Bundesverkehrswegeplan: Keine Lösung der Verkehrsprobleme

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07.11.2016stuttgart-willy-brandt-strasse-ri-neckartor

Der Nordostring Stuttgart zeigt die ganze Absurdität des Bundesverkehrswegeplans

Der Nord­ost­ring Stutt­gart ist eines der über­flüs­sigs­ten Pro­jek­te im Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan. Zugleich zeigt er eini­ge der vie­len gra­vie­ren­den metho­di­schen Män­gel und Wider­sprü­che in der Ver­kehrs­we­ge­pla­nung auf.

Die Bera­tun­gen des Regie­rungs­ent­wur­fes haben begon­nen. In vie­len Son­der­sit­zun­gen des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses wer­den die bun­des­weit mehr als 1.000 Vor­ha­ben erör­tert. In Sachen Nord­ost­ring Stutt­gart habe ich ein­mal mehr auf den Wider­spruch hin­ge­wie­sen, dass die Befür­wor­ter einer­seits sagen, man möch­te Stutt­gart ver­kehr­lich ent­las­ten, man gleich­zei­tig mit dem geplan­ten Aus­bau der B 10 zwi­schen Plochin­gen und Stutt­gart aber mehr Ver­kehr in die Stadt hin­ein­führt und man mit dem Rosen­stein­tun­nel auch die Ver­kehrs­ka­pa­zi­tät inner­halb der Stadt erhöht. Das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ant­wor­tet dar­auf regel­mä­ßig, der Rosen­stein­tun­nel wür­de mit Mit­teln des Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes (GVFG) finan­ziert und habe mit dem Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan (BVWP) nichts zu tun. Ja, es ist ein GVFG-Pro­jekt. Aber unse­re Auf­ga­be ist es doch gera­de bei der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­pla­nung, den Gesamt­blick ein­zu­neh­men und zu schau­en, wie ver­schie­de­ne Ver­kehrs­pro­jek­te sich zuein­an­der ver­hal­ten, ob das eine das ande­re über­flüs­sig macht oder sogar kon­ter­ka­riert. Und hier haben wir eben Pro­jek­te, die unter­schied­lich wir­ken und damit in einem Wider­spruch zuein­an­der ste­hen. Wenn ich eine Stadt ent­las­ten möch­te, dann muss ich die Kapa­zi­tät in die Stadt hin­ein ver­rin­gern und nicht erhö­hen. Die Gro­Ko macht aber genau das. Das Land Baden-Würt­tem­berg hat den Nord­ost­ring wohl­wis­send, dass er zu kei­nen nen­nens­wer­ten Ver­kehrs­ent­las­tun­gen in Stutt­gart füh­ren wür­de, nicht für den BVWP ange­mel­det. Dazu ist der Anteil des Ziel- und Quell­ver­kehrs in Stutt­gart viel zu hoch. Wohl aber wür­de er viel Land­schaft zer­stö­ren. Da stellt sich die Fra­ge, wes­halb der Bund den Stra­ßen­neu­bau, der fak­tisch einer neu­en Auto­bahn gleich­kä­me, doch in den BVWP auf­ge­nom­men hat – zumal die­ser Stra­ße selbst vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um kei­ne groß­räu­mi­ge Wir­kung zuge­spro­chen wird. Selt­sam nur, dass der Bund den­noch „über­ge­ord­ne­te Grün­de“ für deren angeb­li­che Not­wen­dig­keit angibt. Näher beschrei­ben konn­te er die­se Grün­de genau­so wenig wie er mei­ne Fra­ge, wie hoch denn die Ver­kehrs­ent­las­tung für Stutt­gart aus­fal­len soll, beant­wor­ten konn­te. Alles in allem ver­stärkt sich der Ein­druck, dass es sich um kein ver­kehr­lich begründ­ba­res, son­dern um ein rein poli­tisch moti­vier­tes Vor­ha­ben han­delt. Weil es aber so stark umstrit­ten ist, traut sich die Befür­wor­ter­sei­te nicht kon­se­quent her­an. Viel­mehr möch­te man es im „Wei­te­ren Bedarf“ haben, um den­je­ni­gen, die sich davon die Lösung von Ver­kehrs­pro­ble­men ver­spre­chen sagen zu kön­nen, es sei ja im BVWP ent­hal­ten. Zugleich kann man denen, die vor den Umwelt­aus­wir­kun­gen und neu­en Lärm­pro­ble­men war­nen sagen, es sei ja nicht in den „Vor­dring­li­chen Bedarf“ ein­ge­stuft.

Ein Hin­weis zu den Stra­ßen im BVWP ohne groß­räu­mi­ge Wir­kung: In Baden-Würt­tem­berg sind gleich 43 Stra­ßen im Vor­dring­li­chen Bedarf, die kei­ne groß­räu­mi­ge Bedeu­tung besit­zen. Wür­de es sich um Schie­nen­pro­jek­te han­deln, wären sie über­haupt nicht in den BVWP auf­ge­nom­men wer­den (auch nicht in den „Wei­te­ren Bedarf“). Die­se 43 Vor­ha­ben haben eine Stre­cken­län­ge von 274 Kilo­me­ter und sind mit Bau­kos­ten von 2,8 Mil­li­ar­den Euro ver­an­schlagt!