Debatte um Reform des Wahlrechts

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18.09.2020

Wahlrecht – Groko-Totalversagen in elementarer Frage

Am Frei­tag wur­de im Bun­des­tag ein wei­te­res Mal über eine Wahl­rechts­re­form debat­tiert. Was Uni­on und SPD nun vor­ge­legt haben, nach­dem der Hand­lungs­be­darf seit Jah­ren bekannt ist, kann nur als erbärm­lich bezeich­net wer­den. Das ist die Über­zeu­gung des Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel. Nach Modell­rech­nun­gen sei­ner Frak­ti­on wird der Bun­des­tag dadurch ent­we­der gar nicht oder nicht sub­stan­zi­ell ver­klei­nert. Dafür wer­den demo­kra­ti­sche Grund­prin­zi­pi­en aus­ge­he­belt. Rech­net man die Vor­schlä­ge von Uni­on und SPD mit dem Wahl­er­geb­nis von 2017, dann wäre der Bun­des­tag immer noch weit über sei­ner Soll­grö­ße. Noch ekla­tan­ter wird das Schei­tern, wenn man aktu­el­le Umfra­ge­wer­te her­an­zieht: Dann hät­te der Bun­des­tag 763 Man­da­te. Heu­te sind es 709. Mit ihrem Vor­schlag ver­ab­schie­den sich CDU/CSU und SPD zudem vom Grund­satz des Voll­aus­gleichs der Man­da­te. Denn zukünf­tig wer­den die Kräf­te­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag nicht mehr den abge­ge­be­nen Zweit­stim­men ent­spre­chen. Ein­zel­ne Par­tei­en – höchst­wahr­schein­lich CDU und CSU – wer­den bevor­teilt, da nicht mehr alle Über­hangs­man­da­te aus­ge­gli­chen wer­den. Es wird mög­lich, dass Regie­rungs­mehr­hei­ten ent­ge­gen der Zweit­stim­men­er­geb­nis­se und damit gegen den Wil­len der Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ent­ste­hen. Damit fin­det eine Abkehr vom aner­kann­ten Wahl­rechts­grund­satz statt, wonach jede Stim­me gleich viel wert sein muss. Für Mat­thi­as Gastel ist das alles ein ein­zi­ges Desas­ter: „Uni­on und SPD wol­len kei­nen klei­ne­ren Bun­des­tag. Wenn sie das woll­ten, hät­ten sie schon vor Jah­ren einen dafür geeig­ne­ten Gesetz­ent­wurf vor­le­gen kön­nen. Sie woll­ten oder konn­ten sich jedoch nicht eini­gen. Nun liegt ein Vor­schlag vor, mit dem der nächs­te Bun­des­tag noch grö­ßer wer­den und das Wahl­er­geb­nis zuguns­ten der CDU/CSU ver­zerrt wer­den könn­te. Dem Bun­des­tag liegt seit Mona­ten ein abstim­mungs­rei­fer Gesetz­ent­wurf von Grü­nen, FDP und Lin­ken vor. Die­ser wird allen Ansprü­chen, näm­lich einer Ver­klei­ne­rung des Par­la­ments und einer Wah­rung der Gleich­heit aller Wäh­ler­stim­men, gerecht. Unser Gesetz­ent­wurf wur­de in Fach­an­hö­run­gen von Exper­ten bestä­tigt. Er kann sofort beschlos­sen wer­den.“