­tes und öko­lo­gisch äußerst heik­les Pro­jekt so weit nach vor­ne prio­ri­siert wur­de. Noch dazu dürf­ten die Kos­ten für die 16 Kilo­me­ter lan­ge Stre­cke nicht zuletzt auch wegen ihrer mas­si­ven Ein­grif­fe in den Land­schafts- und Natur­raum mit 105 Mil­lio­nen Euro zu gering ange­setzt sein. Das Nut­zen-Kos­ten-Ver­hält­nis von 2,2 ist im Ver­gleich zu ande­ren hoch prio­ri­sier­ten Pro­jek­ten aber nicht über­zeu­gend.

Hier haben ein­deu­tig poli­ti­sche Ein­flüs­se gewirkt und sich gegen objek­ti­ve Bewer­tun­gen nach fach­li­chen Kri­te­ri­en durch­ge­setzt. Dies ist die ver­kehr­te Ver­kehrs­po­li­tik von vor­ges­tern.

 

Frei­bur­ger Stadt­tun­nel

Über­ein­stim­mung besteht hin­ge­gen zwi­schen dem Land, den Grü­nen vor Ort und dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um beim Frei­bur­ger Stadt­tun­nel. Er soll hoch prio­ri­siert wer­den, um eine Ver­kehrs­ent­las­tung zu bewir­ken und städ­te­bau­li­che Ideen umsetz­bar zu machen.

 

Auto­bah­nen

Frie­den zwi­schen Grün im Land und Schwarz im Bund herrscht auch bei eini­gen Auto­bahn­pro­jek­ten, so bei­spiels­wei­se beim vor­ge­se­he­nen Aus­bau der Auto­bahn­ach­sen A 5, A 6, A 8 und A 81 durch die geplan­te Auf­nah­me in den „Vor­dring­li­chen Bedarf Eng­pass­be­sei­ti­gung“ sowie den „Vor­dring­li­chen Bedarf“.

 

2. Schienenwege (Auswahl!)

Süd­bahn (Ulm – Fried­richs­ha­fen und wei­ter nach Lin­dau)

Für die Elek­tri­fi­zie­rung der Süd­bahn konn­te nach lan­gem Rin­gen mit dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ein Finan­zie­rungs­ver­trag unter­zeich­net wer­den. Das Land hat sich lan­ge und inten­siv dafür ein­ge­setzt.

Der Bund schlägt nun eine Ein­stu­fung in den Vor­dring­li­chen Bedarf vor. Das ist nur logisch. Dass eine Elek­tri­fi­zie­rung gleich bis Lin­dau vor­ge­se­hen wird ist über­ra­schend, aber sehr posi­tiv. So wird ein „Die­sel­loch“ zwi­schen Fried­richs­ha­fen und Lin­dau mit zeit­rau­ben­dem Umstei­gen oder Lok­wech­sel ver­mie­den.

Auch die abschnitts­wei­se Geschwin­dig­keits­er­hö­hung auf bis zu 160 Stun­den­ki­lo­me­ter ist sehr zu unter­stüt­zen. Der öst­li­che Boden­see­raum und auch der grenz­über­schrei­ten­de Ver­kehr Rich­tung Vor­arl­berg (Öster­reich) wird dadurch an Attrak­ti­vi­tät gewin­nen.

Was noch aus­steht ist der Aus­bau der Stre­cke zwi­schen Fried­richs­ha­fen und Lin­dau auf – zumin­dest par­ti­ell – zwei Glei­se zur Erhö­hung von Kapa­zi­tät und Pünkt­lich­keit.

 

Murr­bahn (Stutt­gart – Back­nang – Nürn­berg)

Das Land hat den zwei­glei­si­gen Aus­bau von Back­nang bis Schwä­bisch Hall-Hes­sen­tal für die Auf­nah­me in den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan bean­tragt. Damit sol­len die Leis­tungs­fä­hig­keit der Stre­cke erhöht und die Bahn­an­ge­bo­te ver­bes­sert wer­den.

Der Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter sieht die­ses Pro­jekt ledig­lich für den „poten­ti­el­len Bedarf“ vor. Er ist also von der Not­wen­dig­keit nicht über­zeugt. Ich hal­te dies für falsch und eine hohe Dring­lich­keit für gebo­ten, da die Rei­se­zeit auf die­sem Abschnitt unbe­dingt ver­kürzt wer­den muss.

 

Brenz­bahn

Die­se Stre­cke, die Ulm mit Aalen ver­bin­det, ist ein­glei­sig gebaut. Das Land hat gefor­dert, den zwei­glei­si­gen Aus­bau in den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan auf­zu­neh­men. Damit möch­te das Land die Leis­tungs­fä­hig­keit der 73 Kilo­me­ter lan­gen Stre­cke erhö­hen und die Ange­bo­te für die Fahr­gäs­te ver­bes­sern.

Im Ent­wurf des BVWP ist die Brenz­bahn nicht ent­hal­ten, was ich für einen Feh­ler hal­te. Im wei­te­ren Ver­fah­ren soll­te dies unbe­dingt noch kor­ri­giert wer­den. Die Leis­tungs­fä­hig­keit die­ser Stre­cke muss drin­gend erhöht wer­den – auch, um die Rei­se­zei­ten ver­kür­zen und die Pünkt­lich­keit ver­bes­sern zu kön­nen.

 

Gäu­bahn

Das Land hat den Bau von Dop­pel­spur­ab­schnit­ten an der teil­wei­se ein­glei­si­gen Stre­cke für den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan vor­ge­schla­gen. Die Gäu­bahn ist Teil des Trans­eu­ro­päi­schen Eisen­bahn­net­zes (TEN) und damit von über­ra­gen­der Bedeu­tung. Noch dazu ist der Bund durch eine ver­trag­li­che Ver­pflich­tung mit der Schweiz zum Aus­bau ver­pflich­tet. Die­ser Aus­bau war bereits im letz­ten Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan ent­hal­ten, ohne dass etwas gesche­hen ist. Das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren läuft aktu­ell.

Der Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter scheint die­ses Pro­jekt ledig­lich für den „poten­ti­el­len Bedarf“ vor­zu­se­hen. Er ist also von der Not­wen­dig­keit nicht über­zeugt. Ich bin dadurch sehr irri­tiert. Die­se Ein­schät­zung hal­te ich für grot­ten­falsch und eine hohe Dring­lich­keit für gebo­ten. Ich hal­te den Ein­stu­fungs­vor­schlag von Dob­rindt für einen Skan­dal und für drin­gend kor­rek­tur­be­dürf­tig!

 

Hoch­rhein­bahn und Boden­see­gür­tel­bahn (Basel – Sin­gen – Radolf­zell und wei­ter nach Fried­richs­ha­fen)

Für die Elek­tri­fi­zie­rung der Hoch­rhein­bahn haben das Land, die betrof­fe­nen Land­krei­se und die Schweiz eine Vor­ver­ein­ba­rung für die Finan­zie­rung getrof­fen. Für die Elek­tri­fi­zie­rung der Boden­see­gür­tel­bahn (Radolf­zell – Fried­richs­ha­fen) hat das Land beim Bund die Elek­tri­fi­zie­rung sowie den Bau par­ti­el­ler Dop­pel­spur­ab­schnit­te für den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan (BVWO) ange­mel­det.

Bei­de Abschnit­te tau­chen im BVWP-Ent­wurf über­haupt nicht auf. Dies ist mehr als bedau­er­lich, weil damit Chan­cen für kür­ze­re Rei­se­zei­ten und attrak­ti­ve­re Bahn­an­ge­bo­te ver­spielt wer­den. Ich hal­te eine Kor­rek­tur in der wei­te­ren Debat­te für not­wen­dig.

 

Zol­lern­bahn

Baden-Würt­tem­berg hat­te die Elek­tri­fi­zie­rung der Gesamt­stre­cke zwi­schen Tübin­gen über Alb­stadt und Sig­ma­rin­gen bis Kiß­legg ange­mel­det. Außer­dem woll­te das Land auch den Bau par­ti­el­ler Dop­pel­spur­ab­schnit­te im Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan fest­ge­schrie­ben haben. Aus Sicht des Lan­des sind dies die zwin­gen­den Vor­aus­set­zun­gen für die Erhö­hung der Leis­tungs­fä­hig­keit und der Ange­bots­qua­li­tät.

Im Ent­wurf des BVWP taucht die Zol­lern­bahn nicht auf. Ich hal­te dies für einen Feh­ler. Wenn die­ser im wei­te­ren Ver­fah­ren nicht beho­ben wird, hat dies weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Aus­bau­plä­ne. Ich appel­lie­re an den Bund, die Zol­lern­bahn zu berück­sich­ti­gen und der Regi­on damit zu Chan­cen für eine bes­se­re Bahn­an­bin­dung zu ver­hel­fen.

3. Bundeswasserstraßen

 

Neckar

Die Schleu­sen ent­lang des Neckars sind rund 80 Jah­re alt, bau­fäl­lig und zu klein für moder­ne Bin­nen­schif­fe. Wenn der Bund nicht schnell und kon­se­quent han­delt und die Zukunft der Schiff­fahrt bis Plochin­gen sicher­stellt, wer­den künf­tig noch mehr Güter­trans­por­te per LKW auf den Stra­ßen statt­fin­den. Für die Stra­ßen­in­fra­struk­tur, die Stau­la­gen und die Umwelt wäre das fatal

Der Neckar wur­de sei­tens des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums für den vor­dring­li­chen Bedarf (VB) des Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans vor­ge­schla­gen. Aller­dings hat der Bund ein Nut­zen-Kos­ten-Ver­hält­nis (NKV) von 0,7 errech­net. Dies bedeu­tet, dass die Maß­nah­men deut­lich im Bereich der Unwirt­schaft­lich­keit lie­gen. Der Bund darf daher nach der Bun­des­haus­halts­ver­ord­nung kein Geld flie­ßen las­sen. Was es kon­kret bedeu­tet, ein unwirt­schaft­li­ches Pro­jekt in den VB ein­stu­fen zu wol­len, ist der­zeit unklar.

 

Wie es weitergeht

Am 21. März star­te­te die sechs­wö­chi­ge Anhö­rungs­pha­se. Bürger*innen und Ver­bän­de kön­nen sich online zu ein­zel­nen Pro­jek­ten oder auch der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­pla­nung ins­ge­samt äußern. Der BVWP soll noch in die­sem Jahr vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­det wer­den. Der Bun­des­tag ent­schei­det nicht über den BVWP, son­dern über die dar­aus abge­lei­te­ten Aus­bau­ge­set­ze und schafft mit der Haus­halts­pla­nung den Rah­men für die Finan­zie­rung.